Ich hatte mich mit einem Kollegen vor kurzem unterhalten und wir sind auf ein Thema gestossen, in welchem ich eine andere Meinung vertrete als mein Kollege.
Es geht um folgenden (fiktiven) Fall: Angenommen eine Person spendet an einen Verein/Forum etc. Geld, in welchem (wissentlich und klar erkennbar) Straftaten begangen werden. Wenn nun eine Person an solch eine Organisation spendet, ist das eine Straftat ?https://www.juraforum.de/lexikon/beihilfe-strafrecht Zitat:
Zitat:Hilfeleisten meint dabei jeden (nicht notwendigerweise kausalen oder zurechenbaren) Tatbeitrag (physisch und psychisch), der die Haupttat ermöglicht oder erleichtert oder die vom Haupttäter begangene Rechtsgutverletzung verstärkt.
Damit wären ja auch finanzielle Unterstützungen gemeint, oder? Oder müssten spezielle Umstände vorliegen, damit es erst zu einer Straftat wird?
Wenn ich z.B. an so eine Gruppe wie "Anonymous" denke. Wäre es Beihilfe, wenn diese finanziell unterstützt werden? Oder muss klar ersichtlich sein, dass die Spende exakt für diesen einen kriminellen Akt verwendet wird (z.B. DDoS), damit es für den Spender strafrechtlich relevant wird?