Kann Anwalt mich alleine vertreten vor Gericht?

17. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Perble234
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann Anwalt mich alleine vertreten vor Gericht?

Hallo,

es geht um folgendes ich habe eine Ladung zur Hauptverhandlung vom Amtsgericht erhalten wegen Betruges.

In dieser steht es so:
" in Ihrer Strafsache wegen Betruges werden Sie auf Anordnung des Gerichts zur Hauptverhandlung geladen. Im Falle Ihres unentschuldigten Ausbleibens wird Ihre (polizeiliche) Vorführung angeordnet oder ein Haftbefehl erlassen."

Ist es möglich, dass bei dieser Verhandlung mein Anwalt mich vertreten kann ohne das ich persönlich erscheinen muss?

Ich habe folgendes nämlich gelesen gehabt:
"Nach § 73 Abs. 2 entbindet das Gericht den Betroffenen auf seinen Antrag von dieser Verpflichtung, wenn er sich zur Sache geäußert oder erklärt hat, dass er sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern werde, und seine Anwesenheit zur Aufklärung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts nicht erforderlich ist."

Da ich mich bereits bei der Polizei geäußert hatte und ich mich auch vor Gericht nicht mehr zur Sache äußern möchte, kann ich dies dann eventuell in Anspruch nehmen?

Es handelt sich bei diesem Fall um eine Ebay Auktion mit einem Gerät im Wert von 400Euro, welches ich nach Geldeingang per DHL Paket versichert verschickt hatte. Dies aber nie beim Empfänger eingetroffen ist. Einen Einlieferungsbeleg konnte ich vorlegen, sowie einen Nachforschungsantrag bei DHL hatte ich auch gestellt und auch eine Abtretungserklärung, sodass der Käufer im Erstattungsfall direkt das Geld auf sein Konto geht, sollte das Paket nicht wieder aufgefunden werden. Danach habe nie mehr was vom Käufer gehört und somit davon ausgegangen das DHL dem Käufer, das Geld erstattet hat. Doch irgendwann kam dann eine Anzeige vom Käufer.

Ich bin mir allerdings keiner Schuld bewusst und habe auch noch nie irgendwelche Straftaten begangen.

Nun einfach meine Frage, könnte ein Anwalt mich alleine vor Gericht vertreten ohne das ich selber anwesend sein muss?

Ich werde aber wahrscheinlich dennoch mitgehen,selbst wenn ich es nicht müsste, damit ich mir die Früchtchen von Käufern einmal anschauen kann, es würde mich aber dennoch interessieren.

Gruss Perble


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe folgendes nämlich gelesen gehabt: <hr size=1 noshade>


Da hast Du aber leider im falschen Gesetz gelesen, näml. in dem über Ordnungswidrigkeiten - OWiG. Hier geht es um eine Strafsache, da ist die StPO maßgeblich.

Und da kann(!) man nur vom Erscheinen entbunden werden, wenn der Hauptverhandlung ein Strafbefehl vorausging oder -auf Antrag- wenn die Voraussetzungen des § 233 StPO vorliegen.

quote:<hr size=1 noshade>Einen Einlieferungsbeleg konnte ich vorlegen, <hr size=1 noshade>


Dann ist es allerdings höchst mysteriös, warum die Staatsanwaltschaft trotzdem Anklage erhoben hat, wenn Du den Einlieferungsschein vorlegen konntest. Was stand denn in der Anklageschrift bzgl. des Einlieferungsscheins?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
Perble234
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Oh achso ok.
Ja,so ganz habe ich es auch nicht verstanden.
In der Anklageschrift wurde der Beleg mit keinem Wort erwähnt, nur das ich das Paket garnicht versendet hätte laut Käufer, obwohl ich alles belegen kann.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Nun einfach meine Frage, könnte ein Anwalt mich alleine vor Gericht vertreten ohne das ich selber anwesend sein muss? <hr size=1 noshade>


In diesem Fall nur, wenn man vorher einen Antrag nach §233 StPO auf Befreiunng von der persönlichen Anwesenheit gestellt hat und dieser Antrag genehmigt wurde (siehe !!Streetworker!!).

Und da ein §233 StPO mit viel Arbeit für das Gericht verbunden ist, ist die Chance, dass so ein Antrag genehmigt wird, praktisch Null, wenn man nicht einen verdammt guten Grund hat.
Da greift das Gericht lieber zu §236 StPO
Das Gericht ist stets befugt, das persönliche Erscheinen des Angeklagten anzuordnen und durch einen Vorführungsbefehl oder Haftbefehl zu erzwingen.

