Kann ich eine bei der Polizei freiwillig abgegebene Dna-Probe nach mehreren Jahren widerrufen ?

6. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Chaos88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich eine bei der Polizei freiwillig abgegebene Dna-Probe nach mehreren Jahren widerrufen ?

Ich würde vor mehreren Jahren zusammen mit Freunden von der Polizei kontrolliert. Bei mir würde nur eine Pfeife gefunden. Trotzdem musste ich mit auf die Wache und sollte eine Aussage machen, da bei einem Freund eine geringe Menge Drogen gefunden wurde. Die Aussage habe ich verweigert. Ich habe mich trotzdem mit den Polizisten freundlich unterhalten. Ich musste eine erkennungsdienstliche Behandlung über mich ergehen lassen. Da ich voll blöd war und ich nichts zu verbergen hatte, hab ich dummerweise eine freiwillige DNA-Probe abgegeben.

Meine Frage ist nun , kann ich das einfach widerrufen ? Ich will das meine DNA wieder gelöscht wird ! Geht das ? Wenn ja wie ? Kann ich einfach auf die Dienststelle gehen und verlangen dass sie gelöscht wird? Oder an wen muss ich mich wenden ?

Ich bin seitdem nicht mehr straffällig geworden. Ich wurde vor 18 Jahren mal wegen Körperverletzung verurteilt wegen einem Verkehrsunfall, ansonsten keine Verurteilung und auch keine Prozesse !

Wie kriege ich das hin, dass die DNA wieder aus dem System verschwindet ?



-- Editiert von Moderator am 09.09.2018 17:05

-- Thema wurde verschoben am 09.09.2018 17:05

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9 Antworten
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#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Eine freiwillig abgegebene DNA-Probe wird nach erfolgtem Abgleich mit der Vergleichsspur wieder vernichtet. Insofern gibt es da längst nichts mehr, was gespeichert ist.

Das kann man sich natürlich von der zuständigen Polizeibehörde bestätigen lassen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallio,

das war keine Vergleichs-DNA sondern DNA, die im Rahmen einer ED-Maßnahme genommen wurde. Das ist seit mehreren Jahren Standard, wenn zu befürchten ist, dass weitere (gleichgelagerte) Straftaten begangen werden oder wenn es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt. Bei Drogendelikten wird i. d. R. angenommen, dass der Täter weiter in Erscheinung tritt.
Die Speicherung erfolgt zunächst für 10 Jahre und wird nach Prüfung ggfs. verlängert.

Araval

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

... und ein "Widerrufsrecht" gibt es dabei selbstverständlich nicht.

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#4
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

wenn das Verfahren eingestellt wird, ist eine Löschung möglich. Ob gelöscht wird hängt davon ab, nach welchen §§ das Verfahren eingestellt wurde. Aber dann wird alles gelöscht, nicht nur der Datensatz in der DOK-DNA.

Araval

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Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Araval):

das war keine Vergleichs-DNA sondern DNA, die im Rahmen einer ED-Maßnahme genommen wurde.

Dann war es keine freiwillige Probe.
Wurde die Probe freiwillig abgegeben, wird sie nach dem erfolgten Abgleich vernichtet. Dasselbe gilt für freiwillig abgegebene Fingerabdrücke etc. (z.B. bei einem Einbruch, um die Fingerspuren der Bewohner von denen der Einbrecher unterscheiden zu können.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
Chaos88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Leute, vielen Dank für eure zahlreiche Hilfe. Ich bin echt erstaunt, wie viele sich das durchgelesen und mir damit geholfen haben. Wie gesagt Fingerabdrücke und den hatte ich freiwillig abgegeben also kann ich ja damit rechnen, dass mittlerweile alles gelöscht sein müsste. Das wird mir nicht nochmal passieren... andererseits kann es mir auch nicht nochmal passieren, falls ich mit Drogen nichts mehr zu tun habe und mit anderen Delikten hatte und werde ich auch nichts zu tun haben. Es ging mir jetzt eigentlich nur um den Datenschutz und es hat mich einfach mal interessiert ...

Also, echt vielen Dank. Diese Seite ist echt mega hilfreich.

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#7
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

@ eh1960

natürlich kann eine DNA-Probe freiwillig im Rahmen einer ED-Maßnahme abgegeben werden. Erst wenn der Probant die Probe nicht freiwillig abgibt wird ein richterlicher Beschluß beantragt.
Ich habe zwei Jahre lang retrograde DNA-Erfassung in meiner Dienststelle gemacht und jede Woche ca. 20 Proben genommen. Bei Freiwilligkeit wurde eine Einwilligung unterschrieben und zur Akte genommen. Bei Weigerung wurde von mir ein richterlicher Beschluß beantragt und in den meisten Fällen auch bewilligt.

Vernichtet wird eine Probe nur dann, wenn sie als Vergleichsspur genommen wurde und nicht gespeichert werden soll. Wenn ich nur feststellen will, ob eine Person Verursacher einer DNA-Spur ist und der Abgleich negativ ist wird die Vergleichsspur vernichtet.

Araval

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Eine freiwillig abgegebene DNA-Probe wird nach erfolgtem Abgleich mit der Vergleichsspur wieder vernichtet.


Wie schon angemerkt, stimmt das so pauschal nicht. Erst mal kommt es darauf an, welche Eigenschaft der "Abgeber" innehat. Beschuldigter [§ 81a, b, g StPO ] oder "Anderer" [§ 81c, e, f, StPO ]. Auch wenn beim Beschuldigten gegen den Willen untersucht werden darf (wozu es dann einen Gerichtsbeschluss oder "Gefahr im Verzuge" braucht) bedeutet das ja nicht, dass der Beschuldigte nicht auch einwilligen kann und somit den Beschluss etc. entbehrlich macht [vgl. § 81g Abs. 3 Satz 1 StPO ]

Weiterhin kommt es darauf an, ob die Speicherung zum Zwecke der Gefahrenabwehr (mögl. zukünftige Straftaten) erfolgt oder für Zwecke des Erkennungsdienstes (konkrete vorliegende Straftat) erfolgt. Im letzteren Fall sind die Daten iaR. zu vernichten sobald sie nicht mehr für die Aufklärung der Straftat notwendig sind. Im letzteren Fall gelten die entsprechenden Fristen.

@TE:

Du solltest zunächst mal eine Selbstauskunft beim LKA Deines Bundeslandes und beim BKA einholen, ob überhaupt noch was gespeichert ist. Wenn ja, kann man sich dann über einen Antrag auf Löschung ("Widerruf" gibt es nicht) Gedanken machen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.09.2018 14:48

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#9
 Von 
Chaos88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist echt gut dass es diese Seite hier gibt. Aber noch besser ist , dass sich hier einige Leute bewegen, die echt Ahnung haben und bereit sind, sich mit Problemen anderer Leute zu befassen und uns damit helfen !!! Echt, vielen vielen Dank euch....

Das zeigt mal wieder , dass die Welt noch nicht ganz verloren ist und es gibt doch noch gute Menschen, die nicht nur an sich selbst denken. Gut zu wissen dass man nicht allein ist.

DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE

MfG Florian

0x Hilfreiche Antwort

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