Hallo,
bin beim googeln auf dieses Forum gestossen und hoffe, dass mir jemand ein paar Fragen beantworten kann.
Ich bin gestern zu 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden wegen Betruges. Da ich in Niedersachsen wohnhaft bin, denke ich mal, dass Vechta als JVA für mich in Frage kommt, oder?
Da ich eine Arbeitsstelle habe, sind die Aussichten auf offenen Vollzug und Freigang recht groß (lt. meiner Anwältin). Ich bin erstinhaftiert, habe Familie, einen ganz normalen sozialen Background, bin nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Weiß jemand, wie das jetzt weitergeht? Es gibt natürlich eine Menge Fragen für mich, z. B. wer entscheidet, in welche JVA man kommt? Kommt man gleich in den offenen Vollzug und kann man weiter arbeiten gehen - also erhält man gleich Freigang?
Hat jemand Erfahrungen mit der JVA Vechta?
Wie sind die Aussichten auf Halbstrafe?
Ich wäre sehr dankbar für ein paar Infos.
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JVA Vechta - offener Vollzug Frauen
Zum Thema "offener Vollzug" zitiere ich aus der Wiki:
Der offene Vollzug ist in Deutschland im Paragraphen 10 Absatz 1 des Strafvollzugsgesetzes geregelt: Ein Gefangener soll mit seiner Zustimmung in einer Anstalt oder Abteilung des offenen Vollzuges untergebracht werden, wenn er den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügt und namentlich nicht zu befürchten ist, dass er sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzuges zu Straftaten missbrauchen werde.
Das ist eine Soll-Verordnung und keine IST-Tatsache, das bedeutet, dass dieses Gesetz den Rahmen festlegt, ob Du als möglichliche "Freigängerin" in Betracht kommst.
Da auch die einzelnen Bundesländer ein Wörtchen mitzureden haben, sieht das zusätzlich von Bundesland zu Bundesland noch etwas anders aus.
Zusätzlich kommt diese Regelung nur in Betracht wenn Du Ersttäterin bist und keine Wiederholungstäterin.
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In welche JVA Du kommst, ist im Vollstreckungsplan des Landes Niedersachsen festgelegt und hängt vom sog. Einweisungsbezirk [§ 24, Abs. 1 und 2 StVollStrO] ab (idR. der Einweisungsbezirk zu dem Dein Wohnort gehört)
Lt. Vollstreckungsplan (habe momentan nur die 2. neueste Fassung) kommt aber für Dich (bei der Strafhöhe) eigentl. eh nur die JVA Vechta (Hauptanstalt) in Frage, also weder die Abteilung Hildesheim, noch per se -zumindest derzeit- die offene Abeilung Falkenrott (Regeleinweisung dort nur bei Strafen bis zu 1 Jahr). Da es natürlich von jedem Prinzip auch Ausnahmen gibt, kann u.U. auch von Beginn an offener Vollzug möglich sein. In erster Linie hängt das davon ab, ob Du persönlich für den offenen Vollzug geeignet bist und ob Deine Arbeitsstelle realistisch in angemessener Zeit von Vechta aus erreichbar ist. Sollte der Arbeitsort beispielsweise im Raum Göttingen, Braunschweig oder -in anderer Richtung- Ostfriesland sein, wird es sicher nichts werden. Auch spricht die Strafhöhe von 3,5 Jahren erst mal gegen offenen Vollzug von Beginn an.
quote:
Hat jemand Erfahrungen mit der JVA Vechta?
Wenn ich das zugrunde lege, was meine Klientinnen so erzählen (auch welche die mehrere JVAen als Vergleich haben) soll Vechta zieml. gut sein. Ich selber habe ja auch ab und an mit den Kollegen/-innen des dortigen Sozialdienstes zu tun (wenn auch nur telefonisch oder schriftlich) und kann auch nichts negatives sagen. Vor allem Im Gegensatz zur Frauenabteilung der JVA Hannover-Hauptanstalt (in der aber soweit ich weiß gar keine Strafhaft mehr vollstreckt wird, sondern nur noch U-Haft) soll weitaus schlechter (gewesen) sein.
Wie es weiter geht...
...Nun, Sie bekommen die "Ladung zu Strafantritt", rücken ein, es wird der sog. Vollzugsplan für Sie erstellt... und dann sitzen Sie Ihre Strafe ab.
Erklärung Vollzugsplan:
http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/knowledge/index.php/Vollzugsplan
quote:
Wie sind die Aussichten auf Halbstrafe?
Grundsätzlich schlecht.. Halbstraffe wird auch bei uns in Niedersachsen immer seltener und man sollte sich keinesfalls darauf "einschiessen". Entlassung zum 2/3-Zeitpunkt ist da schon einiges realistischer.
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Na ja, irgendwann muss sie ja mal strafrechtlich erheblich in Erscheinung getreten sein, sonst gäbe es ja nicht die hohe Strafe, oder sehe ich das falsch?
Und mit offenem Vollzug beginnt bei dieser Strafhöhe niemand. Also mal klarziehen, ob beim Arbeitgeber unbezahlter Urlaub möglich ist.
Das wäre so mein Ansatzpunkt.
wirdwerden
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quote:<hr size=1 noshade>Na ja, irgendwann muss sie ja mal strafrechtlich erheblich in Erscheinung getreten sein, sonst gäbe es ja nicht die hohe Strafe, oder sehe ich das falsch? <hr size=1 noshade>
Nicht unbedingt vorher schon in Erscheinung getreten (aber natürlich denkbar).
