Keine Belehrung seitens der Polizei?! Was tun?

27. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
ZoliTeglas
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 17x hilfreich)
Keine Belehrung seitens der Polizei?! Was tun?

Hallo,
angenommen XY wird zu Hause von der Polizei aufgesucht, nachdem seine Frau die Tür geöffnet hat. Ihm wird eine Straftat vorgeworfen. Der Ablauf ist wie folgt:

- Polizei klingelt
- Frau öffnet, die Polizei fragt, ob der Mann bspw. am Abend auto gefahren ist. Sie bejaht dies!
- Dann wird die Frau über ihre Rechte belegt.
- XY wird im Hause angetroffen und mit der Tat konfrontiert. Man redet ein bisschen, der Mann räumt ein, dass er am Abend gefahren ist, ist sich aber keiner Schuld bewusst. Dazu wird er alkoholisiert angetroffen, sagt aber, dass er zu Hause was getrunken hat.
- Die Frau ist die ganze Zeit dabei, aber es kommt zu keiner Belehrung.
- XY wird mit zur Polizei genommen, das Verfahren wird eröffnet und er bekommt einen Brief vom Gericht in dem steht, dass er zu den wesentlichen Punkten eine Anhörung hatte und demzufolge von einer weiteren Befragung abgesehen wird.

Nun die Frage: Hätte eine Belehrung erfolgen müssen? Es wurde lediglich die Fahrt und der "Nachtrunk" angegeben. Wie "beweist" man, dass es keine Belehrung gab? Hätte was unterschrieben werden müssen? Nein, oder? Reicht die Aussage der Frau, dass es keine Belehrung gab?

Grüße
Zoli

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Welche Belehrung?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ZoliTeglas
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Welche Belehrung?


Welche Tat ihm vorgeworfen wird und er als Beschuldigter nichts dazu sagen muss!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Was wurde ihm denn wie vorgeworfen? Das geht aus deiner Schilderung nicht klar hervor. Wie erfolgte denn der Vorwurf der Straftat oder ist das eine Interpretation im Nachhinein?
siehe dazu:
http://www.rodorf.de/02_stpo/21.htm#K02


-- Editiert von micbu am 27.03.2015 11:00

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ZoliTeglas
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von micbu):
siehe dazu:
http://www.rodorf.de/02_stpo/21.htm#K02


Das kenne ich! Spontane Äußerungen gab es nicht und eine informative Befragung sehe ich noch ein, wenn der Beschuldigte gefragt wird, ob er an diesem Abend Auto gefahren ist. Sobald aber der Satz fällt "sie werden beschuldigt" bzw. "ihnen wird vorgeworfen" hätte doch eine Belehrung erfolgen müssen, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Meiner Meinung nach, sobald die Worte fallen "Sie werden beschuldigt eine Straftat begangen zu haben" wäre auch eine Belehrung fällig, dass der Beschuldigte, bzw. dessen Frau, keine Aussage machen braucht.

-- Editiert von micbu am 27.03.2015 11:05

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ZoliTeglas
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Meiner Meinung nach, sobald die Worte fallen "Sie werden beschuldigt eine Straftat begangen zu haben" wäre auch eine Belehrung fällig, dass der Beschuldigte, bzw. dessen Frau, keine Aussage machen braucht.
-- Editiert von micbu am 27.03.2015 11:05


Die Ehefrau wurde belehrt. OK, nachdem sie gefragt wurde, ob ihr Mann gefahren sei. Aber das ist fast schon nebensächlich!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ZoliTeglas
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 17x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Zitat (von ZoliTeglas):
Jaein!
Es geht hier um die Belehrungspflicht! Andere Baustelle - meiner Meinung nach!


Es geht um diese Sache. Hier stellt der TS nur eine andere Frage.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(668 Beiträge, 454x hilfreich)

"Es geht um diese Sache. Hier stellt der TS nur eine andere Frage." Da bin ich ganz Ihrer Meinung. Insofern mache ich hier dann mal dicht.

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