Hallo, hoffe, jemand kann mir helfen aus meiner Sicht ist es keine Straftat, aber dennoch ist die Anschuldigung hart weswegen ich jetzt hier mal nach frage ich hab eine 12-jährige bei wahts app angeschrieben ohne ihr alter zu kennen und das ist dabei raus gekommen hoffe ihr versteht es
Der inhalt in der erste audio war also sprachnachricht.
Hay was geht ab bei dir deine nummer war in so einer gruppe drinnen ich wollte dir sagen das deine Brille echt vool schön zu deinem Gesicht passt ich bin albaner und italiner darf ich frage wie alt du bist
Drauf hin sagte sie zu mir ......wer sind sie .Ich habe wieder mit einer audio geantwortet und zwar sagte ich
Ehm warum sagst du sie zu mir kommt richtig komisch so deine nummer war halt in einer gruppe ....... drauf hin sagte sie junge ich bin erst 12 jahre alt ...... ich antworte dann kurz und knapp mit bist zu jung sry drauf hin ungefähr im selben Moment rufte mich der Vater an und hat mich beleidigt als Pädophilen ich sagte drauf hin zu im das er mit so einer Anschuldigungen vorsichtig sein sollte er allerdings sagte zu mir ich wäre ein hund drauf hin sagte ich das er so was unterlassen soll er beleidigte mich daraufhin weiter und sagte er will das auf seine Art klären und drohte mir mit Schlägen ich erklärte im das ich doch sagte das seine Tochter zu jung wäre dann sagte er das seine Tochter doch aussicht wie ein Kind.....für mich sah sie mindestens aus wie 18 komplett geschminkt und so jetzt ist meine frage kann er mich dafür anzeigen hab sie ja nur angeschrieben ansonsten nix die Tochter behauptet außerdem das sie in keiner gruppe war was sie allerdings doch gewesen ist jetzt ist meine frage kann es passieren das der vater damit durch kommt wenn er eine Anzeige macht Außerdem ist es auch so gewesen dass nach dem ganzen meine Freundin noch mal das Mädchen angschrieben hat und erklärte dass ihr Freund doch kein pädophiler sei und das ihr Vater als deutlich älter Mann wissen sollte das man ned jeden Drohen kann btw bin 22 Jahre alt und safe kein pädophiler Also zusammengefasst meine Frage ist es möglich dass der Vater auch wen aus meiner sicht keine Straftat passiert ist damit zu Polizei gehen kann und die Polizei irgendwie anfängt zu ermitteln ich dann einen Brief bekommen oder sonst die Konsequenzen wie denkt ihr darüber endschuldigt die schreib fehler und ja ich weiß das kommt seltsam aber sie war komplett geschminkt und fragte ja nach ihren Alter eben ganz normal deswegen ist es aus meiner Sicht keine Straftat aber bereits der Versuch ein kind zu verführen ist ja strafbar aber ich wollte eben nur wissen wie alt sie ist und sagte dann ja das sie zu jung ist weswegen es aus meiner Sicht nicht mal eine möglichkeit gibt für Ermittlungen aber man weiß ja nie was würde ihr denn sagen danke an jeden der sich zeit nimmt das zu lesen
Kann ich rechtlich Ärger bekommen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Die Gesamtaufmachung Ihres Beitrages wirkt eher nicht so, als wäre Ihnen in ernstzunehmendem Maße an Verständlichkeit gelegen.Zitat:hoffe ihr versteht
Besonders gut scheint Ihr Einschätzungsvermögen nicht zu sein. Hier haben Sie sich um (mindestens) sechs Jahre verschätzt. Das entspricht immerhin dem halben Lebensalter des Mädchens. Aber was war denn der Grund, aus dem Sie nach dem Alter gefragt haben?Zitat:für mich sah sie mindestens aus wie 18
Das ist wohl eine Definitionsfrage. Hier haben Sie offenbar unter Beweis gestellt, dass Sie ein gewisses Interesse an einem zwölfjährigen Madchen haben, dessen Foto Ihnen anscheinend durchaus zugesagt hat. Hinzu kommt, dass die gesamte Vorgehensweise auf ein gestörtes Sozialverhalten schließen lässt.Zitat:btw bin 22 Jahre alt und safe kein pädophiler
Und wie lauten der Name und die Beschreibung dieser Gruppe? Wie viele Mitglieder hat diese Gruppe und wie sind Sie dort Mitglied geworden?Zitat:die Tochter behauptet außerdem das sie in keiner gruppe war was sie allerdings doch gewesen ist
