Kann ich den Arzt anklagen?

13. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)
Kann ich den Arzt anklagen?

Hi,
so meine Frage:::

Ich wurde vor ca 1 1/2 am Rücken operiet, weil meine damaliger Orthopade mir nur ein Schmerzmittel verschrieben hatte und kein Antibiotika. Vor der Op war ich nämlich bei Ihm weil ich stake Schmerzen hatte.Eigentlich müsste er erkennen müssen, dass ich eine infektionelle Eiterbildung hatte (manderienenGroß)aber er war leider nicht zu erkennen, unter den Röntgen aufnahmen eigentlich schon. Naja, er verschrieb mir ein Schmerzmittel, wovon ich natürlich nicht schmerzfrei wurde:natürlich) Das weis eigentlich jeder, dass man Infektionen nur mit Antibiotika behandelt. Naja, nach 2 tagen (nach dem Besuch bein Arzt) wurde ich zum Notarzt gebracht und musste Sofort operiet werden. Ich hatte höllische Schmerzen und die Infektionen hat sich schon wie ne Honigmelone ausgebreitet. Damals hat mir mein Op arzt gesagt, dass die Schmerzmittel nicht verschireben werden sollte und eigentlich antibiotika: Er war erschrocken, wie man sowas nicht erkennen konnte.

Naja, hin und wieder habe ich Schmerzen, die nicht weggehen.Ich glaube die werden mich mein lebenlag da sein und ich bin auch bei gewissen Sachen beeinträchtigt, wie lange Sitzen und stehen usw.

Und nur, weil dieser ****** Arzt nicht Antiobitoka verschriebne hat, muss ich mein lebenlang leiden.
Mein op arzt hat gesgt, dass das alles nicht passiert wäre, wenn man frühgenug antiobiotika verschrieben hätte.

kann man den Arzt anklagen? Hab ich chancen???

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tollpatsch
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, anklagen ganz bestimmt nicht, das könnte nur ein Staatsanwalt, aber dafür wäre zuerst eine Strafanzeige wegen Körperverletzung innerhalb von drei Monaten innerhalb notwendig gewesen - und Erfolg hätte diese sicher nicht gehabt.
Aber du könntest Zvilklage auf Schmerzensgeld erheben, aber dafür wäre ein guter Patientenanwalt nötig.
LG

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#2
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

Wo bekomme ich soeinen denn her???


:pc:

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Schmerzensgeld kann jeder Anwalt einklagen. Da es hier aber um eine Arzthaftungssache geht, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu suchen, der sich auf Arzthaftungsrecht spezialisiert hat.

Trotzdem müßte jeder einigermaßen fähige Anwalt in der Lage sein, solche Ansprüche durchzusetzen.



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#4
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

Also, das heisst, dass es für mich sehr schwer sein kann, an mein Schmerzensgeld zu kommen.

Würde sich dieser Aufwand lohnen???

Ich will, dass dieser Arzt angeklagt wird!!!
:devil: :devil: :devil:
:devil: :devil: :devil:

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Was wollen Sie überhaupt ?


Wollen sie, daß der Arzt für sein Verhalten vor einem Strafgericht zu einer Strafeverurteilt wird?

Oder wollen Sie, daß der Arzt an Sie persönlich ein Schmerzensgeld bezahlen muß ? Das wäre nämlich dann Zivilrecht.

In beiden Fällen gilt aber, daß dem Arzt sein Fehlverhalten nachgewiesen werden muß und daß er sculdhaft (!!) falsch gehandelt hat.

Das kann sicherlich Beweisprobleme bringen. Gegebenenfalls heißt es am Ende: Außer Spesen nichts gewesen.

Soe sollten sich bei einem Anwalt zunächst mal beraten lassen und abwarten, was der Anwalt vorschlägt. Ohne die genauen Akten und die medizinischen Berichte zu kennen, ist eine Vorhersage zu den Erfolgsaussichten nahezu unmöglich.

Gruß Justice

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#6
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Also ich würde sagen, dass ein Anwalt in jedem Fall lohnenswert ist, allein um grobe Fehler zu vermeiden (ich hatte in der praktischen Studienzeit einen Fall, dass ein beklagter sich keinen Anwalt genommen hatte und trotz Anwesenheit im Termin ein Versäumnissurteil bekommen hat).

