Kann das als Beleidigung ausgelegt werden?

6. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
HiHallo
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 58x hilfreich)
Kann das als Beleidigung ausgelegt werden?

Kann das als Beleidigung ausgelegt werden?
Habe diesen Satz an einen Mitarbeiter? der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen geschrieben (BaFin),da ich auf die Antworten und das rumgeeiere sauer war.

"Entweder Sie wollen mich nicht verstehen und stehen grundsätzlich auf der Seite des Versicherer,oder Sie sind mit meiner Angelegenheit überfordert."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das ist ganz sicher keine Beleidigung.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HiHallo
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 58x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Da bin ich ja beruhigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ptheis
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 28x hilfreich)

Sicher keine Beleidigung aber eine Frechheit.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HiHallo
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 58x hilfreich)

@Ptheis,
Du schreibst:
"Sicher keine Beleidigung aber eine Frechheit".

Das war sicher so gewollt bei so viel blöden Schriftverkehr der voraus ging.

Diese Stellen kann man alle einsparen.






-----------------
"MfG
HiHallo"

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