Hallo Zusammen,
Ich lese schon lange hier im Forum mit und muss noch dieses Jahr eine längere Haft im offenen Vollzug in der JVA Ulm antreten.
Ich bin seit der Verurteilung schon einige Jahre auf freiem Fuß und alles hat sich etwas gezogen (Revision, zunächst offener abgelehnt etc.)
Jetzt habe ich eine Ladung in den offenen Vollzug nach Ulm erhalten.
Da ich jetzt bald antrete, habe ich einige Fragen und hoffe dass ich hier jemanden finde der mir diese Fragen beantworten kann:
- Wie ist der Tagesablauf in der JVA?
- Was kann ich alles mitbringen? (Habe natürlich auf der JVA Webseite geschaut, aber eventuell hat jemand weitere Erfahrungen)
- Gibt es dort eine Art Zugangshaus oder ist man direkt in der Hauptanstalt?
- Wie schnell ist mit Lockerungen zu rechnen?
Würde mich freuen hier eventuell sogar von jemandem zu Lesen der mit dieser JVA bereits Erfahrungen gemacht hat.
Danke im Voraus
JVA Ulm Vollzug
21. Dezember 2023
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Frage vom 21. Dezember 2023 | 14:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
JVA Ulm Vollzug
#1
Antwort vom 22. Dezember 2023 | 00:03
Von
Status: Lehrling (1554 Beiträge, 341x hilfreich)
Zunächst einmal Glückwunsch dazu! Die "längere Haftstrafe" würde erstmal für eine Unterbringung in der Hauptanstalt sprechen. In Ulm bin ich leider nicht zuhause, aber grob ist es so, dass man die Nacht im (nicht verriegelten) Haftraum verbringt, nach dem Frühstück (wenn es zeitlich passt) zur Arbeit geht, danach wiederkommt und noch am Abendessen und den gebotenen Freizeitaktivitäten teilnehmen kann. Das Wochenende kann man auswärts verbringen. Nach all den Vorzügen möchte ich aber noch auf den zwingenden Umstand hinweisen, dass man sich penibel an Hausregeln und Absprachen zu halten hat. Welche "Lockerungen" sind denn genau gemeint?Zitat :Jetzt habe ich eine Ladung in den offenen Vollzug nach Ulm erhalten.
Zu den übrigen Fragen empfehle ich, sich im Vorfeld vertrauensvoll an die JVA zu wenden. Es wäre m.E. nicht zielführend, wenn man vermeintlichen Insider-Tipps folgt, sich am Ende aber vor Problemen wiederfindet.
#2
Antwort vom 24. Dezember 2023 | 14:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Welche "Lockerungen" sind denn genau gemeint?
Ich rede von Berufsfreigang, Urlaub und Wochenendfreigang.
Aber das hast du mir ja bereits beantwortet - vielen Dank!
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#3
Antwort vom 26. Dezember 2023 | 05:11
Von
Status: Lehrling (1554 Beiträge, 341x hilfreich)
Immer gerne. Vielleicht darf ich noch darauf hinweisen, dass es sich hier (was nicht selbstverständlich ist) bereits zum Strafantritt um die bestmögliche Lockerung handelt sowie dass sämtliche Regeln (die im Zweifel zu erfragen sind) eingehalten werden sollten.Zitat :Aber das hast du mir ja bereits beantwortet - vielen Dank!
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