Weil Sie in dem Vergleich zu dem Mädchen nunmal ein alter Mann sind. Mit Angehörigen Ihrer Altersgruppe verkehrt das Mädchen grundsätzlich nicht. Je nach Region, Generation, sozialer Schicht und konkretem Kontext könnte man auch meinen, dass schon allein der Umstand, dass Sie beide sich offenbar nicht persönlich kannten, die Verwendung der Sie-Form geboten hat.Zitat:Ehm warum sagst du sie zu mir kommt richtig komisch so
Sie sollten weniger die Väter von Ihnen offenbar ganz gut gefallenen Mädchen darüber belehren, wie genau die vorzugehen haben, wenn die ihrer gesetzlichen, sozialen und ethischen Verantwortung als Beschützer ihres Kindes gerecht werden. Vielmehr sollten Sie aufhören, mit wildfremden Kindern/Jugendlichen den Kontakt zu suchen.Zitat:ich sagte drauf hin zu im das er mit so einer Anschuldigungen vorsichtig sein sollte
Sie und Ihre Freundin sind also unbelehrbar. Dann muss der Vater nun wohl einen Rechtsanwalt damit beauftragen, Unterlassungsansprüche zu prüfen und ggf. gerichtlich geltend zu machen. Für viel interessanter halte ich aber den Umstand, dass Ihre Freundin sich offenbar nicht daran stört, dass Sie den Kontakt zu wildfremden Mädchen suchen. Egal ob minderjährig oder volljährig.Zitat:Außerdem ist es auch so gewesen dass nach dem ganzen meine Freundin noch mal das Mädchen angschrieben hat
Ja. Das ist sehr gut möglich. Zur Prävention zukünftiger Straftaten könnte die Polzei ggf. auch eine sogenannte Gefährderansprache durchführen. Abgesehen davon brennen bei den einschlägigen Vorwürfen (egal ob erfüllt oder offensichtlich nicht) bei Polizei und Justiz gerne die Sicherungen durch. Dann kann es auch zu weiteren Maßnahmen (egal ob rechtmäßig oder offensichtlich nicht) kommen.Zitat:ist es möglich dass der Vater auch wen aus meiner sicht keine Straftat passiert ist damit zu Polizei gehen kann und die Polizei irgendwie anfängt zu ermitteln ich dann einen Brief bekommen
Es war eine Gruppe für Leute ab 20 jahren in der sie drinnen war diese ist über google öffentlich zu gänglich hab
Das Profil foto war mit einen Filter und auf dem war sie komplett geschminkt hab am anfang ja auch ganz normal nach dem Alter gefragt und daraufhin als ich das alter kannte ja auch gesagt das sie zu jung zum schreiben ist (bist zu jung sry)habe ich ihr dann geschrieben meine freundin 20 findet das ganze auch seltsam wie er reagiert hat da sie selbst der Meinung ist das es keine Straftat war und wenn etwas keine Straftat ist kann die Polizei auch nicht ermitteln da es ja keine Straftat gibt mich hat nur interessiert was andere darüber denken
Meine Freundin hat sie auf 19 geschätzt
Wenn man sogar im Chat nach dem Alter fragt und dann sagt sie sei zu jung wo ost der fehler
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Außerdem ging es mir um die Frage ob es sich dabei um eine Straftat handelt mehr nicht
Hab jetzt noch mal nach geschaut für alle die es interessiert
Die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei leitet nach § 160 StPO bzw. § 163 StPO ein Ermittlungsverfahren ein, sofern ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dafür muss die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von Tatsachen erhalten, die den Verdacht einer Straftat begründen
In dem Fall ist es so das ein normales Anschreiben einer Person egal wie alt diese ist keine Straftat darstellt solange es kein sexueller kontakt ist da sogar in dem fall gesagt wurde (bist zu jung ) gibt es keinen Straftat bestand der erfüllt wurde außer vom Vater und zwar einmal beleidigung Bedrohung etc aber da ich im als mann verstehen kann mache ich keine anzeige weil die situation seltsam ist keine frage
Weswegen ich auch in keinen Gruppen mehr unterwegs bin da es für mich kein sinnmacht wenn in einer drinnen steht ab 20 dann sollte es auch so sein
-- Editiert von User am 30. Juli 2023 08:59
Das ist falsch.Zitat:wenn etwas keine Straftat ist kann die Polizei auch nicht ermitteln
Das ist auch falsch.Zitat:Anschreiben einer Person egal wie alt diese ist keine Straftat darstellt solange es kein sexueller kontakt ist
Aber Sie scheinen es ja besser zu wissen...Zitat:In dem Fall ist es so das
