Ist folgende Situation eine Nötigung

25. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Nightsky77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist folgende Situation eine Nötigung

Situation ein Paar liegt im Bett.
Partner A möchte Geschlechtsverkehr und teilt das B mit. B antwortet darauf ,dass er/ sie müde ist. Draufhin hört A nicht auf dem Fragen /drängeln bis B schließlich einwilligt und es kommt zum Verkehr.
Es gab keine Drohung z.B wie wenn du das macht, dann schlage ich.
Gewalt wurde nicht angewendet, A und B lagen reglos nebeneinander.
Weder B noch A stehen unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss. A hat B nie körperlich bedrängt.


A und B sind ungefähr im selben Alter und befinden sich ins B Zuhause.

Handelt es sich dabei um eine sexuelle Nötigung nach 177?

-- Editiert von User am 25. September 2024 15:30




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38920 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Nightsky77):
bis B schließlich einwilligt und es kommt zum Verkehr.
Wenn B nicht so müde ist und einwilligt, kann ich keine Nötigung im Sinne des § 177 StGB sehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von Nightsky77):
Draufhin hört A nicht auf dem Fragen /drängeln bis B schließlich einwilligt und es kommt zum Verkehr.

Ein Element der Nötigung ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel.
Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, die Nacht über durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers am dringend notwendigen Schlaf gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.



Zitat (von Nightsky77):
Es gab keine Drohung

Doch, siehe oben - die Drohung muss nicht explizit ausformuliert werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Nightsky77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Element der Nötigung ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel.
Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, die Nacht über durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers am dringend notwendigen Schlaf gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.


Wenn nun aber nicht in der Nacht war und A,B sich jediglich etwas ausgeruht haben.

-- Editiert von User am 25. September 2024 21:07

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3025 Beiträge, 1238x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, die Nacht über durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers am dringend notwendigen Schlaf gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.

Netter Witz.

Zitat (von Anami):
Wenn B nicht so müde ist und einwilligt, kann ich keine Nötigung im Sinne des § 177 StGB sehen.

Genau.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von Nightsky77):
Wenn nun aber nicht in der Nacht war und A,B sich jediglich etwas ausgeruht haben.

In dem Fall korrigiere ich von
Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, die Nacht über durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers am dringend notwendigen Schlaf gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.
auf
Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers an der (dringend) benötigten / gewollten Ruhephase gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12722 Beiträge, 4590x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
...dürfte das erfüllt sein.

An die Alternative zu "Rutsch endlich drüber und werde fertig", A "Wenn du nicht Ruhe gibst fliegst Du raus" zu sagen, nicht gedacht?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38920 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Nightsky77):
Wenn nun aber nicht in der Nacht war und A,B sich jediglich etwas ausgeruht haben.
Es soll ja weltweit auch schon tagsüber zu freiwilligem oder unfreiwilligem Verkehr gekommen sein. Sogar zu Nötigungen.
Ob man sich jediglich... etwas ausruhen will, dürfte einen Strafrichter nicht interessieren. Denn der sollte sich ja A und B anhören und dann abwägen.

Zitat (von Nightsky77):
Partner A möchte Geschlechtsverkehr
Watt denn nu? Ausruhen oder Verkehr begehren.
Zitat (von Nightsky77):
A und B lagen reglos nebeneinander.
Hä? Vorher oder nachher?

:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Nightsky77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hä? Vorher oder nachher

Bevor es zum Geschlechtsverkehr kam lagen beide reglos nebeneinander, also der eine auf der Bettseite und der andere auf der Bettseite.

Und naja A hatte sich halt in dem Fall schneller ausgeruht gefühlt und Lust gehabt als B

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38920 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Nightsky77):
Und naja
Naja, dann warte doch mal, was das Gericht meint.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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