Jugendstrafrecht mit 20 (23)

24. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)
Jugendstrafrecht mit 20 (23)

Hallo,

wenn man nun mit 20 eine große Dummheit begangen hat, weil man damals einfach nicht die nötige Reife hatte und die Folgen des eigenen handelns nicht abschätzen konnte und nun 3 Jahre später mit 23 angeklagt wird, wie kann dann der Richter oder die Jugendgerichtshilfe beurteilen, wie reif man vor 3 Jahren war bzw. ob Jugendstrafrecht angewandt werden kann?

Oder wird hier automatisch Jungendstrafrecht angewandt? Das Prinzip ist mir einfach nicht schlüssig, es zählt ja immer das Alter und die Reife zum Tatzeitpunkt, aber wie man diese Jahre später beurteilen kann ist mir nicht klar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Tja, man versucht es halt so gut es geht, anhand der damaligen Lebenssituation, Lebensumstände usw. Das läßt sich ja rekonstruieren. Bei 20jährigen ist die Anwendung von Jugendrecht (selbst wenn sie sofort nach der Tat "begutachtet" werden) i.Ü. einiges seltener als bei z.B. 18jährigen.

quote:
Oder wird hier automatisch Jungendstrafrecht angewandt?


Nein, automatisch nur von 14 - (einschl.) 17

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 24.11.2010 12:11

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Was muss denn in etwa gegeben sein, damit das Jugendstrafrecht zum Einsatz kommt?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Eine Reifeverzögerung, die den Heranwachsenden in der Gesamtschau eher wie einen Jugendlichen erscheinen läßt, als wie einen Erwachsenen.

Das ist alles eine Frage des konkreten Einzelfalls und läßt sich so pauschal nicht beantworten.



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