Hab grade mit einen Freund der jura studiert geschrieben warum glauben sie das wenn etwas keine Straftat ist die Polizei ermitteln kann natürlich kamm die Polizei ermitteln muss aber auch eben einstellen wenn sich nichts draus ergeben tut und wieso sollte es ekne Straftat sein wenn man jemand anschreibt dann nach dem Alter fragt und sobald man es weiß sagt das die Person zu jung ist und denn kontakt dann lässt sry aber so was ist keine Straftat warum sollte meine freundin was dagegen haben wenn ich weibliche Freundinnen hab sie kann auch mit Männern kontakt haben das hat was mit vertauen zu tuhn würde ich mal sagen
Hab grade mit einen Freund der jura studiert geschrieben warum glauben sie das wenn etwas keine Straftat ist die Polizei ermitteln kann natürlich kamm die Polizei ermitteln muss aber auch eben einstellen wenn sich nichts draus ergeben tut und wieso sollte es ekne Straftat sein wenn man jemand anschreibt dann nach dem Alter fragt und sobald man es weiß sagt das die Person zu jung ist und denn kontakt dann lässt sry aber so was ist keine Straftat warum sollte meine freundin was dagegen haben wenn ich weibliche Freundinnen hab sie kann auch mit Männern kontakt haben das hat was mit vertauen zu tuhn würde ich mal sagen
Trotzdem vielen Dank das sie sich am Sonntag Zeit nehmen, genommen haben
Darf ich noch fragen wie sie das meinen das wenn etwas keine Straftat ist die Polizei dann ermitteln kann verstehe es ned ganz wenn es ja keine Straftat gibt wie soll man dann ermitteln es gibt dann ja nix was man strafen kann oder?
ZitatHallo, hoffe, jemand kann mir helfen :
Angesichts der hingezimmerten Textwand unter völliger Ignoranz der Grundregeln der Detuschen Sprache, wäre da wohl ein Deutschleher ratsam.
Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn ...
In sofern beschränke ich mich mit dem kommentieren auf den leserlichen Teil.
ZitatKann ich rechtlich Ärger bekommen :
Eindeutig ja, sogar recht großen unangenehm und recht teuer.
Auch wenn am Ende ein Strafgericht keine Verurteilung ausspricht, bereits das "Vorspiel" kann einen viel kosten, mitunter die Existenz wenn alles ganz schlecht läuft.
Zitatwarum glauben sie das wenn etwas keine Straftat ist die Polizei ermitteln kann :
Sie können es ganz einfach, weil sie in der Ausbildung die Fähigkeiten dazu vermittelt bekamen.
In übrigen dürfen sie es auch, weil die Gesetze es erlauben.
Und da die Planstellen für Hellseher bei der Polizei immer noch unbesetzt sind, müssen sie es auch - wie sonst sollten man auch herausfinden ob was strafrechtlich relevantes vorlag?
Zitatwenn es ja keine Straftat gibt wie soll man dann ermitteln :
Nun beim Verdacht auf möglichen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, da wäre die aktuell übliche Vorgehensweise das man alle Internetfähigen Geräte und sämtliche Speichermedien im Rahmen eines unangekündigten Hausbesuchs beschlagnahmt. Da die dann auch nicht unbedingt mit 2 Leuten in Zivil anrücken, ist man dann erst mal eine Weile Gesprächsthema in der Nachbarschaft.
Besonders unangenehm wäre hier, wenn dann auch beim Arbeitgeber solche Maßnahmen durchgeführt werden.
Da die Freundin hier mitgemischt hat, wäre auch denkbar, das bei ihr auch entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.
ZitatAbgesehen davon brennen bei den einschlägigen Vorwürfen (egal ob erfüllt oder offensichtlich nicht) bei Polizei und Justiz gerne die Sicherungen durch. Dann kann es auch zu weiteren Maßnahmen (egal ob rechtmäßig oder offensichtlich nicht) kommen. :
Richtig, siehe oben.
Rechtmäßig sind diese immer, da aktuell die entsprechenden Beschlüsse sehr willig und umfangreich ausgestellt werden, wenn man die passenden Stichwörter verwendet. Inzwischen gibt es dafür sogar Vorlagen in die man nur noch die aktuellen Daten der Verdächtigen eintragen muss.
Und nachfolgende Instanzen sind meines Wissens nach sehr zurückhaltend damit, diese Beschlüsse als unrechtmäßig zu deklarieren - man will sich ja nicht nachsagen lassen, das man solchen Gruppierungen hilft ...
