Hallo,
wie ist das eigentlich,
man wurde über tausende Euro betrogen,
man erstattet Strafanzeige,
die Staatsanwaltschaft
bearbeitet die Sache nur zögerlich,ermittelt, >>Sache bleibt liegen,
das Gericht läßt sich Zeit, Urlaub, Krankheit u.a.
Forderung droht zu verjähren,
Anwalt fordert Terminierung der Hauptverhandlung,
immer noch tut sich nichts,
dann verjährt sie tatsächlich - und nun bleibt der Bürger auf dem Schaden sitzen?
Vielen Dank.
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Kann Justiz irgendwie belangt werden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Durch die Strafverfolgung wird nur der Strafanspruch des Staates befriedigt, mehr nicht.
Der Geschädigte muss sich fragen lassen, warum er nicht zivilrechtlich gegen den Schädiger vorgegangen ist? Über diese Schiene hätte es Entschädigung gegeben.
wirdwerden
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Genau so ist es.
Wenn man beim Zivilgericht Klage auf Zahlung einreicht, dann ist die Verjährung gestoppt. Das müsste der Anwalt auch wissen.
Das hat nichts mit einem etwaigen Strafverfahren zu tun. Im Strafverfahren wird ein Straftäter vom Staat dafür bestraft, dass er eben eine Straftat begangen hat. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit dem zivilrechtlichen Schadensersatz zu tun.
Offen gesagt kann ich nicht glauben, dass der Anwalt darauf nicht hingewiesen hat. Wenn der Anwalt diese Forderung tatsächlich verjähren lässt, dann klingt das fast nach einem Regressanspruch gegen den Anwalt. Aber dafür müsste man deutlich mehr Hintergrundinformationen haben.
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"justice"
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ich stimme meinen vorrednern zu.
ein kleines Beispiel dazu.
nehmen wir an der Täter wird in einem Strafverfahren zu X Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. dann ist das Strafverfahren (wenn es rechtskräftig ist)abgeschlossen.
auch hier würde das Opfer was betrogen auf dem schaden sitzen bleiben!!
nur wenn entweder vor, wärend oder nach einem Strafverfahren, auch ein Zivilrechtliches Verfahren durchgeführt wird und dort der Täter verurteilt wird. dann bekommt das Opfer Schadensersatz!
für das Zivilrechtsverfahren ist es auch vollkommen egal ob der Täter in einem Strafverfahren verurteilt wird oder nicht.
quote:
auch hier würde das Opfer was betrogen auf dem schaden sitzen bleiben
Richtig, und an der zivilrechtlichen Verjährung würde das auch nichts ändern.
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quote:<hr size=1 noshade>dann verjährt sie tatsächlich - und nun bleibt der Bürger auf dem Schaden sitzen? <hr size=1 noshade>
Klar.
Es haftet derjenige der schuld ist.
Warum sollte die Justiz dafür verantwortlich sein, das der Bürger trotz drohender Verjährungsgefahr untätig blieb?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:<hr size=1 noshade>aber dafür ist ein enormer Begründungsaufwand erforderlich, <hr size=1 noshade>
Nö, ist es nicht.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:<hr size=1 noshade>Das Gericht müsste sich mit dem Strafurteil auseinandersetzen <hr size=1 noshade>
Nö, muss es nicht.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:<hr size=1 noshade>kann das Zivilgericht das Beweisangebot ignorieren <hr size=1 noshade>
Angebote muss man nicht nannehmen ...
Der Richter ist in der Würdigung der Beweise frei.
quote:<hr size=1 noshade>Hältst Du ein rechtskräftiges Urteil nicht für eine öffentliche Urkunde i.S.d. §§ 415 ff ZPO ? <hr size=1 noshade>
Und nur weil irgend ein Sachverhalt in einem Strafurteil steht, führt das nicht dazu das dieser automatisch irgendwie im Zivilrecht relevant ist.
Das ist ein Irrglaube der bei juristischen Laien durchaus weit verbreitet ist.
Kann zwar sein, muss aber nicht.
Beispiel: Der Beklagte ist des Diebstahls von Gegenstand X schuldig gesprochen worden, Gegenstand wurde bei ihm gefunden, er hat dieTat zugegeben.
Der Kläger begehrt den Ersatz einer Vase welche der Beklagte während der Tat zerstört haben soll.
Nur weil jetzt im Urteil irgendwie erwähnt ist, das der Kläger den Beklagten verdächtigt die Vase zerstört haben soll, ist das noch kein Beweise das er es tatsächlich war.
Beweiswert des Strafurteils 0,0.
Genau das ist der Grund das Prozesse zum gleichen Sachverhalt im Straf- und im Zivilrecht nebeneinander laufen und der Täter in dem einen Verfahren verleirt und in den anderen gewinnt.
quote:<hr size=1 noshade>Diese Rechtsauffassung solltest Du genauer erklären. <hr size=1 noshade>
Erklär Du doch erst mal Deine.
Eventuell kannst Du mich ja überzeugen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:<hr size=1 noshade>Habe ich dich jetzt davon überzeugen können, dass deine Theorie falsch ist? <hr size=1 noshade>
Nö
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Es kommt zwar nicht oft vor, aber ich kann mich diesmal Harry nicht anschließen.
Ich habe es noch nie erlebt, dass ein Strafgerichtsurteil nicht ein bombastisches Beweismittel in einem nachfolgenden Zivilrechtsprozess gewesen wäre, sei es im Hinblick auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld etc.
Die Strafakte wird vom Zivilgericht beigezogen und das rechtskräftige Urteil ist ein sehr sehr starkes Beweismittel.
Will der Zivilrichter davon abweichen, dann muss er detailliert begründen, warum ds Strafurteil aus seiner Sicht fehlerhaft ist. Ich habe damals in meiner Anwaltszeit auch immer erst das Strafverfahren abgewartet und dann war der Zivilprozess ein absolutes Kinderspiel. Ich habe es auch nie erlebt, dass ein Zivilrichter da mal irgendwie Zicken gemacht hätte bzgl. der Beweismittel.
ABER: Man muss auf die Verjährung achten. Wenn das Strafverfahren noch nicht durch ist, dann muss man sich eben was einfallen lassen.
Ich hatte mal ein Stalkingopfer vertreten. Das Strafverfahren hing noch in der Berufungsinstanz und der Schadensersatz/Schmerzensgeld drohte zu verjähren. Da habe ich beim Landgericht Zahlungsklage eingereicht, das erstinstanzliche Urteil als Beweismittel angeboten und beantragt, das Zivilverfahren auszusetzen, bis das Strafverfahren durch ist.
Das hat der Zivilrichter am Landgericht auch genauso mitgemacht.
Somit war die Verjährung gestoppt und man konte in Ruhe auf das Beweismittel aus dem Strafprozess warten.
Übrigens war der gegnerische Anwalt nach dem rechtskräftigen Strafurteil plötzlich ganz erpicht darauf, einen großzügigen Vergleich zu schließen, sodass es letztendlich gar nicht mehr zu einem zivilgerichtlichen Urteil kam.
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"justice"
-- Editiert justice005 am 24.12.2014 08:20
Hallo,
danke für die rege Diskussion.
Es war so dass bereits im 1.Zivilverfahren der Freispruch des Strafverfahrens eine nicht unerhebliche Rolle spielte.
Daher auch meine Frage.
Vielen Dank und schöne Feiertage.
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