Jugendarrest Termin verschieben

28. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
SophiaAst
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendarrest Termin verschieben

Mein Freund hat letzte Woche einen Brief bekommen, dass er 3 Wochen (inkl. Weihnachten und Silvester) in den Jugenarrest / Dauerarrest muss.
Eigentlich muss er da arbeiten, seine Arbeit würde ihm aber nichts schreiben, dass sie ihn brauchen, aber er soll seinen Dienstplan mit Telefonnummer seiner Arbeit einreichen (bei dem zuständigen Sachbearbeiter). Wenn es nicht anders geht, soll er sich unebzahlten Urlaub nehmen, meinten sie, daher glaube ich, dass wenn der Zuständige dort anriefe, sie ihm das auch sagen würden.

Gibt es trotzdem irgendeine Chance das zu verschieben in den Januar zum Beispiel?
Ein Weihnachten und Silverster ohne meinen Freund fände ich doch sehr schade..

Liebe Grüße

-- Editiert von SophiaDorn am 28.11.2017 17:09

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ohne ausreichende Begründung wird das nichts werden. Eine traurige Freundin ist nicht ausreichend.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SophiaAst
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist schon klar, ich meine ob man das mit Einreichung des Dienstplanes verschieben kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Dann könnte er nie einfahren, weil es ja immer was zu arbeiten gibt ;) . Wenn die Firma sich dazu auch nicht entsprechend äußern will, dann wird das nichts.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von SophiaAst):
Gibt es trotzdem irgendeine Chance das zu verschieben in den Januar zum Beispiel?

Klar. Aus reiner Langeweile wird der Sachbearbeiter die Unterlagen ja nicht angefordert haben.

Auch wenn die Chance klein ist, nutzen sollte man sie.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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