Kann das als Beleidigung
ausgelegt werden?
Habe diesen Satz an einen Mitarbeiter? der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen geschrieben (BaFin),da ich auf die Antworten und das rumgeeiere sauer war.
"Entweder Sie wollen mich nicht verstehen und stehen grundsätzlich auf der Seite des Versicherer,oder Sie sind mit meiner Angelegenheit überfordert."
Kann das als Beleidigung ausgelegt werden?
6. September 2008
Thema abonnieren
Frage vom 6. September 2008 | 12:52
Von
Status: Schüler (180 Beiträge, 58x hilfreich)
Kann das als Beleidigung ausgelegt werden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. September 2008 | 15:08
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Das ist ganz sicher keine Beleidigung.
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 6. September 2008 | 19:35
Von
Status: Schüler (180 Beiträge, 58x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Da bin ich ja beruhigt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. September 2008 | 10:36
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 28x hilfreich)
Sicher keine Beleidigung aber eine Frechheit.
#4
Antwort vom 10. September 2008 | 10:44
Von
Status: Schüler (180 Beiträge, 58x hilfreich)
@Ptheis,
Du schreibst:
"Sicher keine Beleidigung aber eine Frechheit".
Das war sicher so gewollt bei so viel blöden Schriftverkehr der voraus ging.
Diese Stellen kann man alle einsparen.
-----------------
"MfG
HiHallo"
Und jetzt?
Schon
267.046
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten