Jugendstrafe Sexualstraftat: Strafmakel beseitigt - auch aus den Führungszeugnissen?

25. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
AlexTePunkt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendstrafe Sexualstraftat: Strafmakel beseitigt - auch aus den Führungszeugnissen?

Guten Abend liebe Leser,

in meiner Vergangenheit wurde mir sexueller Missbrauch/Vergewaltigung im Jahr 2010 (ich war zu dem Zeitpunkt21 Jahre) vorgeworfen. Leider habe ich das Gerichtsverfahren im Jahr 2015 verloren und wurde verurteilt.
Da ich zum angeblichen Tatzeitpunkt 21 Jahre war wurde meine Reife geprüft und es wurde als Jugendstrafe gewertet.
Die vom Jugendschöffengericht beschlossene Jugendstrafe betrug 11 Monate und wurde auf Bewährung gesetzt, ich hatte 500€ zu zahlen.

Ich habe in der Bewährungzeit auch die geforderte Summe gezahlt.

Ich habe dann zwei Jahre später einen Brief mit Folgendem Inhalt erhalten:

"In der Bewährungssache

Xxx Xxx,
geboren am XX.XX.1989 in Xxx [...]

hat das Amtsgericht Xxx durch den Richter am Amtsgericht Xxx am 06.06.2017 beschlossen:

Die durch Urteil des Amtsgerichts Xxx vom 15.04.2015 verhängte Jugendstrafe von 11 Monaten wird soweit sie noch nicht verbüßt ist, gemäß §26a JGG erlassen.

Der Strafmakel wird für beseitigt erklärt - §§97 Abs. 1, 105, 111 JGG."


Soweit so gut, im normalen Fall wäre damit ja alles dann wieder in Ordnung, allerdings hatte ich schon im Netz recherchiert, dass sich Sexualstraftaten hartnäckiger im Führungszeugnis halten als andere Straftaten.

Damals hätte mich ein solches Führungszeugnis nicht im Job beeinträchtigt, allerdings kommt es wie immer anders im Leben, nämlich das ich meinen gelernten Beruf aus Gründen nicht mehr ausüben kann, die "Quereinsteigerberufe" absolut nicht mein Ding sind und sich durch diese nicht zufriedenstellenden Jobs sich meine Depressionen drastisch bis zu Suizidgedanken verschlimmern und ich deshalb nun eine Zweitausbildung im sozialen Bereich, bevorzugt als Erzieher, anfangen möchte. Noch vor der Verurteilung hatte ich im FSJ mit Kindern gearbeitet, der Job hatte mir Freude bereitet und auch die Pädagogen, sowie Eltern waren stehts vollstens zufrieden mit mir.

Und da kommt der springende Punkt, mit so einem Eintrag würde mir wohl meine gewünschte Ausbildung nie Zustande kommen und ich komme nie aus dem derzeitigen Hamsterrad raus.

Ich bin auch vor dem Urteil, sowie danach bis zum heutigen Tag nie polizeilich/gerichtlich aufgefallen.

Ich frage mich nun ob die Verurteilung aus dem (erweiterten) Führungszeugnis entfernt wurde,
da es sich hier -trotz Sexualstraftat- um eine Jugendstrafe von weniger als einem Jahr und die auf 500€ auf Bewährung gesetzt wurde, sowie die Bestätigung, das der Strafmakel "beseitigt" wurde (Ich hoffe in diesem Fall das "beseitigt" genau das heisst was es eigentlich heisst nämlch komplett weg).

Denn wenn ich schon im vorraus weiss, dass ich mit dem Führungszeugnissen keine Chance in sozialen Berufen habe, dann kann ich mir die Mühe und Energie auch gleich sparen und kann mich gleich nach anderen Perspektiven umschauen, sofern da überhaupt noch was in Frage käme, ich habe schon die meisten Berufsfelder ausgespäht.
Und das Problem beim erweiterten Führungszeugnis ist, dass es im Gegensatz zum normalen Führungszeugnis direkt zum Arbeitgeber geschickt wird und ich nicht die Chance habe es vorher zu prüfen, von daher möchte ich im Vorfeld alles darüber geklärt haben.

