Hallo,
Ich hab da mal eine Frage.
Darf ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin einen dazu zwingen, dass man den Lohnsteuerjahresausgleich machen muss, damit er / sie das Finanzamt pfänden kann?
Es geht dabie um Schulden aus einem Versandhaus, die schon 2 Jahre zurück liegen .
Auch beziehe ich seit 2 Jahren erst sozi und nun Hartz
Bin ich da gewungen einen Stereuerbescheid zu machen ????
Darf der Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin bei nicht ausführen des Lohnsteuerjahresausgleich einem damit drohen für bis zu 6 Monate ins Gefängnis zu wandern.
Über Ratschläge und Tipps freu ich mich schon und danke euch auch dafür.
Kann man dazu gezwungen werden
22. Mai 2005
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Frage vom 22. Mai 2005 | 20:05
Von
Status: Schüler (313 Beiträge, 5x hilfreich)
Kann man dazu gezwungen werden
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 22. Mai 2005 | 20:22
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Wenn er über die ggf. zu erwartende Steuerrückzahlung einen vollstreckbaren Titel Vollstreckungsbescheid/Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (PfÜB) hat, kann er den Lohnsteuerjahresausgleich sogar selber beantragen. BFH-Urteil vom 22.11.1991 (VI R 118/88
) BStBl. 1992 II S. 326
Für Zeiten (Jahre) in denen Du nachweislich keine Lohnsteuer entrichtet hast, mußt keinen LSJA machen.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 22. Mai 2005 | 23:34
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Der Gläubiger kann deinen Anspruch ans Finanzamt pfänden, er kann dich aber nicht zwingen eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
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