Kann ich jemanden anzeigen wenn ich nicht das Opfer bin

2. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Brynngar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich jemanden anzeigen wenn ich nicht das Opfer bin

Eine Freundin von mir hat seit du. Paar Monaten einen Freund
Erst lief alles gut. Dann merkte sie das es nicht so funktioniert weil er ihr zu viele Regeln auferlegte
Sie versuchte sich von ihn zu trennen
Darauf fing er an ihr zu drohen unter anderen mit Mord
Sie hatte dann auch mehr oder weniger unter Zwang Sex mit ihm
Er würde wütend als sie nein sagte und da sie durch die Morddrohung beim Schlussmännern schon Angst hatte gab sie nach... Inzwischen wohl mehrmals
Letzte Woche kam sie dann zu mir mit roten Fingerabdrücken am Arm
Er hatte sie ziemlich hart angepackt zwar nicht geschlagen laut ihrer Aussage jedoch habe ich an mehreren Stellen ihres Körpers blaue Flecken entdeckt weswegen ich ihr das nicht ganz glaube.
Jetzt hatte sie mit ihn Schluss gemacht hält jedoch den Kontakt in wie weit das freiwillig passiert ist eine andere Frage
Jetzt habe ich Angst das er weiter macht und sie sich nur verschließt in es nicht schlimmer zu machen

Sie selber will ihn nicht anzeigen weil er dann auch nur ein Stück Papier bekommen würde auf dem steht das er sich ihr nicht nähren dürfe
Ich selber habe leider keine beweise gegen ihn und die Striemen am Arm sind inzwischen natürlich auch weg
Ich weiß nur das er ihr auch über Facebook drohte allerdings ist dieser Account inzwischen gelöscht wurden
Soweit ich weiß ist er der Polizei bekannt weil er in der salafisten zene ist

In wie weit habe ich Handhabe
Kann ich ihn anzeigen?? Ich habe Sigwarden nur ihre Aussage was ist wenn sie sich sperrt und nach einer Anzeige meinerseits keine aussage macht

Kleines Update was nicht falsch verstanden werden soll ich war mit ihr selber über 3 Jahre zusammen und wir haben ein gemeinsames Kind in das ich mir natürlich auch sorgen mache

Hilfe wäre hier dringend nötig !!!!!

Vielen Dank in vorraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Selbstverständlich kann man auch Anzeige erstatten, wenn man nicht das Opfer ist. Beim Mord beispielsweise kann das Opfer ja nun überhaupt nichts mehr Anzeigen. Dem Opfer vorbehalten ist der sogenannte StrafANTRAG. Den braucht man bei ganz kleinen Delikten zwingend, etwa der Beleidigung. Aber auch die Körperverletzung wirs praktisch nicht ohne den Willen des Opfers verfolgt. Und in den von Ihnen genannten Fällen hält sich die Strafbarkeit sehr in Grenzen. Selbst mit Aussage der Freundin wäre die Beweisbarkeit kaum da. Von einer Anzeige sollten Sie meiner Meinung absehen, aus mehreren Gründen:

So ein Verfahren kann belasten sein für die Freundin. Wenn Sie jetzt Anzeige erstatten und sie dann damit alleine lassen, sieht das nur so aus, als hätten Sie die Nase in fremde Angelegenheiten gesteckt und anderen das Lsben ruiniert. Wenn die Freundin Ihrer Meinung nach Hilfe braucht, dann sollten Sie den umgekehrten Weg gehen. Zuerst muss die Freundin aufgebaut werden, notfalls mit professioneller Hilfe. Wenn das geschafft ist und die eine Anzeige will, kann sie das auch selber machen.

Das Strafrecht wird auch sowieso eher nicht helfen können. "Mehr oder weniger unter zwang" ist auch eher weniger eine Vergewaltigung. Der Typ geht also schonmal nicht in den Knast. Selbst wenn es für ihn auf eine schmerzhafte Geldstrafe rausläuft, ist der Freundin dann geholfen?