Außerdem dürfte es taktisch außerordentlich unklug sein, durch Abwesenheit zu glänzen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Außerdem dürfte es taktisch außerordentlich unklug sein, durch Abwesenheit zu glänzen.


...vor allem wenn man den Verssand 100%ig nachweisen kann.

@Perble234

Ich frage nur mal sicherheitshalber:

Den Versandbeleg hast Du bei der Vernehmung bei der Polizei dabei gehabt und auch dort vorgezeigt ?!?!?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
In der Anklageschrift wurde der Beleg mit keinem Wort erwähnt, nur das ich das Paket garnicht versendet hätte laut Käufer, obwohl ich alles belegen kann.


Das ist schon sehr ungewöhnlich, weil der Staatsanwalt auch entlastende Beweise berücksichtigen muß (und sie nicht einfach verschweigen darf in der Anklage).

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""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Perble234
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja den Beleg hatte ich bei der Aussage der Polizei dabei und auch direkt als Kopie mitgehabt und denen da gelassen für die Akten.

Verwundert mich ja nun alles schon ein wenig?!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Kann es sein, daß der Beleg nicht das ausgesagt hat, was du gemeint hast?

Stand da wirklich drin, wann du ein Paket wohin geschickt hast?

Ansonsten wäre es schon sehr ungewöhnlich, in so einem Fall (beweisbar eingeliefertes Paket geht verloren) ein Betrugsverfahren zu eröffnen - und dann sogar gleich mit Hauptverhandlung anstatt Strafbefehl.

Hast du vielleicht einschlägige Vorstrafen?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Perble234
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Es war der Einlieferungsbeleg mit der sendungsnummer auch drauf, worunter auch dhl sehen konnte das ich der absender war und der empfänger auch der käufer war.
ich verstehe das auch nicht so ganz was ich dort jetzt noch genau zu sagen soll.
Ich hatte noch nie irgendwelche Vorstrafen o.ä.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Eine Frage. Wie lang ist das Ganze mittlerweile her?

DHL speichert nicht ewig die Daten zur Sendungsverfolgung.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
DHL speichert nicht ewig die Daten zur Sendungsverfolgung


Der TE kann den Versand eines Paketes an den Empfänger beweisen und sicherlich auch, daß er einen Nachforschungsantrag gestellt hat.

Schon ersteres macht es für einen StA praktisch unmöglich, einen Betrug zu beweisen.
Selbst wenn der Einlieferungsbeleg nicht beweist, was im Paket war, dürften dennoch genug begründete Zweifel an der Schuld bestehen.

Ergo muß da noch irgendwas an Info fehlen oder der StA holt sich vor Gericht eine sehr peinliche Abfuhr vom Richter.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Perble234
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ganze ist jetzt schon ein weilchen her.War im April letztes Jahr und im sept. meine ich kam das Schreiben von der Polizei wo ich mich dann nach ein paar Tagen äußern musste und nun kam im Jan. die Anklage und vor ein paar Tagen die Ladung.
Habe nun morgen einen Termin beim Anwalt und dann wird er sich erstmal Akteneinsicht holen. Bin ich wirklich mal gespannt was dort bei rumkommt.

Hatte irgendwo noch gelesen gehabt, das wenn der Anwalt auch keine ansicht hat das ich an irgendetwas schuldig bin, das er mit dem Gericht irgendwie klären kann,das es doch erst garnicht zur Verhandlung kommt. Stimmt das?- kann ich mir nämlich irgendwie nicht vorstellen.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Irgendetwas gibt es in der Akte, das die Staatsanwaltschaft (die hat Sie angeklagt) und das Gericht (das hat die Angeklage zugelassen) davon überzeugt hat, dass Sie die Betrugstat begangen haben. Trotz Ihrer Aussage bei der Polizei, und trotz des DHL-Einlieferungsbeleges.

Sehr häufig hört man Angeklagten-Schilderungen wie Ihre, bei denen man geneigt ist, die Welt nicht mehr zu verstehen, dass Anklage erhoben wurde.

Und wenn man später die Akte erhält, versteht man die Welt dann doch wieder.

Ihr Verteidiger kann schon versuchen, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Mit einer Einstellung müssen Staatsanwaltschaft und Gericht aber einverstanden sein (und Sie natürlich auch).

Wenn Sie nicht vorbelastet sind und der Schaden nicht allzu hoch ist, sollte da schon gewissen Chancen bestehen. Allerdings werden dann zumindest die Anwaltskosten an Ihnen hängenbleiben.



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