Kann man durch Gnadengesuch zur Bewährung aussetzen?

11. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
morph82
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann man durch Gnadengesuch zur Bewährung aussetzen?

Hallo,

eine Frage: Ist es theoretisch möglich auf dem Wege eines Gnadengesuchs eine Freiheitsstrafe >2 Jahren zur Bewährung aussetzten zu lassen?

Wenn ja, wo ist das geregelt, wo kann man das nachlesen?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es ist möglich, weil im Gnadenweg so ziemlich alles möglich ist, was von Gesetzes wegen nicht möglich ist. Das kann man nicht nachlesen, weil es nicht geregelt ist. Das Gnadenrecht wird ursprünglich vom Bundespräsidenten ausgeübt, wie man derzeit gerade in der Presse lesen kann, und ist für die 'normalen' Fälle den Landesjustizbehörden übertragen. Deren Bescheide ergehen ohne Begründung und sind nicht anfechtbar. Das Gnadenwesen steht sozusagen außerhalb des Gesetzes (wenngleich es Gnadenordnungen gibt, in denen der Ablauf des Verfahrens geregelt ist). Aber da es keinen Anspruch auf einen Gnadenerweis gibt ist eine Überprüfbarkeit nicht erforderlich.
Im Übrigen: Die Gnadenbehörden pflegen nur in Ausnahmefällen gerichtliche Entscheidungen abzuändern. Wenn also ein Strafgericht auf eine Strafe über 2 J. erkannt hat und diese von Gesetzes wegen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wird die Gnadenbehörde dies auch nur im Ausnahmefall tun, weil die Nichtaussetzung nun mal die gesetzlich gewollte Folge ist.

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#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

GG Art 60
(1) ...
(2) Er übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht aus.
(3) Er kann diese Befugnisse auf andere Behörden übertragen.
(4) ...


Wieso beantworten Sie nicht einfach die Fragen des Fragestellers? Die werden kaum damit beantwortet sein, wenn Sie ihn wissen lassen, ob Sie irgendwo Zweifel haben oder nicht.

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