Kann jemanden mit Gel Nägeln verletzen als gefährliche Körperverletzung gelten?

19. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Catfish123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann jemanden mit Gel Nägeln verletzen als gefährliche Körperverletzung gelten?

Ich habe mir mal die interessante Frage einfallen lassen, ob jemanden mit Gel Nägel oder sonstigen Kunstnägel zu verletzen, als gefährliche Körperverletzung gelten kann. Es wurde ja auch schon öfters geurteilt dass ein beschuhter Fuß als gefährliches Werkzeug gelten kann. Aber wie sieht das bei Gelnägeln oder sonstigen Kunstnägeln aus?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127444 Beiträge, 40806x hilfreich)

Zitat (von Catfish123):
ob jemanden mit Gel Nägel oder sonstigen Kunstnägel zu verletzen, als gefährliche Körperverletzung gelten kann.

Durchaus, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1156 Beiträge, 197x hilfreich)

Es wird auf die Art der Verletzung ankommen. Ein Kratzer ist z.B. eine einfache Körperverletzung, ob nun mit kurzen oder mit 3 cm langen Fingernägeln.

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#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Es wird auf die Art der Verletzung ankommen. Ein Kratzer ist z.B. eine einfache Körperverletzung,


Es kommt nicht nur auf die Verletzung an. Eine gefährliche Körperverletzung liegt auch vor, wenn ein gefährliches Werkzeug verwendet wurde, auch wenn die Verletzung danach nur gering ist.

Ein Schlag mit einem Baseballschläger wäre eine gefährliche Körperverletzung, auch wenn du nur einen blauen Fleck hast.

In dem Sinne verstehe ich auch die Frage hier, ob die künstlichen Fingernägel ein gefährliches Werkzeug darstellen können.

Ich weiß es nicht, aber ich schätze eher nein.

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#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Es wird auf die Art der Verletzung ankommen.
Nein, dies wäre bspw. beim 226 StGB der Fall. Bei der gefährlichen Körperverletzung kommt es auf die Art und Weise der Beibringung an. So geht es beim Versuch auch weniger um die Frage, welche Verletzungen hätten verursacht werden können, sondern um den Charakter der versuchten Behandlung.

Zitat (von Dirrly):
Ich weiß es nicht, aber ich schätze eher nein.
Ich erinnere mich grob an ein letztinstanzliches Urteil, das zusammenfassend feststellte, dass angespitzte, acrylverstärkte Fingernägel kein gefährliches Werkzeug darstellen, müsste es allerdings heraussuchen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#5
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1156 Beiträge, 197x hilfreich)

dirrly, das ist mir schon bekannt und das hatte ich auch bei meiner Antwort in Betracht gezogen :)

Ich dachte eher daran, dass es mit langen, künstlichen Fingernägeln einfacher ist, eventuell auch schwerwiegende Verletzungen zu verursachen.

Wenn so ein Teil ins Auge geht, könnte es (eventuell) als gefährliche Körperverletzung gelten, wobei ich mir da nicht ganz sicher bin, eigentlich ist diese - so unschön so eine Verletzung sicher wäre - ja keine "das Leben gefährdende Behandlung", welche für diesen Straftatbestand notwendig wäre.

Je nach Folge würde das dann tatsächlich schon Richtung 226 StGB gehen. Sonst wäre man wohl immer noch bei der einfachen KV.

Aber wenn der Fragesteller das nur als Analogie zum beschuhten Fuß (wie es ja so schön heißt) meinte, dann nein, lange (künstliche) Fingernägel sind kein gefährliches Werkzeug.

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