Guten Tag an Alle,
habe eine Frage unzwar ob man einen Einspruch gegen einen Strafbefehl
zurücknehmen kann?
danke an alle
-- Editiert am 12.05.2009 15:17
Kann man einspruch gegen strafbefehl zurüchnehmen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja, bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung jederzeit und ohne weiteres. In der Hauptverhandlung nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Danke für die super schnelle Antwort.
und nach welchem schritt wird die Hauptverhandlung normaler weise eröffnet?
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Die Hauptverhandlung beginnt, wenn Sie, der Richter und der Staatsanwalt den Gerichtssaal betreten und die Verhandlung losgeht...
wenn man dann wiederruft, kommen dann kosten auf mich zu . zb.für die terminsetzung der Hauptverhandlung, oder die normalen Verfahrenskosten die auch im Strafbefehl standen. Es waren 60 euro?
Wie in dem anderen thread bereits gesamt, tragen Sie bei Rücknahme des Einspruchs die Verfahrenskosten, also zumindest schon mal die Anwaltskosten. Wenn Sie den Einspruch erst in der Hauptverhandlung zurücknehmen auch die Kosten für ggf. geladene und angereiste Zeugen usw.
Und jetzt?
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