Wobei sie aber ja schreibt:
quote:<hr size=1 noshade>bin nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. <hr size=1 noshade>
...was auch durchaus möglich ist. Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei den 3,5 Jahren um eine "Gesamt freiheitsstrafe" (vgl. § 54 StGB ) handelt, also mehrere einzelne Betrugstaten gemeinsam abgeurteilt wurden ("Tatmehrheit", vgl. § 53 StGB ). Das können auch "problemlos" 10, 20 oder 30 Einzeltaten gewesen sein. Im Rahmen der Gesamtstrafenbildung kommt man da auch ohne weiteres beim -bis dahin- nicht strafrechtlich Verurteilten auf eine Strafe in dieser Höhe.
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-- Editiert am 05.11.2010 13:38
ja, sie meinte ja, sie sei noch nie in Erscheinung getreten, strafrechtlich. Und das kann ja wohl nicht sein. Sonst wäre sie ja wohl nicht verurteilt worden, oder?
wirdwerden
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quote:
sie meinte ja, sie sei noch nie in Erscheinung getreten, strafrechtlich.
das ist die verbreitete Redewendung dafür, dass man vorher noch nicht 'erwischt' wurde.
'Ich wurde heute zum ersten mal beim Ladendiebstahl' ertappt', ist eine andere Variante.
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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."
@wirdwerden
quote:
Und das kann ja wohl nicht sein. Sonst wäre sie ja wohl nicht verurteilt worden, oder?
Damit meinte sie, dass sie "vorher" /(vor dieser jetzigen Tat/Verurteilung) noch nie erwischt/verurteilt wurde und das es sich deswegen bei der jetzigen Verurteilung um "das erste Mal" handelt.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten. Mit "bin vorher nie strafrechtlich in Erscheinung getreten" meinte ich, dass ich mich bis zu diesem Prozess noch nie strafbar gemacht habe. Die Höhe der Strafe hängt vermutlich von der recht hohen Schadenssumme ab (denke ich jedenfalls, das schriftliche Urteil hab ich ja noch nicht).
Ich sehe es doch richtig, dass offener Vollzug nichts damit zu tun hat, dass man tagsüber seiner Arbeit "draussen" nachgehen kann, oder? Also sollte man mich für den offenen Vollzug geeignet halten, ist das doch eine Sache - das rausdürfen, um zur Arbeit zu gehen, eine ganz andere...? Von Vechta wäre es eine knappe Stunde Fahrtzeit bis zur Arbeitsstelle. Um den Job zu behalten, wäre das für mich natürlich kein Problem. Ich hoffe, das sehen auch die so, die das zu entscheiden haben
Ich hoffe, ich überstrapaziere Eure Geduld nicht, aber wie muss ich mir das vorstellen? Muss ich bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer erscheinen, wo dann geprüft wird, was man mit mir anfängt oder wird das erst in der JVA entschieden...?
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Du bekommst Deine Ladung von der JVA. Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft. Ganz ehrlich, bei der Höhe der Strafe ist ein Beginn im offenen Vollzug für mich nicht vorstellbar. Deshalb ja mein Vorschlag, mit dem Arbeitgeber über einen unbezahlten Urlaub zu reden.
wirdwerden
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quote:
Ich sehe es doch richtig, dass offener Vollzug nichts damit zu tun hat, dass man tagsüber seiner Arbeit "draussen" nachgehen kann, oder? Also sollte man mich für den offenen Vollzug geeignet halten, ist das doch eine Sache - das rausdürfen, um zur Arbeit zu gehen, eine ganz andere...?
Grundsätzlich: 2 mal = Ja
offener Vollzug = innerhalb der JVA relativ frei bewegen (wobei das auch in manchen geschlossenen Vollzügen mittlerweile relativ "frei" ist - so z.B. hier bei uns in der JVA Rosdorf --> Wohngruppenvollzug)
Freigang = raus zur Arbeit
quote:
Muss ich bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer erscheinen, wo dann geprüft wird, was man mit mir anfängt oder wird das erst in der JVA entschieden...?
Das wird in der JVA entschieden. Du wirst in die lt. Vollstreckungs-/Einweisungsplan zust. Anstalt geladen. Das ist für Dich:
JVA f.F. Vechta-Hauptanstalt, geschl. Vollzug, An der Probstei
Deren Webseite kennst Du ja wahrscheinlich bereits ?!
http://www.frauenvollzug-vechta.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=24013&article_id=83176&_psmand=179
quote:
Ganz ehrlich, bei der Höhe der Strafe ist ein Beginn im offenen Vollzug für mich nicht vorstellbar.
Halte ich auch für relativ unwahrscheinlich, dass Du sofort in den OV gehst. Und Freigang zur Arbeit ist natürlich noch um vieles unwahrscheinlicher. Nicht bei der Strafhöhe. Für Dich wird Arbeit in einem der 10 Eigenbetriebe innerhalb der JVA angesagt sein.
Weitere Info's über die JVA Vechta kannst Du bei den "Niedersächsischen Anlaufstellen für Straffälligenhilfe" (www.die-anlaufstellen.de) erhalten. Die für Vechta zuständige ist die in Delmenhorst:
http://die-anlaufstellen.de/index.php?option=com_content&task=view&id=50&Itemid=64
oder die in Lingen/Ems:
http://die-anlaufstellen.de/index.php?option=com_content&task=view&id=39&Itemid=51
Die beiden "teilen" sich Vechta so ein wenig, da Vechta (trotz 2er Knäste - Frauenvollzug und männl. Jungtätervollzug in der Willohstr.) im Gegensatz zu allen anderen größeren "Knaststädten" in Niedersachsen keine eigene "Anlaufstelle" hat..
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