Ist es normal, dass die Polizei für eine Bedrohung nicht mit Sonderrechten kommt?

18. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.01.2022 14:32:53
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)
Ist es normal, dass die Polizei für eine Bedrohung nicht mit Sonderrechten kommt?

Ich wurde neulich im Supermarkt massiv bedroht. Ein Mann stand zufällig immer genau vor dem Regal, aus dem ich etwas entnehmen wollte. Irgendwann sagte er, dass ich weitergehen soll, ich nerve. Ich antwortete, dass ich dann weitergehe, wenn ich mit meinem Einkauf fertig bin. Er sagte daraufhin, dass ich weitergehen soll, andernfalls bringt er mich um und reißt mir die Knochen raus.

Ich wählte den Notruf und schilderte die Situation. Die Dame nahm erstmal in Ruhe die Daten auf, inkl. einer ausführlichen Personenbeschreibung. Anschließend sagte sie, dass ein Streifenwagen kommt, allerdings ohne die Nutzung von Sonderrechten. Sie sagte, solange die Auseinandersetzung nur verbal ist, gibt es keinen Grund zur Eile. Als auch nach 10 Minuten keine Polizei kam, verließ ich genervt den Laden.

Ist das normal? Für was gibt es denn die Sonderrechte? Kommen die erst dann mit Blaulicht, wenn jemand tatsächlich tot oder zusammengeschlagen worden ist? Warum fahren die dann ständig mit Blaulicht herum? So viele schwerwiegende Straftaten gibt es ja wohl nicht.

Schön, dass im Notfall auf die Polizei verlass ist. Nächstes mal verhafte ich den Täter dann eben selbst, notfalls mit Pfefferspray. Vielleicht kommen die dann mit Blaulicht.


-- Editiert von Maya4050 am 18.04.2019 00:04

-- Editiert von Maya4050 am 18.04.2019 00:05

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
So viele schwerwiegende Straftaten gibt es ja wohl nicht.


Kommt drauf an wo man lebt.

Zitat:
Ist das normal? Für was gibt es denn die Sonderrechte?


Für Situationen in denen unmittelbar Eile geboten ist. Der Unhold ist Sie ja offenbar nicht körperlich angegangen und hat Sie auch in aller Ruhe die Polizei anrufen lassen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Maya4050):
Ist es normal, dass die Polizei für eine Bedrohung nicht mit Sonderrechten kommt?

Ja ist es. Sonderrechte sind für echte Notfälle gedacht.



Zitat (von Maya4050):
Nächstes mal verhafte ich den Täter dann eben selbst, notfalls mit Pfefferspray. Vielleicht kommen die dann mit Blaulicht.

Ja, das werden die dann wohl, denn dann bekommen die die Meldung "Irre greift Kunden an und versprüht Pfefferspary". Und dann auch nicht nur mit einem Wagen. Das dumme ist dann nur, das der weitere Verlauf dann so gar nicht nach Wunsch verlaufen wird.



Zitat (von Maya4050):
Warum fahren die dann ständig mit Blaulicht herum?

Weil die zu tatsächlichen Notfällen fahren und nicht zu irgendjemand der bei einem nicht ernst zu nehmenden Satz überreagiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Einweg
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Maya4050):
Er sagte daraufhin, dass ich weitergehen soll, andernfalls bringt er mich ...

Mal von der TE-Frage abgesehen, würde diese Aussage nicht schon ausreichen, damit Notwehr vorliegt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Einweg):
Mal von der TE-Frage abgesehen, würde diese Aussage nicht schon ausreichen, damit Notwehr vorliegt?
Ja, tut er. Blöd ist nur, dass Notwehr die Ultima Ratio ist, bzw. als solche zu bemessen ist. Sprich eine Reihenfolge wäre in etwa:
- Dem Täter mündlich zurechtweisen
- Weg gehen
- Um Hilfe bitten
- Weg rennen
Dann kommen erstmal viele andere Möglichkeiten
Und dann kommt ganz weiter untern auf der Liste erst "Im Supermarkt Pfefferspray verteilen".
Aus der beschriebenen Situation heraus schien ja reichlich Zeit gewesen zu sein und eine entspannte Situation vorgelegen zu haben (zumindest auf Seiten des Bedrohers).

Zitat (von Maya4050):
Nächstes mal verhafte ich den Täter dann eben selbst, notfalls mit Pfefferspray.
Interessante Idee... Man ruft also aufgrund einer mehr oder weniger Ernst gemeinten Aussage und der eigenen Hilflosigkeit die Polizei und will im nächsten Schritt dann doch den Täter selbst verhaften. Wie genau verhaftet man eigentlich mit Pfefferspray?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

... warum hat man sich nicht an einen Angestellten des Marktes gewandt, die haben doch die Möglichkeiten den Tunichgut flugs vor die Tür zu setzen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Vielleicht hat die Polizei bei der Anfahrt ja sogar Sonderrechte gem. § 35 StVO in Anspruch genommen. Dazu bedarf es keines Sondersignals.

Was Maya meint sind wohl Wegerecht gem. § 38 StVO , die da u.a. besagen:

Zitat:
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Vermutlich hat die Polizei die Situation nicht als lebensbedrohlich angesehen. Die Tatsache, dass Maya unverletzt blieb bestätigt die Einschätzung der Polizei.

Theoretisch aber auch möglich ist, dass die Polizei sogar Sondersignal benutzt, dieses aber in einem gewissen Abstand zum Tatort ausgeschaltet hat, um den mutmalichen Täter nicht vorzuwarnen und zur Flucht zu animieren.


-- Editiert von Demonio am 18.04.2019 09:50

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich hoffe allerdings, das dir die unnötige Anfahrt in Rechnung gestellt wird.

Polizei rufen und dann abhauen, dass ist wirklich das letzte....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Maya4050):
Ist es normal,
Zitat (von Maya4050):
Als auch nach 10 Minuten keine Polizei kam, verließ ich genervt den Laden.
Mal ganz anders gefragt: Warst du denn inzwischen beim Facharzt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Theoretisch aber auch möglich ist, dass die Polizei sogar Sondersignal benutzt, dieses aber in einem gewissen Abstand zum Tatort ausgeschaltet hat, um den mutmalichen Täter nicht vorzuwarnen und zur Flucht zu animieren.

Nicht nur theoretisch, auch praktisch wird das häufiger angewendet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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