Jugenarrest

2. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kirste
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Jugenarrest

Ich muss am 11.02.2008 meinen Jugendarrest antreten.2 Wochen.Weil ich meine Arbeitsstunden nicht gemacht und Geldstrafe nicht gezahlt habe.
Habe ich eine Möglichkeit wenn ich jetzt alles überweise und noch bissl mehr, dass ich davon ausgehen kann dass ich nicht dahin muss?Oder welche Möglichkeiten habe ich dass ich nicht dahin muss, denn den Aufenthalt würde ich nicht verkraften allein schon nicht wegen der Freundin.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

@Kirste:

1. Du hast eine Straftat begangen und bist rechtskräftig verurteilt worden !

2. Du hast es nicht für nötig befunden, Deine Strafe rechtzeitig zu bezahlen bzw. die Arbeitsstunden abzuleisten !

3. Du willst Dich nach wie vor um die Strafe drücken !

Nein - ich kann mir nicht vorstellen, daß die Staatsanwaltschaft mit sich Hans Kasper spielen lässt.
Also viel Spaß ab 11.02. im Arrest !

Vielleicht lernst Du ja dann endlich, daß man sich im Leben an gewisse Regeln zu halten hat !



-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn Du die Auflagen (also neben der Zahlung auch die Arbeitsstunden) bis zum 11.02. noch komplett erfüllst, wird der Arrest nicht vollzogen. § 11, Abs. 3, Satz 3 JGG .

Anonsten muß ich Robert Ratlos aber etwas Recht geben. Du hattest sicherlich genug Zeit sowohl die Stunden zu machen als auch die Raten zu zahlen. Aber das ist ja uncool vor den Freunden oder was weiß ich, wenn man Sozialarbeit machen muß. Jetzt wo es zum Arrest kommst, wirst Du plötzlich selber uncool. Scheis.se bauen geht, aber wenn man die Konsequenzen tragen soll, geht das Gejammere los.

By the way: Du wirst noch öfter im Leben 2 Wochen und länger von Deiner Freundin getrennt sein. Wenn Du weiter Mist machst sowiso, aber auch spätestens wenn Du zur Bundeswehr mußt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Dem ist nichts hinzuzufügen, so sehe ich das auch.


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