Jugendstrafrecht - Prozess nach hinten verschieben bis nach der Saison?

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Doppeloma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendstrafrecht - Prozess nach hinten verschieben bis nach der Saison?

Es geht um Folgendes:

Gegen meine Tochter (jetzt 19, zum angeblichen Tatzeitpunkt 18 J. alt) soll demnächst (Termin steht noch nicht fest) ein Verfahren wegen Verstoß BMG stattfinden (Konsum und Erwerb wird ihr vorgeworfen).
Nun erhielt sie das Schreiben vom Staatsanwalt 2 Tage bevor sie nach Spanien ging, sie wird dort Saisonarbeiten.

Die Frage ist nun was ist zu tun!?
Wenn sie dort nun einen Job hat (am Sa. soll das feststehen) wäre es Wahnsinn wenn sie den aufgeben muss um für den Prozess nach D zu kommen.
Vorerst ist vorgesehen das sie die Saison bis Oktober in Spanien arbeitet, auf Dauer würde sie mit ihrem Freund gerne ganz auswandern.
Wäre also mehr als übel für ihren Neustart wenn sie wegen dem Prozess den Job gleich wieder verliert!

Gibt es da Möglichkeiten den Prozess (unter Vorlage des AV) zumindest soweit nach hinten zu verschieben bis sie ohnehin wieder in D ist, also bis nach der Saison?

Wenn ja, welcher § wäre da anzuwenden?

Ich hoffe sehr auf positive Auskünfte und bedanke mich schonmal vorab!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nun erhielt sie das Schreiben

Welches Schreiben? Die Anklageschrift?

Wenn ja, welcher § wäre da anzuwenden?

Gar keiner, denn prinzipiell gibt es keine Möglichkeit die Hauptverhandlung auf Wunsch des Angeklagten zu verschieben. Das ganze kann also allenfalls auf 'dem kleinen Dienstweg' mit Staatsanwaltschaft und Gericht stattfinden. Da das Gericht aber insoweit noch gar nicht involviert ist, sollte man beim zust. StA anrufen und nachfragen, was möglich ist.

Evtl. könnte man auch einen Anwalt beaufragen, der mit der Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls aushandelt. Dann würde keine Hauptverhandlung stattfinden und das ganze würde auf schriftlichem Weg mit dem Anwalt erledigt. Nachteil wäre, dass Erwachsenenrecht angewendet werden müßte und kein Jugendrecht mehr möglich ist (wie es wohl im Hauptverfahren angewendet werden würde).

Weiterer Punkt ist, dass es dafür jetzt schon zieml. spät ist, wenn schon die Anklageschrift da ist, denn der Strafbefehl würde normalerweise anstelle der Anklageschrift ergehen. Ob die StA bereit ist, die Anklage noch mal zurückzunehmen und in einen Strafbefehl zu 'wandeln' müßte der Anwalt ausloten.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

es kann im Übrigen nicht sein, daß Ihrer Tochter der Konsum von Drogen vorgeworfen wird - der ist nicht strafbar. Meinen Sie vielleicht den Besitz von Drogen?

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Um wieviel und was für welche Drogen geht es eigentlich?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Doppeloma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun das Schreiben kam an Klageschrift.
Die Flüge waren bereits gebucht und durch die Ostertage war keine Kontaktaufnahme mit der StA möglich (Brief kam Ostersamstag, Flug ging Ostermontagnacht).

Was passiert wenn sie nicht zum Hauptverfahren erscheint?

Es muss doch die Möglichkeit bestehen einem jungen Menschen nicht die Zukunft zu verbauen in dem man ihn "den Job kostet"!?

Dazu möchte ich anmerken das der Tatvorwurf mehr als unhaltbar ist und m.E. lediglich deshalb vorangetrieben wird weil der betr. Anwalt (GF eines Vereins bei dem unsere Tochter gearbeitet hat) entspr. connection hat.
Im Arbeitsprozess unterlagen sie u. mussten unserer Tochter Geld nachzahlen und just 2 Wo. danach kam nun diese Klageschrift.
Die Zusammenhänge erscheinen uns mehr als deutlich!

Sie will sich ein neues Leben aufbauen, es kann kaum im Sinne von Recht und Gesetz sein dies zu boykottieren!

Was können wir hier vor Ort tun (also wir Eltern)?

