Hallo:
Eine Person wendet sich an ein Reporter einer Zeitung und will Übergriffe, die sie erleiden musste, veröffentlichen.
Der Reporter sagt dieser Person, er solle die Übergriffe anzeigen und er (der Reporter) wird über die erstatte Strafanzeige berichten.
Die Übergriffe sind verjährt. Der Reporter erklärt (schriftlich), dass die Verjährung für Strafanzeige kein Nachteil darstellt.
Da die Übergriffe verjährt sind, fragt logischerweise das Opfer den Reporter, ob es für die Veröffentlichung Ermittlungen geben muss?
Darauf sagt der Reporter (schriftlich), Nein, Ermittlungen sind nicht nötig.
Das sagt der Reporter noch mal im Beisein des Arztes des Opfers, dass es über die Strafanzeige berichten wird.
Das Opfer bereitet sich in der Therapie darauf vor, und zwar monatelang, dass es in die Lage versetzt wird die Strafanzeige erstatten zu können, weil das Erstatten der Strafanzeige mit großen Ängsten verbunden ist.
Nach monatelanger Vorbereitung ist dann das Opfer endlich in der Lage die Strafanzeige zu erstatten und es erstattet die Strafanzeige mit Hilfe seines Arztes.
Nach Erstatten der Strafanzeige sagt der Reporter, er will es nicht machen.
Er bricht sein Wort.
Die Frage ist, wie kann man gegen den Reporter und / oder vielleicht gegen die Zeitung vorgehen?
Ich vermute, dass man gegen sie nicht vorgehen kann, die Reporter haben ja die Macht, sich so zu verhalten, trotzdem ist es sinnvoll, das hoch angesehene Forum deswegen zu fragen, allein wegen des Opfers. Das Opfer hat schwere Krise erlitten. Das Opfer leidet unter der Sache sehr . es ist sehr sehr krank geworden, das kann man gar nicht beschreiben.
Bei Fragen bitte fragen.
Danke
Gruß
P.S. : Der Verfasser dieser Frage ist nicht das Opfer, das Opfer kann nicht schreiben, weil seine Lage schlecht ist. Nur zu Notiz.
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Keine Abwehr möglich?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das ist zu viel Material auf ein mal. Bitte bei weiteren Fragen fragen, wenn nötig.
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quote:
Die Frage ist, wie kann man gegen den Reporter und / oder vielleicht gegen die Zeitung vorgehen?
Gar nicht. "Wortbruch" ist erst mal keine Straftat. Welchen konkreten (!) Schaden will man denn beziffern?
quote:
die Reporter haben ja die Macht, sich so zu verhalten
Nicht nur die. Wenn ich dir verspreche, meine Freundin zu heiraten, wenn du den X anzeigst, habe ich genau so die Macht, dann einfach zu sagen "nö, mache ich jetzt doch nicht".
quote:
Das Opfer leidet unter der Sache sehr . es ist sehr sehr krank geworden, das kann man gar nicht beschreiben.
Ohne Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit wird man da kaum einen Schadensersatzanspruch begründen können. Zumal bei der Konstruktion der Reporter immer mit der Argumentation "ich wollte ja darüber schreiben, aber die Redaktion will es nicht veröffentlichen" herauskommt. Daß die Redaktion in jedem Fall zustimmen würde, hat der Reporter ja wohl kaum versprochen.
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Hallo Snoop:
Danke für Antwort.
(Ohne Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit wird man da kaum einen Schadensersatzanspruch begründen können. Zumal bei der Konstruktion der Reporter immer mit der Argumentation "ich wollte ja darüber schreiben, aber die Redaktion will es nicht veröffentlichen" herauskommt. Daß die Redaktion in jedem Fall zustimmen würde, hat der Reporter ja wohl kaum versprochen. )
Der Reporter hat ja vor der Strafanzeige Rücksprache mit der Redaktion und seinem Chef gehalten und die Redaktion und der Chef bestanden auf eine Strafanzeige.
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Hmmm, das Thema hatten wir doch schon vor ein paar Monaten:
http://www.123recht.net/Bewertung-un-Umgang-mit-dieser-Sache-__f287738.html
Wenn die Zeitung die Sache mehr veröffentlichen mochte, mochte sie halt nicht.
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