Hallo.
Folgender Fall:
T will O einen Schlag ins Gesicht verpassen. Er holt mit der Faust aus, jedoch schafft es O im letzten Augenblick auszuweichen. Allerdings stolpert O dabei so unglücklich, dass er zu Boden stürzt und mit dem Kopf auf den Boden aufschlägt.
Ist dies nur eine vorsätzliche Körperverletzung?
Mit welcher Begründung (Kausalität/obj. Zurechnung)?
Kausalität bei Körperverletzung - bitte um Hilfe
30. September 2004
Thema abonnieren
Frage vom 30. September 2004 | 16:39
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kausalität bei Körperverletzung - bitte um Hilfe
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#1
Antwort vom 30. September 2004 | 18:40
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
Wenn Sie Ihre Hausarbeiten selber machen lernen Sie viiiiel mehr...
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"fiat justitia et pereat mundus..."
#2
Antwort vom 30. September 2004 | 19:40
Von
Status: Lehrling (1938 Beiträge, 362x hilfreich)
:-))))))))))) *lol*
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
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#3
Antwort vom 1. Oktober 2004 | 16:44
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1492x hilfreich)
Gibts sowas in Hausarbeiten? Ist doch eher was für die erste Übungsklausur, wenn ich mich da recht entsinne....
Und jetzt?
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