Guten Tag
Ich war gestern in der Schweiz wegen falscher Anweisung meiner Navigation gezwungen, eine orange markierte Sicherheitslinie zu überqueren. Ein Polizeiwagen war hinter mir und hat hat mich später gehalten. Die Polizei hat gesagt dass ich eine Anzeige bekomme wegen gefährlicher Fahrt. Die Polizei hat auch gesagt, dass die Beschilderung auf der Autobahn ist klar deutlich. Für mich stimmt die Aussage nicht, denn den Ort ich hinfahre stand nicht auf dem Schild auf der Autobahn. Ich habe versucht zu erklären, dass ich den Weg nicht kenne und total abhängig von der Navigation bin. Aber die Polizei hört nicht zu.
Ich war nicht ganz zufrieden mit der Polizei und habe dazu gesagt: Die Schweizerische Polizei sind nicht so gut und so kompetent wie die Polizei in meinem Heimatland.
Die Frage ist, zählt meine Äusserung zu Meinungsäusserung oder Polizeibeleidigung? Werde ich dafür eine Anzeige wegen Beamtebeleidigung bekommen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
MfG
Nan
Ist es eine Polizeibeleidigung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Woher sollen wir das denn wissen? Hängt erst mal davon ab, welche Laune der Polizist hatte... Sie werden es herausfinden. Kommt die entsprechende Anzeige, dann hat er es als Beleidigung aufgefasst.
Aber:
Da hätte es bei mir auch gerappelt! Sie werden durch ein Navi zu nichts gezwungen, Fahrer sind immer Sie! Bei solcher Argumentation fragen sich die Ordnungshüter schon, ob sie verarscht werden sollen, ganz ehrlich. Solche Argumente sollten Sie für die Zukunft wirklich vergessen.ZitatIch war gestern in der Schweiz wegen falscher Anweisung meiner Navigation gezwungen, eine orange markierte Sicherheitslinie zu überqueren. :
Wenn Sie dem Navi nicht trauen ("den Ort ich hinfahre stand nicht auf dem Schild auf der Autobahn"), dann besorgen Sie sich nächstes Mal wieder die gedruckten Karten. Sollte man eh immer dabei haben, der ADAC hat einen wunderbaren Europa-Straßenatlas.
Sie werden übrigens höchstwahrscheinlich überrascht von der Geldbuße oder gar - Strafe sein.... "gefährliche Fahrt" habe ich nicht gefunden, daher denke ich, es war Verkehrsgefährdung gemeint - die Strafen bzw Geldbußen in der Schweiz sind vielfach signifikant höher als in Deutschland.
Einfach nicht bezahlen und die nächsten 10 Jahre nicht mehr in die Schweiz fahren und gut ist!
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Zitat:
Wenn Sie dem Navi nicht trauen ("den Ort ich hinfahre stand nicht auf dem Schild auf der Autobahn"), dann besorgen Sie sich nächstes Mal wieder die gedruckten Karten. Sollte man eh immer dabei haben, der ADAC hat einen wunderbaren Europa-Straßenatlas.
Sie haben Recht, niemand hat mich gezwungen, ich sollte eigentlich weiter entlang der falsche Spur weiter fahren bis ich irgendwann mich drehen konnte. Es war mir zeitlich bisschen knapp deswegen wollte ich nicht Umweg fahren.
Aber es gibt doch einige Kriterien zur Beurteilung, ob ein Spruch "Meinungsfreiheit" oder "Beleidigung" ist, oder?
Bestimmt, aber wir sind ein Forum für deutsches Recht, nicht Schweizer.... Und die Eidgenossen sind ja manchmal schon recht speziell
Sagen wir es mal so: Das "sind nicht so gut" wird keinen Anstoß erregt haben, aber das mit der Inkompetenz.... Das war nicht so schlau, würde ich mal sagen.
Aber ich würde überhaupt erst mal abwarten, ob diesbezüglich überhaupt was kommt - vielleicht machen Sie sich um gar nichts Sorgen. Und dann bleibt ja noch Dr. Lamars Weg, wenn Sie nicht mehr in/durch die Schweiz müssen oder wollen. Vollstrecken kann die Schweiz eine etwaige Strafe in Deutschland nicht - nur, wenn Sie wieder einreisen bzw sich im Land aufhalten.
