Kann jemand helfen ?

12. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
inca0406
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann jemand helfen ?

Hallo alle, ich weiss nicht mehr weiter. 2002 hatte ich für 8 Monate eine Geldanlage über 20000 Euro gemacht.Im nachhinein frage ich mich wie ich nur so blöd sein konnte. Nun ja, es kam was kommen musste, das Geld sah ich nicht wieder. Nun hatte ich einen Anhörungstermin beim Landgericht. Obwohl ich damals einen Zeugen dabei hatte, sieht es eher düster für mich aus. Dieser Typ der mir die Geldanlage angedreht hat, hat z.Zt. mehrere Verfahren anhängen und die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn. Trotzdem ist diesem Kerl nicht beizukommen. Die Staatsanwältin sagte, wenn überhaupt Prozeßkostenbeihilfe, dann muss ich die auf Raten zurückzahlen. Nun ist es aber so, das ich seit 1.12. arbeitslos bin, vorher bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet habe. Also finanziell geht es mir mehr als bescheiden. Ich würde die Klage jetzt am liebsten zurücknehmen, weil ich mir auch Raten absolut nicht leisten kann. Woher soll ich das nehmen ? Nun meine Frage: Kann ich die Klage zurückziehen ? Was soll ich machen ? Wäre froh wenn mir jemand helfen könnte.......
Das Geld wär dann zwar endgültig futsch, aber ich wäre immerhin noch relativ schuldenfrei.....
Danke schonmal vorab
lg caro

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

1. hat die Frage nix mit Strafrecht zu tun
2. Hast Du sie ja auch schon in anderen Unterforen gestellt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Geht es um ein Zivilverfahren oder um ein Strafverfahren?

Die Darstellung ist diesbezügl. etwas verworren, denn im Strafverfahren gibt es Prozesskostenhilfe nur für Nebenkläger. Jedoch ist ein Betrug nicht nebenklagefähig, und es wäre auch nicht nötig sich in diesem Fall die Nebenklage zu betreiben, da ja die StA anklagt.

Eine Strafanzeige wegen Betruges läßt sich nicht zurückziehen.


Eine zivilrechtliche Klage (für die es PKH geben kann, mit der die StA allergings nichts zu tun hat ) können Sie natürl. jederzeit zurückziehen. Das Strafverfahren läuft jedoch unabhängig davon weiter.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

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