Eine strafrechtliche Anklage und Verurteilung wird realistisch gesehen kaum zu erwarten sein, eventuell sollten Sie aber darüber nachdenken die zuständige Ärztekammer in Kenntniss zu setzen.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
dass ein beklagter sich keinen Anwalt genommen hatte und trotz Anwesenheit im Termin ein Versäumnissurteil bekommen hat


Vermutlich vor dem Landgericht, wo Anwaltszwang herrscht.... ;)


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#8
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Teuer kann es auf jeden Fall werden, wenn ein Sachverständiger auftreten muss bzw. ein schriftliches Gutachten verfasst.

Ich habe gerade die Liquidation eines Sachverständigen hier. Er hatte in einem Strafverfahren nur aufgrund von Akten ein Gutachten über den Angeklagten erstellt.
Kosten rund 2800,-EURO.

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#9
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

>>>Oder wollen Sie, daß der Arzt an Sie persönlich ein Schmerzensgeld bezahlen muß ? Das wäre nämlich dann Zivilrecht.

In beiden Fällen gilt aber, daß dem Arzt sein Fehlverhalten nachgewiesen werden muß und daß er sculdhaft (!!) falsch gehandelt hat. <<<


Also ich möchte dass er an MICH Schmerzensgeld zahlt!!! Und das ist auch mein recht, nach dem was ich alles LEiden musste.

Die Befunde liegen alle noch vor, denk ich mal, in meiner Akte. Und sein Verhalten was Schuldhaft FALSCH. Ich bin ja zu Ihm gegangen , weil er ja mich behandeln sollte!!! Er ist nun mal Arzt und musste richtig handeln! Naja, zu Erst hole ich mir meine Befunde... und dann schau ich weiter. Damit werde ich zum OP Arzt rennen und schauen was er sagt.

:???:

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#10
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Vermutlich vor dem Landgericht, wo Anwaltszwang herrscht....

Nein, in der Tat beim Amtsgericht, weil er nicht zur Sache verhandelt hatte ;) .

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

oh gott, wie dämlich muß man sein... ;)

Bevor ein Amtsrichter da ein VU erläßt, muß es doch massenweise Hinweise des gerichts gegeben haben....

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#12
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Die Tatsache, dass sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass die Behandlung falsch war, heißt noch nicht, dass du Anspruch auf Schmerzensgeld hast.

Dazu wäre NACHZUWEISEN, dass
1. der Arzt damals seine falsche Behandlung hätte erkennen müssen
2. die richtige Behandlung damals die Folgen (Dauerschmerzen) für dich vermieden hätte.

Spätestens bei der Nr. 2 wird der Nachweis wohl schwer werden... und außerordentlich teuer, falls du nicht entsprechend versichert bist.

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#13
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für eure Antworten, würde mich aber trotzdem über weitere Eintäge freuen...

Also, los gehts........

:rock:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

:zoff: :zoff: :zoff: :zoff: :zoff: :zoff: :zoff: :zoff: :zoff: :zoff: :zoff: :zoff: :zoff:

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#15
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

:(

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#16
 Von 
Tutter
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, aus eigener Efahrung würde ich Dir raten, erst mal die Krankenkasse einzuschalten, diese hat eine eigene Stelle, die sich nur um solche Fälle kümmert. Bei mir wurde mir dann ein ein Fragebogen zugesandt, in dem ich meine "Vorwürfe" gegen den Arzt schildern sollte und danach wird einem ggf. kostenlos ein unabhängiger Gutachter gestellt. So hast Du hinterher, wenn es mal zu Schmezensgeldklagen kommen sollte auch etwas in der Hand... Wünsche dir viel Glück und natürlich gute Besserung...
Tutter

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#17
 Von 
little-icebear
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann gibt es natürlich die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens vor der Ärztekammer, aber hier muss der Arzt zustimmen.
Bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung wäre auch die Einschaltung eines Anwaltes anzuraten, aber Chancen bestehen, wenn überhaupt, nur bei einem versierten Anwalt des Arzthaftungsrechts, sonst nützt auch die Rechtsschutzversicherung nichts. Rein statistisch gehen aber die Arzthaftungsklagen so etwa zu 80% zu Gunsten der Ärzte aus.

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