Jva Hagen

15. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Blume216
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jva Hagen

Hallo

Mein Mann wurde zu 4 Jahren und 3 Monate verurteilt. Er ist seit 1 Jahr in der jva. Er ist seit ca 1 Monat in der jva Hagen. Er ist verheiratet hat Kinder, Eigentum ( in Deutschland ), ein Geschäft, und ein sehr gute soziale Verhältnisse.
Er wurde zum ersten Mal für eine Haftstrafe verurteilt. Er hat in der jva ein Job und benimmt sich auch sehr gut.

Jetzt zu meiner Frage:

Wann kann man davon ausgehen das er in den offen Vollzug kommt? Wann müssen Anträge gestellt werden und wer entscheidet wie es weiter geht?

Vielen lieben dank im voraus




7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 704x hilfreich)

Hallo,

Vorab wäre klarzustellen, dass eine Verlegung in den offenen Vollzug nicht gleich einen Status als Freigänger bedeutet.

Ferner ist bei einer solch langen Haftstrafe die Verlegung in den offenen Vollzug erfahrungsgemäß nach so kurzer Zeit nicht sehr wahrscheinlich.

Die Entscheidung über eine Verlegung in den offenen Vollzug trifft die Anstaltungsleitung und informiert die Strafvollstreckungskammer. Stellt der Gefangene dann einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung entscheidet die Strafvollstreckungskammer.

Evtl. kann Streetworker hier noch etwas aus der Praxis berichten. ;)

Grüße
PP

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34342 Beiträge, 17771x hilfreich)

Ferner ist bei einer solch langen Haftstrafe die Verlegung in den offenen Vollzug erfahrungsgemäß nach so kurzer Zeit nicht sehr wahrscheinlich. Und auf das Delikt kommt es auch noch an.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Zitat:
Er ist seit 1 Jahr in der jva. Er ist seit ca 1 Monat in der jva Hagen.


Wo war er denn vorher (vor Hagen)? In U-Haft oder in einer anderen Strafhaft?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42123 Beiträge, 14680x hilfreich)

Ich bin etwas irritiert. Hagen ist doch eigentlich die Einweisungsanstalt für NRW. Da fehlen noch ein paar Infos.

wirdwerden

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich bin etwas irritiert. Hagen ist doch eigentlich die Einweisungsanstalt für NRW. Da fehlen noch ein paar Infos.

wirdwerden


Hagen ist auch Einweisungsanstalt. Man(n) kann dort aber auch ganz normal seine Strafe verbüßen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Blume216
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

er war vor Hagen ca 10 Monate in u Haft. Wegen der Revision die eingelegt wurde

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Dann wird er in Hagen ggf. nur zur Einweisung sein, d.h. es wird dort entschieden wo er hinkommt.
Kann aber auch sein, dass er erst mal dort bleibt (im geschlossenen Vollzug in Hagen). Dafür spricht, dass er schon und überhaupt Arbeit hat.

Etwas genauer könnte man das nur sagen, wenn man seinen Wohnort vor der Inhaftierung kennen würde, wissen würde, ob er vorher schon mal in Strafhaft war und ob er Deutscher oder Ausländer ist.

Die Verlegung in den offenen Vollzug (wenn es dann so weit ist) ist Sache der JVA. Dafür kommt es -wie schon gesagt wurde- auch aufs Delikt an (Bei BtM-Taten und Gewalttaten schaut man schon genauer hin, bei einer Sexualtat wäre eh alles anders) und darauf ob er grds. für den offenen Vollzug geeignet ist.

Er kann alle Fragen dazu seinem Abteilungsleiter in Hagen stellen, oder auch dem dortigen Sozialdient. Allzu schnell würde ich aber nicht mit dem Offenen rechnen, er ist ja gerade mal 1 Monat in Strafhaft und die Strafhöhe ist auch nicht ohne. Und wie auch schon gesagt: Offener Vollzug ist nicht automatisch Freigang.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.01.2018 02:36

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