Kann Bewährung auch schon vorher widerrufen werden und er bis zur Verhandlung in UHaft kommen?

22. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
fchsandra
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Bewährung auch schon vorher widerrufen werden und er bis zur Verhandlung in UHaft kommen?

Hallo! Ich bin neu hier und habe eine ganz wichtige Frage! MEin Freund wurde am 04.02.2011 nach einer Haftstrafe von 11 Monaten, der rest ( 8 Monate ) wurden zur Bewährung ausgesetzt aus der JVA entlassen. Er hat dann direkt angefangen zu arbeiten. Allerdings wurde ihm am 19.April unterstellt ein Handy gestohlen zu haben. Am 20. folgte dann eine ANzeige wegen Diebstahl, ich musste auch schon am 02.05 aussagen auf der Polizei, für die ist die Sache klar er ist schuldig! Nun musste noch der der ihm unterstellt hat gestohlen zu haben zur Polizei...Wie geht das jetzt weiter, sind die Unterlagen schon bei der Staatsanwaltschaft und wie sehen sie konsequenzen aus...Ich habe Angst, dass schon sehr bald ein SChreiben kommt wegen einer Verhandlung, oder kann die Bewährung auch schon vorher widerrufen werden und er bis zur Verhandlung in UHaft genommen werden und wie lange muss ich damit rechnen dass es noch dauert bis ein Schreiben kommt????Bitte, ich verzweifele hier, weil er tut es ganz einfach ab, sie müssten ihm die Schuld beweisen, aber für die Polizei ist das ne klare Sache, er hatte wegen Betrug und Diebstahl gesessen. Aber diesmal ist er unschuldig!
Danke für eure Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33408 Beiträge, 17439x hilfreich)

Hi,

ja nun: Die Zukunft kann Ihnen hier auch keiner vorhersagen. Widerrufen werden kann die Bewährung nur nach einem Urteil oder einem Geständnis. Aktuell gibt es weder das eine noch das andere. Und wie lange es nun dauert, ist schon wieder so eine Frage nach der Zukunft - vielleicht wird das Verfahren morgen eingestellt, vielleicht wird die Sache irgendwann im Herbst verhandelt: Woher soll das hier jemand wissen?

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(843 Beiträge, 329x hilfreich)

kommt einfach auf die auslastung von staatsanwaltschaft und gericht an

ich würde aber schon sagen das es irgentwann im sommer/herbst zur verhandlung kommt

eventuell gibt das ganze sogar keine verhandlung sondern ein strafbefehl
oder eine einstellung mit auflagen

und es muss nicht zwangsläufig die Bewährung wiederufen werden sie kann z.b auch verlängert werden

das kann aber hier niemand vorhersagen

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