Kann ich die Person anzeigen?

15. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Angst80
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich die Person anzeigen?

Wenn jemand mich im Internet als "hohle Fritte" bezeichnet, erfüllt das den Straftatbestand der Beleidigung und kann ich die Person anzeigen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32398 Beiträge, 17074x hilfreich)

Kann man - es wird aber kaum Aufwand zur Ermittlung des Täters betrieben werden. Und selbst wenn dieser bekannt wäre, würde da wohl nur eine Verfahrenseinstellung wg. Geringfügigkeit herauskommen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort



#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39220x hilfreich)

Zitat (von Angst80):
erfüllt das den Straftatbestand der Beleidigung

Könnte sein.



Zitat (von Angst80):
kann ich die Person anzeigen?

Keine Ahnung.
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und anderer Faktoren.
In wie weit das alles bei Dir zutrifft, weis hier keiner.

Allerdings sollte man auch nicht allzu enttäuscht sein, wenn die Anzüge dann nichts bringt, denn nur ein geringer Prozentsatz ist da erfolgreich


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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