Eine Frau wurde von ihrem ExFreund (einem Kampfsportler) auf den Hinterkopf geschlagen. Sie kann selbst heute, 2 Jahre danach, nur langsam Treppen steigen o.ä., weil sie immer noch Kopfschmerzen hat....das ist nur ein Beispiel für alle möglichen Aktivitäten.
Kann man ihn wegen gefährlicher Körperverletzung
anklagen, weil jeder Kampfsportler weiss, dass man mit einem solchen Schlag einem Menschen schwer verletzen - oder sogar töten kann? Oder ist das eine einfache Körperverletzung nur weil er keine Waffe gebraucht hat?
Für eine kompetente Antwot o.a. den Verweis auf Präzedenzfälle wäre ich sehr dankbar.
mfg
Can
Kampfsport+Körperverletzung
17. Juni 2008
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Frage vom 17. Juni 2008 | 02:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kampfsport+Körperverletzung
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#1
Antwort vom 17. Juni 2008 | 07:21
Von
Status: Praktikant (517 Beiträge, 206x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 18. Juni 2008 | 14:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32879 Beiträge, 17268x hilfreich)
Hi,
anzeigen kann man es sicher. Die Staatsanwaltschaft wird entscheiden, ob es einfache oder gef. KV war. Im ersteren Fall ist die Frist für den Strafantrag abgelaufen.
Gruß vom mümmel
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Juni 2008 | 17:18
Von
Status: Lehrling (1677 Beiträge, 256x hilfreich)
Möglicherweise ist aber noch eine Zivilrechtsklage auf Schmerzensgeld, evt. Rente, möglich.
Genaueres kann ein Anwalt vor Ort besser beurteilen.
#4
Antwort vom 19. Juni 2008 | 11:52
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 70x hilfreich)
Währe interessant zu wissen ob der Schlag Absicht war oder Versehen.
Beim rum toben kann es schonmal passieren das man unabsichtlich eins aufs Maul bekommt und ne dicke Lippe hat und es keine Absicht war!
Und jetzt?
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