Kann man eine unbestimmte Gruppe beleidigen?

5. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fragender01123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man eine unbestimmte Gruppe beleidigen?

Hallo zusammen,

ich hab da ein Problem...

Vor kurzem schrieb ich einen Onlinezeitungskommentar zu einem aktuellen Thema unseres Ortes. Dabei gings um die Nutzung von Parkplätzen an unserem Bahnhof. Ich schrieb dass ich diese Parkplätze Nachts nicht mehr benutzen will, weil die Autos dort durch betrunkene Jugendliche nicht gerade sicher sind. Fakt ist, dass Jugendliche die sich am Bahnhof aufhalten und mit den Zügen ankommen oder abfahren, zwei dort ansässige (ziemlich üble) Kneipen besuchen oder sich im Jugendzentrum aufhalten, oftmals stockbetrunken durch die Gegend laufen und es bereits häufiger zu Sachbeschädigungen gekommen ist. Swohl an Einrichtungen des Bahnhofs als auch an Privateigentum.

Ich schrieb weiter, dass ich mein Auto nachts dort nicht abstellen möchte weil man Angst haben muss dass es sogleich beschädigt wird.

Nun bekam ich eine Mail von einem Mitleser der Kommentare dass meine Vorwürfe gegen die Jugendlichen völlig aus der Luft gegriffen sind und ich damit die Jugendlichen pauschal beleidigt hättte. Er würde nun Strafanzeige wegen übler Nachrede stellen!

Geht das??? Ich habe niemanden persönlich angegriffen, ich habe auch nicht geschrieben "die Jugendlichen aus dem Jugendzentrum der Gemeinde xy" oder die Besucher der Kneipe "xy" sondern habe pauschal geschrieben dass betrunkene Jugendliche dort immer wieder durch Sachbeschädigungen auffallen. Das ist doch nur meine Meinung und mein persönliches Empfinden. Klar habe ich mit dem Zusatz dass es "ständig" passiert etwas übertrieben, aber das kann man doch nicht als Grund für eine Anzeige sehen. Soweit ich weiß kann doch nur jemand eine Anzeige wegen Beleidung oder übler Nachrede machen, der selbst beleidigt wurde. Wenn ich aber von "Jugendlichen" schreibe kann es wohl nicht angehen dass dann jeder Jugendliche das Recht hat mich anzuzeigen??

Ich bitte um Hilfe ob das nur heiße Luft ist ob da wirklich was kommen könnte.

Danke!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
ich habe auch nicht geschrieben "die Jugendlichen aus dem Jugendzentrum der Gemeinde xy" oder die Besucher der Kneipe "xy" sondern habe pauschal geschrieben dass betrunkene Jugendliche dort immer wieder durch Sachbeschädigungen auffallen.


Damit dürfte es sich um eine straflose Kollektivbeleidigung handeln.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Kannst du immer wieder so schreiben, damit machst du dich nicht strafbar.

-----------------
""

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#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Er würde nun Strafanzeige wegen übler Nachrede stellen!


Selbst wenn du geschrieben hättest, daß "Besucher der Kneipe XY" immer wieder "durch Straftaten auffallen", läge darin weder eine konkretisierte Beleidigung ("alle (!) Besucher der Kneipe XY sind Deppen") noch eine konkrete üble Nachrede ("alle (!) Besucher der Kneipe XY zerstören nachts Autos").

Dagegen hätte, sofern die Behauptung unwahr ist, lediglich der Betreiber der Kneipe ggfs. einen Unterlassungsanspruch, weil sie unzulässig in seinen Gewerbebetrieb eingreift (indem sie etwa Dritte davon abhält, diese Kneipe zu besuchen).

-- Editiert JuBiPe am 05.06.2013 17:10

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der Mitleser kann anzeigen was er will, aber aus dem Verfahren kann schon deshalb nichts werden, weil er nicht antragsberechtigt ist. Der erforderliche Strafantrag müsste von einem der betrunkenen Jugendlichen gestellt werden, nicht von einem mitlesenden Sozialromantiker. Es gibt keinen Grund zur Sorge.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
weil er nicht antragsberechtigt ist


Stimmt - das hatte ich völlig vernachlässigt.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fragender01123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Vielen Dank für vielen schnellen Antworten auf meine Frage. Ich habs mir zwar schon gedacht, dass da nicht viel dran sein kann, aber so ganz sicher war ich mir dann doch nicht. Jetzt bin ich aber beruhigt.

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