Hallo
Mein Mann wurde zu 4 Jahren und 3 Monate verurteilt. Er ist seit 1 Jahr in der jva. Er ist seit ca 1 Monat in der jva Hagen. Er ist verheiratet hat Kinder, Eigentum ( in Deutschland ), ein Geschäft, und ein sehr gute soziale Verhältnisse.
Er wurde zum ersten Mal für eine Haftstrafe verurteilt. Er hat in der jva ein Job und benimmt sich auch sehr gut.
Jetzt zu meiner Frage:
Wann kann man davon ausgehen das er in den offen Vollzug kommt? Wann müssen Anträge gestellt werden und wer entscheidet wie es weiter geht?
Vielen lieben dank im voraus
Jva Hagen
Hallo,
Vorab wäre klarzustellen, dass eine Verlegung in den offenen Vollzug nicht gleich einen Status als Freigänger bedeutet.
Ferner ist bei einer solch langen Haftstrafe die Verlegung in den offenen Vollzug erfahrungsgemäß nach so kurzer Zeit nicht sehr wahrscheinlich.
Die Entscheidung über eine Verlegung in den offenen Vollzug trifft die Anstaltungsleitung und informiert die Strafvollstreckungskammer. Stellt der Gefangene dann einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung entscheidet die Strafvollstreckungskammer.
Evtl. kann Streetworker hier noch etwas aus der Praxis berichten.
Grüße
PP
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ferner ist bei einer solch langen Haftstrafe die Verlegung in den offenen Vollzug erfahrungsgemäß nach so kurzer Zeit nicht sehr wahrscheinlich. Und auf das Delikt kommt es auch noch an.
Zitat:Er ist seit 1 Jahr in der jva. Er ist seit ca 1 Monat in der jva Hagen.
Wo war er denn vorher (vor Hagen)? In U-Haft oder in einer anderen Strafhaft?
Ich bin etwas irritiert. Hagen ist doch eigentlich die Einweisungsanstalt für NRW. Da fehlen noch ein paar Infos.
wirdwerden
Zitat :Ich bin etwas irritiert. Hagen ist doch eigentlich die Einweisungsanstalt für NRW. Da fehlen noch ein paar Infos.
wirdwerden
Hagen ist auch Einweisungsanstalt. Man(n) kann dort aber auch ganz normal seine Strafe verbüßen
er war vor Hagen ca 10 Monate in u Haft. Wegen der Revision die eingelegt wurde
Dann wird er in Hagen ggf. nur zur Einweisung sein, d.h. es wird dort entschieden wo er hinkommt.
Kann aber auch sein, dass er erst mal dort bleibt (im geschlossenen Vollzug in Hagen). Dafür spricht, dass er schon und überhaupt Arbeit hat.
Etwas genauer könnte man das nur sagen, wenn man seinen Wohnort vor der Inhaftierung kennen würde, wissen würde, ob er vorher schon mal in Strafhaft war und ob er Deutscher oder Ausländer ist.
Die Verlegung in den offenen Vollzug (wenn es dann so weit ist) ist Sache der JVA. Dafür kommt es -wie schon gesagt wurde- auch aufs Delikt an (Bei BtM-Taten und Gewalttaten schaut man schon genauer hin, bei einer Sexualtat wäre eh alles anders) und darauf ob er grds. für den offenen Vollzug geeignet ist.
Er kann alle Fragen dazu seinem Abteilungsleiter in Hagen stellen, oder auch dem dortigen Sozialdient. Allzu schnell würde ich aber nicht mit dem Offenen rechnen, er ist ja gerade mal 1 Monat in Strafhaft und die Strafhöhe ist auch nicht ohne. Und wie auch schon gesagt: Offener Vollzug ist nicht automatisch Freigang.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.01.2018 02:36
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten