Kann ich Anzeige wg Betrug erstatten?

7. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hilftmirjemand
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich Anzeige wg Betrug erstatten?

Hallo ich bin neu hier, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen denn ich bin verzweifelt.

Ich habe im Juni bei einem Händler einen gebrauchten PKW gekauft, Kaufpreis 4999 Euro.
Im Kaufvertrag wurden keinerlei technischen Mängel aufgeführt.
TÜV war fast neu

Bereits nach ca 2 bis 3 Wochen sind einige technische Mängel aufgetreten.
-Auto hat Leistungsverlust
-verbrennt Öl, verbraucht auch extrem viel Öl
-Motor läuft Öl aus sowohl oben als unten (war bei Verkauf gewaschen)

Ich habe beim Händler dann beim Händler die Mängel moniert, er sagte er kümmert sich drum. Auto war dann 2 Wochen bei ihm. bei Abholung mit meinem Bruder sagte er, er hat alle Mängel beseitigt.

war dann paar Tage im Urlaub, wieder zuhause als ich das Auto dann benutze, waren die Mängel immer noch da. Ich rief den Händler an, fragte was das soll, er sagte nur ob ich Langeweile habe und er hätte alles repariert.

Ich war vorgestern beim TÜV Und hab so eine technische Untersuchung machen lassen.
So eine Art Hauptuntersuchung, die ergab: erhebliche Mängel, Verkehrsgefährdung
Der Prüfer meinte das kommt nicht alles von heute auf morgen
Fotos von Öligen Motor und Getriebe etc wuden gemacht.

Montag habe ich Termin beim Anwalt. Kann ich eine Anzeige wg Betrug auch erstatten ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Man kann immer eine Anzeige erstatten, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht und man niemanden wissentlich falsch verdächtigt, also den Sachverhalt zu Lasten des anderen anders angibt, als er war.

Wenn Sie neben dem zivilrechtlichen Vorgehen (um das Geld iwiederzubekommen) per Anwalt auch Strafanzeige erstatten wollen, sollten sie das selbst tun, nicht den Anwalt machen lassen. Denn der schreibt sich noch mal eine ordentl. Gebühr dafür auf (was durchaus rechtens ist). Für die Erstattung einer Anzeige braucht man aber keinen Anwalt. Auch eine mglw. vorhandene Rechtschutzversicherung zahlt diesen strafrechtlichen Teil nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Eine Anzeige wegen Betrug wird in diesem Stadium aber nichts nutzen.
Wenn Sie meinen, dass die Staatsanwaltschaft Ihnen irgendwie helfen wird, sich gegen den Händler durchzusetzen - vergessen SIe es.
Die Staatsanwaltschaft wird sich die Sache ansehen, erkennen dass es primär um einen Streit um Gewährleistung zwischen Händler und Kunden geht, und erstmal die Sache so lange zurückstellen, bis Sie Ihren Streit mit dem Händler zu Ende ausgefochten haben. - Siehe §154d StPO .

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hilftmirjemand
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Anworten an Sie beide.
Das die Staatsanwaltschaft mir nicht hilft mein Geld zurückzubekommen ist mir schon klar.
Mir geht's auch hauptsächlich nur darum, dass der Händler die Konsequenzen für sein Handeln tragen soll bzw wenn er sich strafbar gemacht hat soll das entsprechend geahndet werden.
Kaufvertrag wurde wg Täuschung angefechtet

0x Hilfreiche Antwort

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