ZitatAußerdem ging es mir um die Frage ob es sich dabei um eine Straftat handelt mehr :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Da wir man sich mindestens gedulden müssen, bis die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung verkündet, ganz sicher weis man es erst, wenn ein Gericht ein rechtskräftiges Urteil gesprochen hat.
ZitatSie und Ihre Freundin sind also unbelehrbar. Dann muss der Vater nun wohl einen Rechtsanwalt damit beauftragen, Unterlassungsansprüche zu prüfen und ggf. gerichtlich geltend zu machen. :
Die strafrechtliche Seite mag unklar bis nicht vorhanden sein, die zivilrechtlichen Maßnahmen lassen sich recht sicher durchsetzen, da der Unterlassungsanspruch völlig unabhängig vom strafrechtlichen Sachverhalt ist und auch besteht. Da liegen wir dann im Bereich ab 600 EUR aufwärts, hier jeweils zu tragen von Hello-898 und seiner Freundin. Dem kann man allerdings durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung begegnen.
ZitatFür viel interessanter halte ich aber den Umstand, dass Ihre Freundin sich offenbar nicht daran stört, dass Sie den Kontakt zu wildfremden Mädchen suchen. Egal ob minderjährig oder volljährig. :
Nun, es gibt Beziehungsformen in denen das kein Thema zum streiten ist ...
ZitatSie sollten weniger die Väter von Ihnen offenbar ganz gut gefallenen Mädchen darüber belehren, wie genau die vorzugehen haben, wenn die ihrer gesetzlichen, sozialen und ethischen Verantwortung als Beschützer ihres Kindes gerecht werden. :
Ein solches Verhalten könnte in einem Strafverfahren strafverschärfend wirken, denn auch das sogenannte Nachtatverhalten findet da Berücksichtigung. Stichworte wären da z.B. "mangelnde Einsicht" und "fehlende (tätige) Reue".
Also endschuldige sie mal das stimmt doch nicht klar wäre es eine andere Situation aber es ist keine Straftat passiert man kann im chat verlaufen alles nach lesen die Polizei wird bei der Anzeige ja auch fragen hay wie kommen sie drauf dann sehen sie denn chat Verlauf wo man sicht das ich mich nicht strafbar gemacht hab also prinzipiell haben sie recht und es ist gut das es so sarfe Gesetze gibt aber es ist nunmal keine Straftat passiert die eine haus durchschuhung oder sonst was recht fertigen kann sobald die Polizei denn chat verlauf sehen kann weiß man das keine Straftat passiert ist wieso sollte die strafrechtliche seite unklar sein ? Sie haben denn ganzen chat Verlauf gehört person A 22 jahre schreibt person B 12 jahre über wahts app ohne das alter von person B zu kennen person A gibt person B ein Kompliment und fragt nach dem alter person person B sagt person A sie sei erst 12 jahre alt person A antwortet daraufhin sry bist zu jung und beendet somit das Gespräch dann ruft person C an und beleidigt person A hier gibt es keine Straftat haben sie jetzt vlt verstanden was ich meine
-- Editiert von User am 30. Juli 2023 15:21
Zitataber es ist nunmal keine Straftat passiert die eine haus durchschuhung oder sonst was recht fertigen kann :
Für Ermittlungen reicht bereits der Verdacht das sich eine Straftat ereignet haben könnte. Eine Hausdurchsuchung dient der Sicherstellung von Beweismitteln zur Aufklärung der Sachlage. Es ist für eine Hausdurchsuchung somit denknotwendigerweise völlig irrelevant, ob eine Straftat passiert ist oder nicht.
Im Gegenteil, wenn schon feststünde das sich eine Straftat ereignet hat, kann man sich die Hausdurchsuchung logischerweise sparen, denn dann hat man ja alle Beweise.
Zitatsobald die Polizei denn chat verlauf sehen kann :
Mit etwas Pech sieht sie den aber erst sehr viel später, bei der Auswertung der bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Geräte.
Kommt ganz darauf an, wie der Ablauf ist.
Der Vater kann in der (E-Mail / Online) Anzeige auch einfach seinen Verdacht äußern. Ob und wann die Ermittler dann eine Hausdurchsuchung beim Verdächtigen machen, ist diesen überlassen.
In der Regel wird der Verdächtige bei einer geplanten Hausdurchsuchung auch nicht durch vorherige Anfragen / Vernehmungen vorgewarnt.
Und jetzt?
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