Situation ein Paar liegt im Bett.
Partner A möchte Geschlechtsverkehr und teilt das B mit. B antwortet darauf ,dass er/ sie müde ist. Draufhin hört A nicht auf dem Fragen /drängeln bis B schließlich einwilligt und es kommt zum Verkehr.
Es gab keine Drohung z.B wie wenn du das macht, dann schlage ich.
Gewalt wurde nicht angewendet, A und B lagen reglos nebeneinander.
Weder B noch A stehen unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss. A hat B nie körperlich bedrängt.
A und B sind ungefähr im selben Alter und befinden sich ins B Zuhause.
Handelt es sich dabei um eine sexuelle Nötigung nach 177?
-- Editiert von User am 25. September 2024 15:30
Ist folgende Situation eine Nötigung
25. September 2024
Thema abonnieren
Frage vom 25. September 2024 | 15:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist folgende Situation eine Nötigung
#1
Antwort vom 25. September 2024 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (38920 Beiträge, 6424x hilfreich)
Wenn B nicht so müde ist und einwilligt, kann ich keine Nötigung im Sinne des § 177 StGB sehen.Zitat :bis B schließlich einwilligt und es kommt zum Verkehr.
#2
Antwort vom 25. September 2024 | 20:14
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Draufhin hört A nicht auf dem Fragen /drängeln bis B schließlich einwilligt und es kommt zum Verkehr.
Ein Element der Nötigung ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel.
Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, die Nacht über durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers am dringend notwendigen Schlaf gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.
Zitat :Es gab keine Drohung
Doch, siehe oben - die Drohung muss nicht explizit ausformuliert werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. September 2024 | 20:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Element der Nötigung ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel.
Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, die Nacht über durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers am dringend notwendigen Schlaf gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.
Wenn nun aber nicht in der Nacht war und A,B sich jediglich etwas ausgeruht haben.
-- Editiert von User am 25. September 2024 21:07
#4
Antwort vom 25. September 2024 | 22:49
Von
Status: Bachelor (3025 Beiträge, 1238x hilfreich)
Zitat :Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, die Nacht über durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers am dringend notwendigen Schlaf gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.
Netter Witz.
Zitat :Wenn B nicht so müde ist und einwilligt, kann ich keine Nötigung im Sinne des § 177 StGB sehen.
Genau.
#5
Antwort vom 25. September 2024 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Wenn nun aber nicht in der Nacht war und A,B sich jediglich etwas ausgeruht haben.
In dem Fall korrigiere ich von
Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, die Nacht über durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers am dringend notwendigen Schlaf gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.
auf
Wenn jemand der müde ist, nun die Aussicht hat, durch das fortwährende Gewinsel des Gegenübers an der (dringend) benötigten / gewollten Ruhephase gehindert zu werden, dürfte das erfüllt sein.
#6
Antwort vom 26. September 2024 | 10:47
Von
Status: Philosoph (12722 Beiträge, 4590x hilfreich)
Zitat :...dürfte das erfüllt sein.
An die Alternative zu "Rutsch endlich drüber und werde fertig", A "Wenn du nicht Ruhe gibst fliegst Du raus" zu sagen, nicht gedacht?
#7
Antwort vom 26. September 2024 | 14:46
Von
Status: Unbeschreiblich (38920 Beiträge, 6424x hilfreich)
Es soll ja weltweit auch schon tagsüber zu freiwilligem oder unfreiwilligem Verkehr gekommen sein. Sogar zu Nötigungen.Zitat :Wenn nun aber nicht in der Nacht war und A,B sich jediglich etwas ausgeruht haben.
Ob man sich jediglich... etwas ausruhen will, dürfte einen Strafrichter nicht interessieren. Denn der sollte sich ja A und B anhören und dann abwägen.
Watt denn nu? Ausruhen oder Verkehr begehren.Zitat :Partner A möchte Geschlechtsverkehr
Hä? Vorher oder nachher?Zitat :A und B lagen reglos nebeneinander.
#8
Antwort vom 26. September 2024 | 17:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hä? Vorher oder nachher
Bevor es zum Geschlechtsverkehr kam lagen beide reglos nebeneinander, also der eine auf der Bettseite und der andere auf der Bettseite.
Und naja A hatte sich halt in dem Fall schneller ausgeruht gefühlt und Lust gehabt als B
#9
Antwort vom 26. September 2024 | 18:20
Von
Status: Unbeschreiblich (38920 Beiträge, 6424x hilfreich)
Naja, dann warte doch mal, was das Gericht meint.Zitat :Und naja
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
296.211
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten