Jemandem mit Straftaten verleumden, die lange zurückliegen

5. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
Jemandem mit Straftaten verleumden, die lange zurückliegen

Angenommen jemand war vor 30 Jahren inhaftiert.
Darf dann ein anderer hergehen und auf einmal anfangen, und aus Wut das überall rumzuerzählen und dies auch bei allen Ämtern und Behörden melden?
Ist es dann strafbar wenn er das tut?

-- Editiert von johann33 am 05.12.2019 08:38

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Es gibt hier zunächst den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch (hat der BGH etwa im Fall der Sedlmayr-Mörder entschieden), zum anderen käme ggfs. auch §192 StGB in Betracht.

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Grundsätzlich wäre das in Ordnung, ja. Tatsachen darf man erstmal erzählen. Wie aber bereits erwähnt, können die Gesamtumstände dennoch eine Strafbarkeit begründen.

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#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

ich frage mich grade, was für einen Sinn es macht dies bei allen Ämtern und Behörden zu melden?

erzählen kann man es zwar jedem
wenn daraus aber für die Person ernsthafte Konsequenzen entstehen. z.b Jobverlust, Wohnungsverlust oder Verlust von Sozialkontakten, kann das für die Person die es erzählt auch schlimme Folgen haben.

zivilrechtliche Unterlassungsansprüche und ggf Schmerzensgeld sollen dann dem Geschädigten einen gewissen Ausgleich und eine Art Genugtuung bieten.

je nachdem wie schwerwiegend die Folgen des erzählens des (eigentlich wahren Sachverhaltes) ist, kann das ganze also für die Person auch nach hinten losgehen.

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#4
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von seidi256):
ich frage mich grade, was für einen Sinn es macht dies bei allen Ämtern und Behörden zu melden?


Weil mich dort ein Bekannter ständig unangebracht mit erfundenen Straftaten anzeigt, mit denen er vorher versucht mich zu erpressen, weil er Geld will.
Mit den Vorhaltungen will er die Chancen für seine Anzeigen erhöhen.

-- Editiert von johann33 am 05.12.2019 15:08

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Es gibt hier zunächst den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch (hat der BGH etwa im Fall der Sedlmayr-Mörder entschieden)



Äh,. ... der BGH hat die Klage des Mörders abgewiesen ;) ...

Zitat:
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 9. Februar 2010 [...]
für Recht erkannt:

Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 29. Juli 2008 aufgehoben und das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Januar 2008 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

[...]

Die Klage ist aber nicht begründet.

1. Dem Kläger steht kein Anspruch gegen die Beklagte
aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG zu, es zu unterlassen, auf ihrer Internetseite ein Dossier mit Altmeldungen zum Abruf bereit zu halten, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name des Klägers genannt wird.


Gleichwohl kann unser TE hier, es dennoch mit einer Unterlassungsklage versuchen, denn die Sedlmayr-Entscheidung taugt nur sehr bedingt als Vergleich. Zum einen ging es dort um Verbreitung/Abrufmöglichkeit per Massenmedien, zum anderen um einen Fall, bei dem -durch die Prominenz des Opfers- dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit besonderes Gewicht einzuräumen sei, welches -lt. BGH- dem Persönlichkeitsrecht des Täter in dem Fall überwiegt.


Zitat (von johann33):
Weil mich dort ein Bekannter ständig unangebracht mit erfundenen Straftaten anzeigt


Was nun?

Zitat (von johann33):
mit erfundenen Straftaten anzeigt,


oder

Zitat (von johann33):
Angenommen jemand war vor 30 Jahren inhaftiert.
Darf dann ein anderer hergehen und ... das überall rumerzählen


???

Es ist selbstverständlich ein himmelweiter Unterschied, ob die lange vergangenen Straftaten/Haftaufenthalte erfunden werden, oder ob wahrheitsgemäß herumerzählt wird, dass derjenige in Haft war und weswegen.

Und "erfundene Anzeigen" (aktueller Art) sind noch mal ein anderer Schnack...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.12.2019 18:46

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#6
 Von 
johann33
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von johann33):
Weil mich dort ein Bekannter ständig unangebracht mit erfundenen Straftaten anzeigt


Was nun?

Zitat (von johann33):
mit erfundenen Straftaten anzeigt,


oder

Zitat (von johann33):
Angenommen jemand war vor 30 Jahren inhaftiert.
Darf dann ein anderer hergehen und ... das überall rumerzählen


???

Es ist selbstverständlich ein himmelweiter Unterschied, ob die lange vergangenen Straftaten/Haftaufenthalte erfunden werden, oder ob wahrheitsgemäß herumerzählt wird, dass derjenige in Haft war und weswegen.

Und "erfundene Anzeigen" (aktueller Art) sind noch mal ein anderer Schnack...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.12.2019 18:46

Du hast meinen Thread völlig falsch interpretiert!

Also nochmal:
Jemand beging vor mehr als 30 Jahren Jugendsünden und hat danach nie wieder etwas angestellt.
Der Familienangehörige weiß von den Jugendsünden.
Als der Familienangehörige Geld braucht, erfindet er Straftaten, um den anderen, der gar nichts getan hat, damit zu erpressen, und zeigt diesen auch noch an, als kein Geld kommt.
Seine Anzeige untermauert er mit den Vorfällen von vor 30 Jahren um so mehr Chancen zu haben, das letztendlich eine Anklage rauskommt.
Das Ganze ist eine systematische Erpressung in niederträchtigster Form, und die folgenden angedrohten Anzeigen aufgrund des Ausbleibens des Geldes sind die Bestrafung.

-- Editiert von johann33 am 05.12.2019 19:25

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von johann33):
Du hast meinen Thread völlig falsch interpretiert


Ich kann nur das Interpretieren was du schreibst. Und im Eingangs-Beitrag war die Rede davon, dass herumerzählt wird, dass jemand vor 30 Jahren mal inhaftiert war, was ja offenbar der Wahrheit entspricht.

In dem anderen Beitrag ist dann von Anzeigen und von erfundenen Straftaten die Rede.

Hiervon:

Zitat (von johann33):
Als der Familienangehörige Geld braucht, erfindet er Straftaten, um den anderen, der gar nichts getan hat, damit zu erpressen, und zeigt diesen auch noch an, als kein Geld kommt.


... war im Eingangsbeitrag keine Rede. Das ist falsche Verdächtigung und versuchte Erpressung.

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