Jugendarrest Antritt verschieben wegen Schule

5. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
ohiymilcqwrjdffhzo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendarrest Antritt verschieben wegen Schule

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde für 2 Wochen Dauerarrest verurteilt, doch der Antrittstermin liegt in der Schulwoche. Da ich gerade mein Abitur mache und bald Abschlussprüfungen anstehen möchte ich keinen Unterricht vergeudern. Die Frage die ich mir Stelle, ob es eine Möglichkeit gibt den Arrst zu verschieben und das am besten in den Sommerferien nach der Schule. Ist das Möglich? Und falls ja, wie verschiebe ich den Termin? Ich habe leider keinen Anwalt, der das für mich machen kann. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1520x hilfreich)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftaufschub_164033.html

Stellen Sie einen Antrag auf Haftaufschub

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von ohiymilcqwrjdffhzo):
Die Frage die ich mir Stelle, ob es eine Möglichkeit gibt den Arrst zu verschieben und das am besten in den Sommerferien


Was spricht gegen die Osterferien?

Zitat (von cirius32832):
Stellen Sie einen Antrag auf Haftaufschub


Bis in die Sommerferien kommt damit aber nur in einigen Bundesländern, dort wo die Sommerferien vor Mitte Juli beginnen, bzw. kommt auch noch drauf an, wann der reguläre Antrittstermin sein soll. Auch das Datum wann das Urteil rechtskräftig wurde, ist nicht ganz unerheblich.

Und noch als Hinweis für den TE:

Im Gegensatz zum Erwachsenenrecht ist der Antrag auf Vollstreckungsaufschub nicht bei der Staatsanwaltschaft zu stellen, sondern beim Jugendrichter (der im Übrigen garantiert auch die "Osterferien-Frage" stellen wird). Und noch ein Tip: Besonders gut macht es sich, wenn man den anruft.

Zitat (von ohiymilcqwrjdffhzo):
Ich habe leider keinen Anwalt, der das für mich machen kann.


Das wäre auch rausgeschmissenes Geld.

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#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Und noch ein Tip: Besonders gut macht es sich, wenn man den anruft.

Ich kenne kein einziges Gericht in dem jemals ein Beschuldigter/ Verurteilter an einen Richter durchgestellt wurde.
Das ist fernab jeglicher Praxis.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Ich kenne kein einziges Gericht in dem jemals ein Beschuldigter/ Verurteilter an einen Richter durchgestellt wurde.


Tja, da kann man mal wieder sehen wie sich die Erfahrungen unterscheiden können. Ich kenne mind. 1 Landgericht und 7 dazugehörige Amtsgerichte, wo das im Jugendbereich seit Ewigkeiten grds. völlig normal ist. Und ich würde wetten, dass ich nicht im einzigen LG-Bezirk Deutschlands tätig bin, in dem das nicht

Zitat (von Ballivus):
fernab jeglicher Praxis.


ist. Wäre jedenfalls zieml. Zufall.

PS: Ich rede wie gesagt vom Jugendbereich, nicht vom Erwachsenenbereich.

Aber gut - ich schränke meine obige Aussage dahingehend ein, dass es sicherlich auch Gerichtsbezirke in D gibt, wo es einem zu einer freiheitsentziehenden Sanktion verurteilten Jugendlichen, in Dingen die die Vollstreckung betreffen, verwehrt wird mit seinem zust. Vollstreckungsleiter zu sprechen.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.03.2021 22:19

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Im Übrigen kann man aus dem Jugendarrest quasi als Freigänger zur Schule gehen. Es kommt da natürlich auf die Entfernung Schule-Arrest an: In Berlin oder Hamburg sicher kein Problem, in großen Bundesländern schon.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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