Hallo zusammen,
habe meine Bewährungsauflagen gebrochen und nun muss ich für 10 Monate in den Knast. Ich wohne in München, habe aber Arbeit in Stuttgart am Flughafen..
Gibt es die Möglichkeit mich gleich in einer JVA mit offenem Vollzug (will weiter Arbeiten..) in Stuttgart verlegen zu lassen? Wie verfahre ich hier am Besten.. habe irgendwo gelesen, dass man sich vorher schonmal stellen soll damit die schon vorab prüfen.. Es wäre ungünstig, wenn ich erstmal für Wochen in die geschlossene komme und dann evtl. in die offene.. dann ist die Arbeit weg.. ich darf natürlich niemandem sagen dass ich im Knast bin...
Grüße
JVA mit offenem Vollzug in Stuttgart
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Dann ist die Arbeit sowieso weg. Der Arbeitgeber muß bestätigen, daß er Sie während der Strafverbüßung weiterbeschäftigt, und die JVA muß auch kontrollieren, ob Sie wirklich arbeiten gehen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Naja ich bin selbstständig und habe eigentlich keinen Arbeitgeber...
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Tja, ob sich die JVA darauf einläßt? Als Selbsteller werden Sie in eine offene Anstalt kommen, aber das heißt nicht, daß Sie sofort zum Freigang zugelassen werden. Und ob überhaupt, ist halt die Frage... Und übrigens gibt es in der JVA Stuttgart gar keinen offenen Vollzug - zuständig wäre hier die JVA Rottenburg.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Woran kann ich erkennen, dass es in Stuttgart keinen offenen Vollzug gibt?
"Die Außenstelle Ludwigsburg der Justizvollzugsanstalt Heimsheim ist eine Einrichtung des offenen Vollzugs gem. § 7 Abs. 1 JVollzGB III" http://www.jva-heimsheim.de/servlet/PB/menu/1153147/index.html?ROOT=1153115
Sie sprachen von einer JVA in Stuttgart. Die JVA Stuttgart hat keinen OV. Und wenn man Ihre Daten mal in den Vollstreckungsplan von BW eingibt, kommt da halt die JVA Rottenburg raus (jeweils bei Eingabe von Stuttgart als Land-und Amtsgerichtsbezirk): http://www.vollstreckungsplan-bw.de/pls/vp/vp_einw).
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 17.03.2013 18:58
wie soll das dann funktionieren mit offenem vollzug und arbeiten wenn man am arsch der welt inhaftiert wird!??
Grundsätzlich per Verlegung.
Auch JVAen des geschlossenen Vollzugs haben teilw. Freigängerabteilungen.
Zu BAWÜ kann ich jedoch nichts sagen.
Allerdings , wenn Sie im München wohnen, ist München der Einweisungsbezirk: Sie werden also in einer bayrischen JVA einsitzen.
Wenn Ihr Einweisungsbezirk das Amtsgericht München I ist (wenn Sie in dem Bezirk wohnen), ist die zust. Abteilung des offenen Vollzugs, die Abt. Leonrodtstrasse der JVA München.
Wenn es das AG München II ist, ist die zust. Abt. die Freigängerabteilung der JVA Aichach.
Eine Verlegung in ein anderes Bundesland wird nichts werden. Das ist mega-kompliziert, fände unter Beteilung beider Jusitzministerien statt und Sie müßten jemanden in BAWÜ (in der JVA, in die Sie wollen), finden, der den Haftplatz mit Ihnen tauschen möchte (also in "Ihre" JVA will).
In der Praxis bei einer 11monatigen Haftstrafe, die ohnehin im OV zu verbüßen ist, nicht umsetzbar.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 17.03.2013 19:16
wie läuft das dann mit OV, wenn ich dann meine arbeit verliere? kann ich da wenigstens tagsüber raus und mir was neues suchen? und wenn ich meinen wohnsitz in München abmelde?
quote:
kann ich da wenigstens tagsüber raus
Nochmal: Verwechseln Sie nicht "offenen Vollzug" damit, dass man die Anstalt verlassen darf. Offener Vollzug bedeutet lediglich, dass man sich innerhalb der JVA relativ frei bewegen darf.
Um draussen zu arbeiten benötigt man (sowohl in einer offenen als auch einer geschl. Vollzugsanstalt den Freigängerstatus)
Gefangene ohne Arbeit draussen, können die Anstalt im Rahmen von Lockerungen, wie Ausgang nach § 11(1)2 StVollzG, verlassen. Ab wann es Lockerungen gibt, entscheidet die JVA.
Weiterhin besteht aber auch Arbeitspflicht innerhalb der JVA für Sie, § 41(1), Satz 1 StVollzG.
quote:
Der Gefangene ist verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf Grund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist.
quote:
und wenn ich meinen wohnsitz in München abmelde?
Dafür dürfte es zu spät sein, da das Strafvollstreckungsverfahren bereits läuft.
Und von alledem abgesehen wage ich auch mal zu bezweifeln, dass die Sicherheitsordnung des Flughafens es zuläßt, Strafgefangene zu beschäftigen und ihnen ggf. Zugang zu Sicherheitsbereichen zu gewähren.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 17.03.2013 20:49
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