Kann es rechtliche Konsequenzen geben?

24. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Furkan22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann es rechtliche Konsequenzen geben?

Situation:

Ein Kind (17) aus Familie A will zusammen mit Familie B in den Urlaub fahren (ins Ausland). Die Eltern aus Familie A stimmen dem aber nicht zu. Das Kind entscheidet sich trotzdem dazu mit Familie B in den Urlaub zu fahren. Familie B weiß von dem nicht Zustimmen der Familie A jedoch nichts und nimmt das Kind somit mit. Können die Eltern der Familie A nun rechtliche Schritte gegen Familie B einleiten?

Ergänzung: Die Familie B informiert sich durch das Kind aus Familie A, welches der Familie B gegenüber erwähnt, dass eine Zustimmung der Eltern vorliegt. Die Familie B nimmt das Kind also unwissend mit.

Kann Familie B nun rechtliche Konsequenzen bekommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5825 Beiträge, 2565x hilfreich)

Ja, natürlich.

Sich bei so etwas auf die Aussage des Minderjährigen selbst zu verlassen dürfte keinesfalls als strafmildernd wirken, das ist ja mehr als grob fahrlässig.

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Die Frage wäre m.E. im Familienrecht besser aufgehoben. Im Strafrecht würden wir vielleicht mit dem 235 StGB arbeiten wollen:

Zitat:
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.


Wo können wir ansetzen? Nach den bisherigen Schilderungen wäre die einzig erkennbare List die des Jugendlichen, der die Zustimmung der Eltern vortäuscht.

Natürlich liegt es irgendwo zwischen grob fahrlässig und bedingt vorsätzlich, sich auf das Wort des Minderjährigen (der natürlich gerne mit in den Urlaub möchte) zu verlassen, ohne diejenigen, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben (i.d.R. Eltern) zu befragen. Strafrechtlich sehe ich hier bislang aber keinen Ansatzpunkt.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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