Kann ich i.A. meiner Tochter den StA anschreiben bzw. den betr. Richter (das Schreiben kam nämlich von einem Richter, ohne Terminangabe betr. Verhandlung) und um Terminverschiebung zu Okt./Nov. bitten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

wenn sie nicht zur Hauptverhandlung erscheint, ergeht ein Sicherungshaftbefehl und wird nach ihrer Rückkehr verhaftet. Evtl.,je nachdem, wie umfangreich der Tatvorwurf ist,wird ihre Auslieferung aus Spanien betrieben. Mit dem Vorwurf, die Staatsanwaltschaft würde Ihre Tochter nur verfolgen, weil sie durch irgendwelche Seilschaften dazu angehalten wird, wäre ich ganz vorsichtig.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Kann ich i.A. meiner Tochter den StA anschreiben bzw. den betr. Richter (das Schreiben kam nämlich von einem Richter, ohne Terminangabe betr. Verhandlung) und um Terminverschiebung zu Okt./Nov. bitten?

Versuchen können Sie das.

Im Arbeitsprozess unterlagen sie u. mussten unserer Tochter Geld nachzahlen und just 2 Wo. danach kam nun diese Klageschrift. Die Zusammenhänge erscheinen uns mehr als deutlich!

Ja, es ist zieml. deutlich, dass das eine (Unterliegen im Arbeitsprozess) nichts mit dem anderen (Anklageschrift) zu tun hat, da der Zwischenzeitraum zu kurz ist.

Mir erschliesst sich allerdings nicht der Zusammenhang zwischen einem Arbeitsgerichtsstreit und dem Vorwurf einer Straftat hinsichtlich BTM ohnehin nicht...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Doppeloma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie wurde von ihrem AG genötigt eine Eidesstattliche Versicherung zu unterschreiben in der sie angibt cannabis von einem Kollegen im Laden erworben u. auch dort konsumiert zu haben.

Genötigt in sofern das ihr angedroht wurde das sie, sollte sie nicht unterschreiben, gekündigt und angezeigt würde.

Nach Widerruf dieser Versicherung wurde sie denn auch umgehend gekündigt u. angezeigt.

Dazu sei zu wissen das sie zuvor fast 3 Mon. unentgeltlich dort gearbeitet hatte, d.h. man sie nicht bezahlen wollte und sie dies eingeklagt hatte.
Ab da versuchte man mit allen Mitteln sie loszu werden, bis hin zu diesen haarsträubenden Vorwürfen bzw. Unterstellungen.

Fakt ist ganz einfach das der AG den Arbeitsprozess verloren hat und dann plötzlich damit um die Ecke kam, bzw. nach ewigen Monaten es nun zu dieser Klageschrift kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ab da versuchte man mit allen Mitteln sie loszu werden, bis hin zu diesen haarsträubenden Vorwürfen bzw. Unterstellungen.

Dann unterschreibt man doch aber um Gottes Willen nicht solche Sachen, wenn es klar ist, 'was das für eine Firma ist'.

However, umso wichtiger ist es, dass Sie zur Verhandlung erscheint uns Stellung bezieht.

Rufen Sie den Richter an (nicht schreiben) und sprechen Sie mit ihm...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Doppeloma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Richter anrufen, das geht?

Na das wäre mir lieber als schreiben, da lässt sich das ein oder andere wesentlich besser erklären!

Klar unterschreibt man sowas nicht, wenn man aber von 2 Leuten (eine davon RA des Vereins) als 18j. junges Mädchen gut 30 Min. unter Druck gesetzt und einem gedroht wird, dann kann sowas schon vorkommen.
Sie dachte einfach das es so dann endlich ein Ende hätte!

Übrigens betr. 2 Wo. weiter oben:
Ich meinte damit binnen 2 Wo. nachdem sie gegen den AG Klage eingereicht hatte kamen die damit um die Ecke.
Das Urteil im Arbeitsprozess kam dann im Febr., die Klageschrift zu der Strafsache zu Ostern.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Doppeloma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

PS: Auf dem Schreiben findet sich "nur" die Nummer der Zentrale, wird man tatsächlich zu dem betr. Richter durchgestellt?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

, da lässt sich das ein oder andere wesentlich besser erklären!

eben

PS: Auf dem Schreiben findet sich nur die Nummer der Zentrale, wird man tatsächlich zu dem betr. Richter durchgestellt?

Ja

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

klar. Natürlich nur dann,wenn er nicht gerade in einer Verhandlung sitzt...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Doppeloma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun dann werde ich das dann mal versuchen via Telefonat zu "regeln"!

Danke für eure Hilfe/Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen