Kann man einspruch gegen strafbefehl zurüchnehmen?

12. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
hans2020
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 7x hilfreich)
Kann man einspruch gegen strafbefehl zurüchnehmen?

Guten Tag an Alle,

habe eine Frage unzwar ob man einen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurücknehmen kann?

danke an alle

-- Editiert am 12.05.2009 15:17




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30198 Beiträge, 9548x hilfreich)

Ja, bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung jederzeit und ohne weiteres. In der Hauptverhandlung nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hans2020
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die super schnelle Antwort.

und nach welchem schritt wird die Hauptverhandlung normaler weise eröffnet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30198 Beiträge, 9548x hilfreich)

Die Hauptverhandlung beginnt, wenn Sie, der Richter und der Staatsanwalt den Gerichtssaal betreten und die Verhandlung losgeht...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hans2020
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 7x hilfreich)

wenn man dann wiederruft, kommen dann kosten auf mich zu . zb.für die terminsetzung der Hauptverhandlung, oder die normalen Verfahrenskosten die auch im Strafbefehl standen. Es waren 60 euro?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30198 Beiträge, 9548x hilfreich)

Wie in dem anderen thread bereits gesamt, tragen Sie bei Rücknahme des Einspruchs die Verfahrenskosten, also zumindest schon mal die Anwaltskosten. Wenn Sie den Einspruch erst in der Hauptverhandlung zurücknehmen auch die Kosten für ggf. geladene und angereiste Zeugen usw.

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