Vielen Dank für den hilfreichen Hinweis!
Und wie gesagt:
Sowohl wenn Sie eine Zahlungsaufforderung wegen des Verkehrsverstoßes erhalten, als auch wenn Sie eine Zahlungsaufforderung wegen der "Beleidigung" erhalten.
=> NICHT ZAHLEN! und die nächsten 10 Jahre nach der Zustellung nicht mehr dort Blicken lassen. Dann passiert Ihnen nix.
Nicht zahlen sollte man sowohl aus dem Prinzip nicht, als auch weil die Strafen wie schon erwähnt in der Schweiz für uns Ausländer Exorbitant dort sind.
3 mal darf man raten warum dieses Land so reich geworden ist und die richtigen Schweizer dort im Geld schwimmen.
ZitatNicht zahlen sollte man sowohl aus dem Prinzip nicht, als auch weil die Strafen wie schon erwähnt in der Schweiz für uns Ausländer Exorbitant dort sind. :
3 mal darf man raten warum dieses Land so reich geworden ist und die richtigen Schweizer dort im Geld schwimmen.
Schon länger her, das ich so einen Unfug gelesen haben ...
ZitatIch habe versucht zu erklären, dass ich den Weg nicht kenne und total abhängig von der Navigation bin. Aber die Polizei hört nicht zu. :
Ein Glück, das die nicht zugehört haben.
Jemand der so unfähig ist ein Fahrzeug zu führen , dem wäre noch an Ort und Stelle die Weiterfahrt zu untersagen und der Führerschein zumindest vorläufig zu entziehen.
Hallo Dr. Lamar
auch vielen Dank für den Geheimtipp :-)
ZitatUnd wie gesagt: :
Sowohl wenn Sie eine Zahlungsaufforderung wegen des Verkehrsverstoßes erhalten, als auch wenn Sie eine Zahlungsaufforderung wegen der "Beleidigung" erhalten.
=> NICHT ZAHLEN! und die nächsten 10 Jahre nach der Zustellung nicht mehr dort Blicken lassen. Dann passiert Ihnen nix.
Nicht zahlen sollte man sowohl aus dem Prinzip nicht, als auch weil die Strafen wie schon erwähnt in der Schweiz für uns Ausländer Exorbitant dort sind.
3 mal darf man raten warum dieses Land so reich geworden ist und die richtigen Schweizer dort im Geld schwimmen.
Ist das Satire? Oder meinen Sie diesen Quatsch tatsächlich so?
Wird sich im schlimmsten Fall, falls mit Gefährdung, um ein Strassenverkehrsdelikt nach Art. 90 Abs. 2 SVG https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html#a90 handeln welches mit einer Geldstrafe geahndet werden wird. In so einem Falle ist die Vollstreckungsverjährung nur 5 Jahre nach Rechtskraft des Urteils. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a99. Eine härter Bestrafung, also mehr als 1 Jahr Gefägniss ist sehr, sehr unwahrscheinlich, wenn doch wäre die Vollstreckungsverjährung 15 Jahre. Siehe Art. 99 StGB
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a99 Ohne Gefährdung wäre es Art. 90 Abs 1. SVG, dann ist auch eine Busse möglich. In diesem Falle wäre die Vollstreckungsverjährung gar nur drei Jahre. Art. 109 StGB
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a109
Kein Ahnung wo der Herr Dr. Lamar die 10 Jahre her hat.
Hallo,
findest DU Dich nicht selber recht dreisst?
DU begehst eine Verkehrsdelikt und wirfst dann den Beamten noch Unfähigkeit vor!?!?
Ganz im Gegenteil, die schweizer Beamten sind im Gegensatz zu dem Deutschen Beamten sogar fähiger gewesen, wie dein Beispiel zeigt! Ein deutscher Beamter hätte evtl nichts gesagt für deinen Rechtsbruch, der schweizer aber schon! Denke noch mal nach und geh in Dich und dann kommst Du evtl zu der Erkentniss, dass der schweizer Beamte hier alles richtig gemacht hat...
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