hallo.
folgendes problem:
ist es möglich, aussagen, die bei der polizei getätigt wurden, zurückzuziehen? es handelt sich um folgendes problem (ist mir so zu ohren gekommen):
geständige einlassung während der aussage bei der pol.. diese wurde aber "erzwungen", da der KHK die Beschuldigten unter druck gesetzt hat. (Androhnung der U-Haft, wegnahme des kindes, usw.). Die Beklagten wollten sich eigentlich einen verteidiger nehmen, doch dazu kam es nicht, da sie eingeschüchtert zur polizei gingen. diese wurden dann (wie es mir geschildert wurde) durch ihre unkenntniss dazu genötigt, eine aussage zu tätigen (zitat des KHK: bevor wir nicht endlich weiterkommen, laß ich sie niht gehen).
hat man dagegen irgendeine handhabe?
gruüßle
Kann man bei Polizei gemachte Aussage zurückziehen?
Diejenigen wurden doch mit Sicherheit über ihr Aussageverweigerungrecht aufgeklärt, haben das zumindest im Protokoll mit unterschrieben ?!
Sie hätten also gar nicht aussagen müssen.
Über U-Haft entscheidet immer noch ein Richter, nicht die Polizei.
Natürl. hat der Polizist 'geblufft' und die Beschuldigten sind drauf reingefallen. Wenn sie die Tat aber begangen haben und ein glaubwürdiges und vor allem wahrheitsgemäßes Geständnis abgelegt haben, sollte man es -meiner Meinung nach(!!!)- dabei lassen. Ein Geständnis wirkt sich immer strafmildernd aus.
Unbeholfene Versuche jetzt im Nachhinein ein in sich logisches Geständnis zu revidieren bringt in aller Regel gar nichts.
Aber das müssen die Betreffenden natürl. selber entscheiden.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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