Ich bedanke mich im Vorraus bei Ihnen undnd wünsche Ihnen noch einen angeenenehmen Abend, danke.



Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ich frage mich nun ob die Verurteilung aus dem (erweiterten) Führungszeugnis entfernt wurde Ja. Hier gilt die ganz normale 3-Jahres-Frist - verlängerte Fristen gelten nur für Strafen von mehr als einem Jahr.
Da ich zum angeblichen Tatzeitpunkt 21 Jahre war wurde meine Reife geprüft und es wurde als Jugendstrafe gewertet. Das kann in der Form nicht stimmen - ab dem 21. Geburtstag existiert diese Möglichkeit nicht mehr. Für die Tilgung im FZ macht es aber keinen Unterscheid.
Und das Problem beim erweiterten Führungszeugnis ist, dass es im Gegensatz zum normalen Führungszeugnis direkt zum Arbeitgeber geschickt wird und ich nicht die Chance habe es vorher zu prüfen Das ist falsch. Das EFZ geht Ihnen ganz normal mit der Post zu. Der Unterschied ist lediglich, dass Sie nicht "just for fun" eines beantragen können, sondern nur mit einer Bescheinigung von Arbeitgeber oder Einsatzstelle (z. B. bei Ehrenämtern) , dass Sie das EFZ brauchen, weil Sie mit Kindern arbeiten wollen.

-- Editiert von muemmel am 25.11.2020 19:05

-- Editiert von muemmel am 27.11.2020 00:43

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das EFZ geht Ihnen ganz normal mit der Post zu.


Ausser es ist das erweiterte für Behörden, Belegart 0E. Dann geht es direkt an die Behörde (den ggf. behördlichen Arbeitgeber), genauso wie das normale behördliche.

Und genauso wie das normale behördliche kann man das erweitert behördliche vorher zur Einsichtnahme an das örtliche Amtsgericht bestellen.

Insoweit macht das "erweitert" diesbezüglich in der Tat keinen Unterschied.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AlexTePunkt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@muemmel "Ja. Hier gilt die ganz normale 3-Jahres-Frist - verlängerte Fristen gelten nur für Strafen von mehr als einem Jahr." Das heisst, das mein erweitertes Führungszeugnis zum jetzigen Zeitpunkt wieder sauber sein müsste? Das wäre fantastisch! Hatte befürchtungen wegen Sexualstraftat, dass dies länger im BZRstehen bleibt.
Dann könnte ich mich normal bewerben.

"Das kann in der Form nicht stimmen - ab dem 21. Geburtstag existiert diese Möglichkeit nicht mehr."
Okay? Mir war so mit 21 - hatte vorher extra nochmal gegooglet und da stand das das in der Spanne von 18-21 geprüft wird ob man nach Jugendrecht oder Erwachsenenrecht behandelt wird.
Wenn du das sagst, ann müsste ich 20 gewesen sein - jedenfalls weiss ich noch das ich zu dem Zeitpunkt das letztmögliche Alter hatte und dadurch geprüft werden musste.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4542 Beiträge, 547x hilfreich)

Muss man die Löschung nicht beantragen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von AlexTePunkt):
Das heisst, das mein erweitertes Führungszeugnis zum jetzigen Zeitpunkt wieder sauber sein müsste?


Ja

Zitat (von AlexTePunkt):
Hatte befürchtungen wegen Sexualstraftat, dass dies länger im BZRstehen bleibt.


Im BZR 5 Jahre, im erweiterten Führungszeugnis 3 Jahre.

Zitat (von AlexTePunkt):
hatte vorher extra nochmal gegooglet und da stand das das in der Spanne von 18-21 geprüft wird ob man nach Jugendrecht oder Erwachsenenrecht behandelt wird.


18 bis einschließlich 20 Jahre. Ab 21. Geburtstag (wobei das Alter zum Tatzeitpunkt zählt) nicht mehr, vgl. § 1, Abs. 2 JGG.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Muss man die Löschung nicht beantragen?


Nein, die erfolgt automatisch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen