Hallo,
Natriumnitrit ist in DE gewerbepflichtig und der Verkauf an Privatpersonen ist nicht erlaubt.
Wäre damit der Kauf davon übers Internet aus dem Ausland für Privatpersonen automatisch strafbar?
Kauf von Natriumnitrit übers Internet
2. September 2021
Thema abonnieren
Frage vom 2. September 2021 | 22:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf von Natriumnitrit übers Internet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. September 2021 | 23:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119410 Beiträge, 39724x hilfreich)
ZitatNatriumnitrit ist in DE gewerbepflichtig und der Verkauf an Privatpersonen ist nicht erlaubt. :
Das wäre mir neu.
ZitatWäre damit der Kauf davon übers Internet aus dem Ausland für Privatpersonen automatisch strafbar? :
Da müsste man erst mal wissen, was die konkrete Rechtsgrundlage für das angebliche Verbot sein soll, was konkret dort drin steht.
#2
Antwort vom 3. September 2021 | 00:16
Von
Status: Senior-Partner (6262 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatNatriumnitrit ist in DE gewerbepflichtig und der Verkauf an Privatpersonen ist nicht erlaubt. :
Das ist nicht richtig. Jedermann kann Natriumnitrit kaufen.
Denkbar ist, daß man versucht, es bei einem Großhändler zu kaufen, der nur gewerbliche Kunden beliefert, aber keine Verbraucher. Der wird es einem dann nicht verkaufen.
Ebenso ist die Einfuhr nicht reglementiert, es werden aber Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll fällig. (Zoll hab ich jetzt nicht recherchiert, das kann man unter zoll.de erfahren.)
Findet man keinen Chemikalienhändler, der nichtgewerbliche Kunden beliefert, dann ist es der einfachste Weg, das Zeug über eine Apotheke oder Drogerie zu bestellen. Die bekommt es vom Großhändler und verkauft es dann weiter. Falls sie es nicht eh liegen hat.
-- Editiert von eh1960 am 03.09.2021 00:23
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. September 2021 | 00:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas ist nicht richtig. Jedermann kann Natriumnitrit kaufen. :
Denkbar ist, daß man versucht, es bei einem Großhändler zu kaufen, der nur gewerbliche Kunden beliefert, aber keine Verbraucher. Der wird es einem dann nicht verkaufen.
Ebenso ist die Einfuhr nicht reglementiert, es werden aber Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll fällig. (Zoll hab ich jetzt nicht recherchiert, das kann man unter zoll.de erfahren.)
Findet man keinen Chemikalienhändler, der nichtgewerbliche Kunden beliefert, dann ist es der einfachste Weg, das Zeug über eine Apotheke oder Drogerie zu bestellen. Die bekommt es vom Großhändler und verkauft es dann weiter. Falls sie es nicht eh liegen hat.
Ok ich habe es wahrscheinlich blöd formuliert. Also es darf an Privatpersonen, aber nur reglementiert mit Notierung vom Verwendungszweck und Daten der Käufer denn die Substanz unterliegt der Anlage 2 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Es ist deswegen so gut wie gar nicht mehr online in DE für Privatpersonen zu bekommen.
Ich würde dann aber darunter verstehen dass das Onlinebestellen aus dem Ausland nicht strafbar ist?
#4
Antwort vom 3. September 2021 | 01:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119410 Beiträge, 39724x hilfreich)
ZitatIch würde dann aber darunter verstehen dass das Onlinebestellen aus dem Ausland nicht strafbar ist? :
Kommt ganz darauf an, ob es im jeweiligen Ausland strafbar ist oder nicht.
#5
Antwort vom 10. September 2021 | 01:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hmm, ok ich habe nach langer Recherche folgendes gefunden, es geht um das ChemVerbotsV Gesetz worunter Natriumnitrit liegt.
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/13665
da steht:
Zitat:Nach Artikel 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung ist Inverkehrbringen wir folgt definiert:
"Inverkehrbringen: entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen;"
Das würde bedeuten, dass eine Bestellung aus dem EU-Ausland doch verboten ist?!
Und jetzt?
Schon
266.598
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
57 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten