Jochbeinbruch in der Notwehr

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go520241-40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jochbeinbruch in der Notwehr

Ich hätte Streit mit einem Jungen. Er ist 18 und ich 16. Nachdem er mich und meine Mutter beleidigt hat, bin ich auf ihn im Bus getroffen. Nachdem ich mit ihm zusammen ausgestiegen bin, habe ich darauf gewartet das er sich bei mir entschuldigt. Ich forderte ihn auf sich bei mir zu entschuldigen. Er jedoch. Kam auf mich zu und hielt mich mit seiner linken Hand an meiner rechten Schulter fest. Ich könnte also nicht fliehen. Mit seiner rechten Hand, ballte er eine Faust und holte zum Schlag auf meine rechte Gesichtshälfte aus. Da er noch mitten in der Bewegung war, nutze ich die Gelegenheit und verpasste ihm einen gezielten Schlag ins Gesicht. Er brach sich das Jochbein und zeigte mich an. Er traf eine Falschaussage und behauptete er hätte mich nie angefasst. Bei meiner Aussage korrigierte ich ihn und machte darauf aufmerksam das ich aus Angst gehandelt habe. Er drohte mir schon im Vorraus mit seiner Kampfsporterfahrung. Was wird auf mich zu kommen. Wird im Zweifel für den Angeklagten entschieden. Es gab keine Zeugen, nur sein jochbeinbruch ist von einem Arzt bestätigt. War es Notwehr?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Er brach sich das Jochbein


Nö, Du brachst ihm das Jochbein.

Zitat:
Was wird auf mich zu kommen.


Das wissen wir hier auch nicht

Zitat:
Wird im Zweifel für den Angeklagten entschieden.


Ja, wenn es Zweifel gibt wird es das.

Zitat:
War es Notwehr?


Deiner Schilderung nach ja, seiner nicht.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

..... wobei es ja auch noch den Notwehrexess gibt und sogar den Putativnotwehrexess. Was wirklich passiert ist, wie es zu werten ist, keine Ahnung.

Die gute Nachricht: du fällst auf jeden Fall unter Jugendstrafrecht. Die schlechte Nachricht: im Zweifel wird auch noch die Krankenkasse auf dich zukommen und die Behandlungskosten einfordern.

Was auf jeden Fall auffällt, ihr wart doch beide auf Krawall gebürstet. Warum Du da an der Haltestelle stehen geblieben bist, ehrlich, wenn jemand schon im Voraus mit seiner Kampfsporterfahrung droht, das ist mir schleierhaft.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go520241-40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin lediglich mit ihm ausgestiegen um eine Entschuldigung einzufordern, es war eine Kurzschlusshandlung. Ich habe in dem Moment seine Aussage vergessen. Erst nach der Auseinandersetzung würde mir klar wie schwer ER mich hätte verletzten können hätte ich ihn nicht davon abgehalten

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