Keditkartenmissbrauch Hilfe Erfahrung

29. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Juli.Law
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keditkartenmissbrauch Hilfe Erfahrung

Hallo, ich brauche eure Beratung in einem Fall von Kreditkartenbetrug.
Der bedauerliche Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
Eine Kreditkarte einer Mineralölgesellschaft wurde mit der dazu gehörenden PIN-Nummer gefunden.
Die Karte wurde nicht an den Eigner (nicht Privat) zurück gegeben, sondern bis zu ihrer Sperrung 20 Monate benutzt.
Der entstandene Schaden liegt bei 12000 Euro. Die Identität des Täters steht fest, allerdings liegt noch kein offizielles Schreiben seitens der Polizei vor.
Reue und Schuldbewusstsein sind ausgeprägt.
Allerdings spekuliert der Beschuldigte darauf evtl. nicht die gesamten Vergehen zu gestehen, sondern ist geneigt die polizeilichen Ermittlungen abzuwarten um dann auf die Vorwürfe zu reagieren.

Besondere Problematik:

- Der Täter ist Lehramtsreferendar und gewillt in 18 Monaten in einem Beamtenverhältnis in den Schuldienst einzutreten.
Es besteht also starkes Interesse einen Führungszeugniseintrag zu vermeiden.

- Bis zur Anstellung als Referendar war der Täter neben dem Studium für verschiedene Firmen freiberuflich/selbstständig (Gewerbeschein) als Einzelunternehmer/Subunternehmer tätig (Karte wurde auch in diesem Zusammenhang genutzt).

Der Täter wäre u.U. und großen Anstrengungen in der Lage den entstandenen Schaden zu begleichen. Allerdings besteht angesichts der dürftigen Bezahlung und einem Neugeborenen ein erheblicher finanzieller Druck.

Ist es in einem solchen Fall möglich einen Eintrag im behördlichen Führungszeugnis zu vermeiden?

Mit welcher Strafe muss gerechnet werden?

Hat evtl. jemand Erfahrungen in einem vergleichbaren Fall?



Viele Grüße
Juli




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34312 Beiträge, 17759x hilfreich)

Da hat sich der Betroffene aber sowas von unschlau verhalten...Etwas wie eine "Rücknahme der Anzeige" ist nicht möglich. Ich würde mal mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Auch wenn diese unter 91 Tagessätzen liegt und deshalb nicht im FZ steht, steht sie im Bundeszentralregister und das war es dann mit der Verbeamtung...Ich werde ja selten moralisch, aber sich in dieser Situation so zu verhalten - da geht mir jedes Verständnis ab.

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#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Allerdings spekuliert der Beschuldigte darauf evtl. nicht die gesamten Vergehen zu gestehen


Va banque. Wenn doch alles herauskommt, wird es sich sicherlich nicht gerade strafmildernd auswirken und die "Reue" glaubt einem dann auch niemand mehr.

Mal abgesehen davon, daß "die gesamten Vergehen" doch sowieso aus der Kartenabrechnung ersichtlich sind. Was soll denn da noch sein, das man verschweigen könnte?

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#3
 Von 
Lara-Jolie
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
- Der Täter ist Lehramtsreferendar und gewillt in 18 Monaten in einem Beamtenverhältnis in den Schuldienst einzutreten.


Und dann klaut Herr Referendar den Schülerinnen und Schülern Armbanduhren, Kettchen etc. (musste ich leider zu meiner Schulzeit schon erleben).
Sorry, aber gehen sie doch die Strassen reinigen- da findet sich bestimmt auch der ein oder andere Euro auf dem Gehweg.

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#4
 Von 
Juli.Law
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, die Frau ist am Boden zerstört und würde alles tun wenn sie den Fehler rückgängig machen könnte.
Für solche Antworten habe ich nicht viel Verständnis.
Mit dummen Kommentaren ist hier wohl keinem geholfen.
Ich will nichts beschönigen!!!!
Aber ich habe hier in Forum schon von deutlich schlimmeren Straftaten bei denen gelesen auf die nicht annähernd so emotional reagiert wurde.

Ich bitte um ernst gemeinet Hilfe die auch wirklich Hilfe ist.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Angesichts der Schadenshöhe und der Dauer wäre mit 60-100 Tagessätzen zu rechen.
Die Verbeamtung wird sie vermutlich nicht erhalten, da dieser Vorfall Eingang in das Bundeszentralregister findet.


quote:
Reue und Schuldbewusstsein sind ausgeprägt.

quote:
Allerdings spekuliert der Beschuldigte darauf evtl. nicht die gesamten Vergehen zu gestehen, sondern ist geneigt die polizeilichen Ermittlungen abzuwarten um dann auf die Vorwürfe zu reagieren.

Entschuldigung, aber diese beiden Aussagen passen nicht wirklich zusammen. Teilzeit-Reue und Teilzeit-Schuldbewusstsein?
Nur das gestehen was definitiv nachgewiesen wurde?
Wird noch was nachgewiesen gesteht man dieses halt auch noch?
Wie wirkt so eine vorgehensweise wohl auf Staatsanwalt und Richter? Das lässt nicht erkennen das Reue und Schuldbewusstsein ausgeprägt sind, im Gegenteil.


Ich würde gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache machen und mir einen guten Strafverteidiger zulegen. Dieser kann Akteneinsich beantragen und eventuell noch etwas retten.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

quote:
Straftaten bei denen gelesen auf die nicht annähernd so emotional reagiert wurde.


Den Grund dafür haben die anderen ja schon genannt. "Stark ausgeprägte Reue" und der normalerweise damit einhergehende Wille "tabula rasa" zu machen, passt nicht zu der anderen Aussage. Für eine Taktik wird man sich erscheinen müssen. Entweder bestreiten oder -und dann ohne wenn und aber- Geständnis und Schadenswiedergutmachung.

Ansonsten kann man hier nur zum Anwalt raten. Ein BZR-Eintrag ist unvermeidlich. Einer ins Führungszeugnis findet statt, wenn die Strafe min. 91 Tagessätze beträgt (oder auch darunter liegt und es schon eine weitere Verurteilung gibt). Bei der Schadenshöhe halte ich auch eine Strafe oberhalb von 90 TS durchaus für möglich. Wie es am Ende ausgeht, kann man natürlich nicht vorhersagen.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1827x hilfreich)

Das Kultusministerium wird vermutlich kein Führungszeugnis, sondern eine Vollauskunft aus dem BZR einholen. Die 90 TS-Schallgrenze ist damit eh egal.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Für solche Antworten habe ich nicht viel Verständnis.



Ganz einfach, das liegt daran dass die meisten hier mit solchen Fragen kein Verständnis haben.

Die Karte wurde 20 Monate genutzt, es liegt also nicht nur "eine Dummheit" vor - sondern er hat die selbe Straftat wieder und wieder begangen - da soll er noch auf Milde hoffen? Bei gewerbsmäßigem Betrug in 100-200 (?) Fällen? Wie viele sind es denn, wie oft hat er die Karte genutzt?
Ganz ehrlich, da ist sogar eine Freiheitsstrafe (zur Bewährung) nicht gerade unwarscheinlich.

So oder so ist die Beamtenlaufbahn gelaufen..

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