Jemand gibt sich als mich aus

23. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb564156-53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jemand gibt sich als mich aus

Guten Morgen.

Ich bin von meinem Ex seid einiger Zeit getrennt. Er lebt in einer neuen Beziehung in unserem gemeinsamen Haus.
Vergangene Woche habe ich ihm einen Brief geschrieben in dem ich ihm alles was ich fühle aufgeschrieben habe.
Er reagierte nicht auf den Brief. Am Freitag bekam ich eine Nachricht von ihm in der er mir mitgeteilt hat, dass ich ihn und seine neue Freundin in Ruhe lassen soll. Sie sind glücklich und ein uns würde es nie wieder geben. Ich habe diese Nachricht an meine Schwiegermutter weitergeleitet, da ich nicht wusste was ich gemacht habe.
Sie antwortete mir nun gestern auf diese Mail vom mir: " und da wunderst du dich tatsächlich warum?" An der Mail war noch ein Screenshot.
In diesem Screenshot war eine Nachricht, die angeblich ich der neuen Freundin meines Ex geschrieben habe, sie solle ihn in Ruhe lassen, er liebt nur mich und kommt eh zu mir zurück so wie es immer war und sowas. Jetzt ist natürlich die Situation zwischen meinem Ex und mir sehr angespannt und er ist sehr geladen.
Leider war auf dem Screenshot keine Nummer zu sehen sodass ich diese nicht nachvollziehen kann.
Jetzt ist meine Frage ob ich es irgendwie herausfinden kann wer sich als mich ausgibt und ob das strafbar ist.
Wir sind noch nicht geschieden und das Haus gehört noch uns beiden.
Jetzt wird die Trennung und Scheidung wahrscheinlich nicht so glimpflich ablaufen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

Zitat:
Er reagierte nicht auf den Brief. Am Freitag bekam ich eine Nachricht von ihm.


Finde den Widerspruch!

Dass jemand in deinem Namen/mit deiner Nummer die neue Freundin belästigt ist unwahrscheinlich, wer sollte das tun? Da fehlt jedes Motiv.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb564156-53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß leider das Motiv auch nicht. jedoch ist es genauso gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
unwahrscheinlich, wer sollte das tun? Da fehlt jedes Motiv.
Nicht unbedingt, es könnte beispielsweise die neue Freundin sein, die sicherstellen möchte, dass es zu keiner Vereinigung kommt.

Solange man noch verheiratet ist und gemeinsames Eigentum hat und Gefühle da sind, könnten neue Partner da besorgt sein.

Eventuell wäre es aufschlussreich, die Nachricht genauer hinsichtlich Wortwahl usw zu analysieren, bspw welche Worde und Formulierungen verwendet werden; da hat ja jeder sein eigenes übliches Vokabular.

So oder so würde ich das offen (und sachlich) dem Ex-Partner mitteilen damit dieser Vorwurf aus der Welt kommt. Man sollte sich natürlich auch sonst passend verhalten, um deutlich zu machen, dass solche Nachrichten nicht zum üblichen Muster gehören.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Jetzt ist meine Frage ob ich es irgendwie herausfinden kann wer sich als mich ausgibt und ob das strafbar ist.

2x nein.

Reines "Ausgeben" ist keine Straftat.
Ein Betrug setzt voraus, dass das "Ausgeben" finanzielle Auswirkungen hat (Verträge auf falschen Namen abgeschlossen, o.ä.).
Dann gibt es noch die Straftat "Fälschung beweiserheblicher Daten". Das ist so eine Art virtuelle Urkundenfälschung. Das setzt aber voraus, dass das "Ausgeben" im geschäftlichen oder behördlichen Umfeld stattfindet, nicht im Privatbereich.
Eine Strafbarkeit nach dem Kunsturhebergesetz wäre noch möglich, wenn Fotos ohne Einwilligung der (echten) Person verschickt worden wären, aber nicht bei reinen Textnachrichten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen