Kann eine Spende eine Straftat (Beihilfe) sein?

10. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)
Kann eine Spende eine Straftat (Beihilfe) sein?

Ich hatte mich mit einem Kollegen vor kurzem unterhalten und wir sind auf ein Thema gestossen, in welchem ich eine andere Meinung vertrete als mein Kollege.
Es geht um folgenden (fiktiven) Fall: Angenommen eine Person spendet an einen Verein/Forum etc. Geld, in welchem (wissentlich und klar erkennbar) Straftaten begangen werden. Wenn nun eine Person an solch eine Organisation spendet, ist das eine Straftat ?https://www.juraforum.de/lexikon/beihilfe-strafrecht Zitat:

Zitat:
Hilfeleisten meint dabei jeden (nicht notwendigerweise kausalen oder zurechenbaren) Tatbeitrag (physisch und psychisch), der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert oder die vom Haupttäter begangene Rechtsgutverletzung verstärkt.

Damit wären ja auch finanzielle Unterstützungen gemeint, oder? Oder müssten spezielle Umstände vorliegen, damit es erst zu einer Straftat wird?
Wenn ich z.B. an so eine Gruppe wie "Anonymous" denke. Wäre es Beihilfe, wenn diese finanziell unterstützt werden? Oder muss klar ersichtlich sein, dass die Spende exakt für diesen einen kriminellen Akt verwendet wird (z.B. DDoS), damit es für den Spender strafrechtlich relevant wird?

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es kommt letztendlich auf den Vorsatz des "Spenders" an. Wenn er mit seiner Spende zu einer vorsätzlichen Straftat Beihilfe leisten will, ist das strafbar. Wobei der sog. bedingte Vorsatz bei neutralen Alltagshandlungen nicht ausreicht.

Beispiel: Ich bin Verkäufer in einem Laden der u.a. große Küchenmesser verkauft. Nun kommt A, von dem ich weiß, dass er vor 20 Jahren mal jemanden erstochen hat, und will so ein Ding bei mir kaufen. Nun denke ich mir...

Zitat:
Hmmm, der will doch wohl keinen erstechen?! Ach ... und wenn, ist da ja seine Sache ... also verkaufe ich ihm das Ding.


Das wäre bedingter Vorsatz, der aber in diesem Fall (jemand will einfach ein Küchenmesser kaufen) nicht als Beihilfe strafbar wäre.

Ganz anders wäre es natürlich, wenn ich wüsste, dass er jetzt gleich seinen Banker (oder wen auch immer) mit dem Ding erdolchen will.

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