Jugendgerichtshilfe - was wird in etwa gefragt?

17. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Andrea Fürsich
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendgerichtshilfe - was wird in etwa gefragt?

Ich würde mich gerne als Soz.Päd. für eine Stelle bei der Jugendgerichtshilfe bewerben. Ich habe mich seit dem Studium nicht mehr häher mit Recht beschäftigt. Hat jemand Tipps, was bei so einem Vorsellungsgespräch in etwa gefragt wird und was man unbedingt wissen sollte, damit man nicht komplett blöd dasteht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

naja, hat ja auch viel mit Jugendhilfe zu tun. Ein Blick ins SGB VIII kann also mit Sicherheit nicht schaden. In meinem Vorstellungsgespräch war die Schlüsselfrage: Können sie sich auch vorstellen, daß sie als erzieherische Maßnahme vorschlagen, daß eine Jugendstrafe ohne Bewährung verhängt wird? Hab die Frage mit Ja beantwortet... War wohl richtig, hab mein Anerkennungsjahr da gemacht.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
Andrea Fürsich
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Verlangt das Landratsamt bei Einstellung Einblick ins BZR oder nur ins Führungszeugnis? Bin ja nicht verbeamtet, sondern nur angestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

hatten wir das nicht schon mal? Der öff. Dienst kann grundsätzlich einen BZR-Auszug anfordern. Ob er es in diesem Fall tut - keine Ahnung...
Als Praktikant im öff. Dienst mußte ich ein FZ vorlegen, was überflüssig gewesen wäre, wenn sie meinen BZR-Auszug angefordert hätten. Und Sie werden ja sehen, ob man ein FZ von Ihnen verlangt...

Gruß vom mümmel

-- Editiert von mümmel am 24.04.2006 12:34:43

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