Situation ein Paar liegt im Bett.
Partner A möchte Geschlechtsverkehr und teilt das B mit. B antwortet darauf ,dass er/ sie müde ist. Draufhin hört A nicht auf dem Fragen /drängeln bis B schließlich einwilligt und es kommt zum Verkehr.
Es gab keine Drohung z.B wie wenn du das macht, dann schlage ich.
Gewalt wurde nicht angewendet, A und B lagen reglos nebeneinander.
Weder B noch A stehen unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss. A hat B nie körperlich bedrängt.
A und B sind ungefähr im selben Alter und befinden sich ins B Zuhause.
Handelt es sich dabei um eine sexuelle Nötigung nach 177?
-- Editiert von User am 25. September 2024 15:30
Ist folgende Situation eine Nötigung
25. September 2024
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Frage vom 25. September 2024 | 15:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 25. September 2024 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (34364 Beiträge, 5919x hilfreich)
Wenn B nicht so müde ist und einwilligt, kann ich keine Nötigung im Sinne des § 177 StGB sehen.Zitatbis B schließlich einwilligt und es kommt zum Verkehr. :
#2
Antwort vom 25. September 2024 | 20:14
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatDraufhin hört A nicht auf dem Fragen /drängeln bis B schließlich einwilligt und es kommt zum Verkehr. :
Ein Element der Nötigung ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel.
Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, die Nacht über durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers am dringend notwendigen Schlaf gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.
ZitatEs gab keine Drohung :
Doch, siehe oben - die Drohung muss nicht explizit ausformuliert werden.
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#3
Antwort vom 25. September 2024 | 20:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Element der Nötigung ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel.
Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, die Nacht über durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers am dringend notwendigen Schlaf gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.
Wenn nun aber nicht in der Nacht war und A,B sich jediglich etwas ausgeruht haben.
-- Editiert von User am 25. September 2024 21:07
#4
Antwort vom 25. September 2024 | 22:49
Von
Status: Lehrling (1915 Beiträge, 1025x hilfreich)
ZitatWenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, die Nacht über durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers am dringend notwendigen Schlaf gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein. :
Netter Witz.
ZitatWenn B nicht so müde ist und einwilligt, kann ich keine Nötigung im Sinne des § 177 StGB sehen. :
Genau.
#5
Antwort vom 25. September 2024 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatWenn nun aber nicht in der Nacht war und A,B sich jediglich etwas ausgeruht haben. :
In dem Fall korrigiere ich von
Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, die Nacht über durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers am dringend notwendigen Schlaf gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.
auf
Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers an der (dringend) benötigten / gewollten Ruhephase gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.
#6
Antwort vom 26. September 2024 | 10:47
Von
Status: Gelehrter (11187 Beiträge, 4294x hilfreich)
Zitat...dürfte das erfüllt sein. :
An die Alternative zu "Rutsch endlich drüber und werde fertig", A "Wenn du nicht Ruhe gibst fliegst Du raus" zu sagen, nicht gedacht?
#7
Antwort vom 26. September 2024 | 14:46
Von
Status: Unbeschreiblich (34364 Beiträge, 5919x hilfreich)
Es soll ja weltweit auch schon tagsüber zu freiwilligem oder unfreiwilligem Verkehr gekommen sein. Sogar zu Nötigungen.ZitatWenn nun aber nicht in der Nacht war und A,B sich jediglich etwas ausgeruht haben. :
Ob man sich jediglich... etwas ausruhen will, dürfte einen Strafrichter nicht interessieren. Denn der sollte sich ja A und B anhören und dann abwägen.
Watt denn nu? Ausruhen oder Verkehr begehren.ZitatPartner A möchte Geschlechtsverkehr :
Hä? Vorher oder nachher?ZitatA und B lagen reglos nebeneinander. :
#8
Antwort vom 26. September 2024 | 17:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hä? Vorher oder nachher
Bevor es zum Geschlechtsverkehr kam lagen beide reglos nebeneinander, also der eine auf der Bettseite und der andere auf der Bettseite.
Und naja A hatte sich halt in dem Fall schneller ausgeruht gefühlt und Lust gehabt als B
#9
Antwort vom 26. September 2024 | 18:20
Von
Status: Unbeschreiblich (34364 Beiträge, 5919x hilfreich)
Naja, dann warte doch mal, was das Gericht meint.ZitatUnd naja :
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