Körperverletzung (Flasche)

30. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Karl Arsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung (Flasche)

Hallo
Ich seit kurzem 21 in der Ausbildung und keine Vorstrafen bin in einer Nacht alleine gegen ca 23 Uhr betrunken Nachhause gelaufen. Hatte ein T shirt von meinem Fussball Verein an. Da ich betrunken war ( um die 2 Promille) und kein Feuer mehr hatte sah ich eine Gruppe vor einer Kneipe stehen und fragte nach Feuer. Darauf hin würd mir gesagt das man welchen wie mir keins gibt wegen der Vereinszugehörigkeit. Ich hatte das zuerst als Spaß verstanden und noch freundlich gelacht aber auch ein 2tes Fragen wurd verneint. Ich habe den nächsten gefragt wieder das gleiche Spiel bis mir eine Frau kurz Feuer gegeben hat. Da ich gemerkt hab hier bin ich nicht gern gesehen bin ich sofort weiter gelaufen. Sofort hörte ich Beleidigungen gegen mich und meiner Vereinsangehörigkeit. Ich habe mich umgedreht und auch ein Lied zurück gebrüllt. Die Gruppe ca 7 bis 10 Leute drehte dann ganz am Rad und wollte auf mich drauf. Einer ist dann zu mir im Marschschritt und hat mir volle Wucht ins Gesicht geschlagen. Ich hatte so Angst und wusste nicht was ich machen sollte. verständlich wenn man alleine ist gegen eine Gruppe und habe aus Reflex und selbstverteidigung die Bierflasche die ich in der Hand habe dem kontrahenten schnell ins Gesicht gehauen/gestoßen und bin dann sofort weggerannt vor Angst und Panik suchte ich dann Schutz in einer Tankstelle und bat sofort alles abzuschließen und die Polizei zu rufen. Die Gruppe baute sich schon vor der Tankstelle auf und gestikulierte wild( kopf ab und wir haben uns dein Gesicht gemerkt) Dann wollten sie in die Tankstelle rein mir an die Wäsche. Ich Stand in der Tür und habe versucht durch Türzuhalten und treten die Beteiligten davon abzuhalten in die Tankstelle einzudringen um mich zu schützen. Nach einiger Zeit kam die Polizei endlich vorbei und es beruhigte sich die Lage. Dummerweise wurd ich nochmal beleidigt und habe eine Plastik Cola Flasche vor wut geworfen. Darauf hin wurd ich Festgenommen (ohne Gegenwehr etc) und musste in Polizeigewahrsam. Obwohl ich eigentlich das Opfer war steh ich jetzt glaube ich eher als Täter da. Mit was kann ich rechnen. Vorallem da ich so gut wie keine neutralen Zeugen habe. Ich war schließlich alleine und da eine Gruppe von 7 bis 10 Mann. Erst ab dem ich an der Tankstelle war hab ich Zeugen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Sie wegen dem Schlag mit der Bierflasche verurteilt werden, also keine Notwehr anerkannt wird - was man von hier aus keinesfalls abschliessend beurteilen kann (um Ihre nächste Frage gleich vorwegzunehmen :) ) wäre das gefährliche Körperverletzung mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe, wenn nicht Strafmilderungsgründe (wie z.B. der Alkoholpegel) eingreifen. Woher wissen Sie das mit den ca. 2 Promille? Wurde ein Alkoholtest bei der Polizei gemacht, der das ergab? Ab 2 Promille kann verminderte Schuldfähigkeit gegeben sein.

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#2
 Von 
Karl Arsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich musste pusten und anschließend noch eine Blutprobe abgeben. Sowie auf einem Strich laufen Hand zur Nase etc. Der Puste Test ergab laut Aussagen des Beamten um die 2 Promille. 6 Monate Freiheitsstrafe heisst auf gut deutsch 6 Monate hinter Gittern? Habe mir noch nie was zu schulden kommen lassen

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

nein, das heißt es nicht. Freiheitsstrafen können zur Bewährung ausgesetzt werden. In diesem Fall würde das ziemlich sicher passieren (wg. fehlender Vorstrafen). Die 2 Promille dürften außerdem eine verminderte Zurechnungsfähigkeit begründen, so daß wir hier eher im Geldstrafenbereich landen dürften.
Wenn Sie sich einen Anwalt leisten können, sollten Sie sich spätestens nach Erhebung der Anklage einen nehmen - das dürfte hier ganz nützlich sein. Aber so 500 Euro müßten Sie einplanen, die Sie nur im Falle eines Freispruchs zurückbekämen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

6 Monate Freiheitsstrafe heisst auf gut deutsch 6 Monate hinter Gittern?

Nein, eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden, muß dann also nicht abgesessen werden (bzw. nur dann, wenn man weiterhin Straftaten begeht oder gegen Bewährungsauflagen verstößt). Bei einem Ersttäter ist es relativ wahrscheinlich, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

edit: mümmel war etwas schneller

-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert von !!streetworker!! am 01.07.2008 00:58:08

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#5
 Von 
Karl Arsch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten
Ja werde aufjedenfall einen Anwalt einschalten. Habe einen Zeugen der Aussagen kann das die Leute vor der Tanke alle vorbeikommenden 60 Euro in die Hand drücken wollten wenn die mich aus der Tanke holen. Kann das für mich auch strafmildernd sein? Oder würd ich denen damit nur ein reinwürgen? Immerhin verdeutlicht es ja wie die drauf waren und das ich mich irgendwie wehren musste

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

1.Kann das für mich auch strafmildernd sein? 2.Oder würd ich denen damit nur ein reinwürgen? 3.und das ich mich irgendwie wehren musste

1.Nein
2.Ja
3.Die eigentl. Tat(Bierflasche) hat ja bereits vorher stattgefunden, als Sie noch niemand aus einer Tanke holen wollte.

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