Wie gesagt, ist auch die Beweisbarkeit ein Problem. Diese Delikte wurden ja alle unter 4 Augen begangen. Warum sollte man der Freundin glauben und nicht ihm? Zumindest ohne die Aussagebereitschaft der Freundin macht die Justiz nämlich keinen Finger krum. Und Rausquetschen können Sie die Aussagen von ihr nicht. Die Infos, die Sie vom Hörensagen haben, können keine Verurteilung rechtfertigen.

Das eigentliche Problem liegt woanders. Sie unterhält ja noch Kontakt mit ihm. Sie bezweifeln die Freiwilligkeit. Danach sieht es aber erstmal ganz schwer aus. Das ist schonmal ein Indiz dagegen, dass Sie in der Vergangenheit Opfer von irgendwas war, wenn natürlich auch kein Beweis. Aber auch abseits dieser Frage kann ihr ja nicht geholfen werden, wenn sie dann immer wieder zu ihm rennt.
Auf jeden Fall wäre der erste zu unternehmende Schritt der Kontaktabbruch. Da können Sie nicht mehr machen, als auf die Freundin entsprechens einzuwirken.
Es gibt ja auch verschiedene Beratungsstellen etc. Da kann aber nur Hilfe zur Selbsthilfe kommen. Und schon dafür muss der entscheidende Schritt von ihr selber gemacht werden.
Bis dahin bleibt auch die "Gefahr", dass man Sie einfach nur als eifersüchtigen Exfreund abstempelt und nicht ernst nimmt.

Letztenendes werden Sie sich meiner persönlichen Meinung nach aber auch eingestehen müssen, dass das eigentlich nicht ihr Problem ist. Damit meine ich nicht, dass Ihre Hilfsbereitschaft falsch wäre. Ich meine aber, dass das irgendwann auch einfach der Frau selber überlassen sein muss, wie zum vermeintlichen Glück findet. Irgendeine Zwangslage ist nicht direkt erkennbar. Sie schreiben wedee von gemeinsamen Haushalt, finanzieller Unterstützung oder Kindern der beiden.

Ihre Baustelle ist meines Erachtens erstmal nur Ihr eigenes Kind. Lebt das bei der Mutter? Das würde ich ändern wollen. Dabei hilft im Zweifelsfall ein Fachanwalt für Familienrecht, den Sie beauftragen müssten. Sie können sich dazu aber beim Jugendamt beraten lassen. Wenn das Kind schon bei Ihnen lebt und nur bei Umgängen nicht auf diesen Mann treffen soll, könnten Sie auch wieder an den Anwalt denken, der ein Näherungsverbot FÜR DAS KIND erwirkt. Das ist erstmal nur ein Stück Papier. Sie dürfen mir aber glauben, dass dieses Papier große Wirkung haben kann. Der Unterschied ist nämlich, dass das Kind im Gegensatz zur Mutter keinen Kontakt zu dem Mann sucht. Alternative wäre der Umgangsausschluss, dann geht das Kind gar nicht mehr zur Mutter.
Das funktioniert aber alles nur, wenn Sie die Gefahr für das Kind im Zweifelsfall vor Gericht glaubhaft machen können. Wie gesagt, beraten dazu aber JA und Anwalt.

-- Editiert von Hafenlärm am 02.05.2015 01:10

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go575989-42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Du kannst eine Anzeige machen und das solltest du auch alleine wegen deines Kindes ,so Menschen drohen dann auch gerne mal das Kind zuschlagen oder tun es sogar .Ich bin mir nicht zu 1000% sicher aber ich vermute das fällt unter Kindeswohlgefährdung aber das können dir die Kollegen auf der Wache am besten erklären .
Mach es lieber du willst ja nicht irgendwann dein Kind mit Verletzungen und ner billigen ausrede "jo is hingefallen" dehen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Glaubst Du wirklich, dass diese Leichenschändung nach sechs Jahren gerechtfertigt ist? Wenn Du ein eigenes Problem hast, poste hier selbst, wir helfen gerne. Aber so, nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von go575989-42):
Du kannst eine Anzeige machen und das solltest du auch alleine wegen deines Kindes


Nach 6 Jahren dürfte das etwas spät sein.

0x Hilfreiche Antwort

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