Hallo,
angenommen XY wird zu Hause von der Polizei aufgesucht, nachdem seine Frau die Tür geöffnet hat. Ihm wird eine Straftat vorgeworfen. Der Ablauf ist wie folgt:
- Polizei klingelt
- Frau öffnet, die Polizei fragt, ob der Mann bspw. am Abend auto gefahren ist. Sie bejaht dies!
- Dann wird die Frau über ihre Rechte belegt.
- XY wird im Hause angetroffen und mit der Tat konfrontiert. Man redet ein bisschen, der Mann räumt ein, dass er am Abend gefahren ist, ist sich aber keiner Schuld bewusst. Dazu wird er alkoholisiert angetroffen, sagt aber, dass er zu Hause was getrunken hat.
- Die Frau ist die ganze Zeit dabei, aber es kommt zu keiner Belehrung.
- XY wird mit zur Polizei genommen, das Verfahren wird eröffnet und er bekommt einen Brief vom Gericht in dem steht, dass er zu den wesentlichen Punkten eine Anhörung hatte und demzufolge von einer weiteren Befragung abgesehen wird.
Nun die Frage: Hätte eine Belehrung erfolgen müssen? Es wurde lediglich die Fahrt und der "Nachtrunk" angegeben. Wie "beweist" man, dass es keine Belehrung gab? Hätte was unterschrieben werden müssen? Nein, oder? Reicht die Aussage der Frau, dass es keine Belehrung gab?
Grüße
Zoli
Keine Belehrung seitens der Polizei?! Was tun?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Welche Belehrung?
ZitatWelche Belehrung? :
Welche Tat ihm vorgeworfen wird und er als Beschuldigter nichts dazu sagen muss!
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Was wurde ihm denn wie vorgeworfen? Das geht aus deiner Schilderung nicht klar hervor. Wie erfolgte denn der Vorwurf der Straftat oder ist das eine Interpretation im Nachhinein?
siehe dazu:
http://www.rodorf.de/02_stpo/21.htm#K02
-- Editiert von micbu am 27.03.2015 11:00
Zitatsiehe dazu: :
http://www.rodorf.de/02_stpo/21.htm#K02
Das kenne ich! Spontane Äußerungen gab es nicht und eine informative Befragung sehe ich noch ein, wenn der Beschuldigte gefragt wird, ob er an diesem Abend Auto gefahren ist. Sobald aber der Satz fällt "sie werden beschuldigt" bzw. "ihnen wird vorgeworfen" hätte doch eine Belehrung erfolgen müssen, oder?
Meiner Meinung nach, sobald die Worte fallen "Sie werden beschuldigt eine Straftat begangen zu haben" wäre auch eine Belehrung fällig, dass der Beschuldigte, bzw. dessen Frau, keine Aussage machen braucht.
-- Editiert von micbu am 27.03.2015 11:05
ZitatMeiner Meinung nach, sobald die Worte fallen "Sie werden beschuldigt eine Straftat begangen zu haben" wäre auch eine Belehrung fällig, dass der Beschuldigte, bzw. dessen Frau, keine Aussage machen braucht. :
-- Editiert von micbu am 27.03.2015 11:05
Die Ehefrau wurde belehrt. OK, nachdem sie gefragt wurde, ob ihr Mann gefahren sei. Aber das ist fast schon nebensächlich!
Es geht um diese Sache:
http://www.123recht.net/Alkoholberechnung-__f483812.html
ZitatEs geht um diese Sache: :
http://www.123recht.net/Alkoholberechnung-__f483812.html
Jaein!
Es geht hier um die Belehrungspflicht! Andere Baustelle - meiner Meinung nach!
ZitatJaein! :
Es geht hier um die Belehrungspflicht! Andere Baustelle - meiner Meinung nach!
Es geht um diese Sache. Hier stellt der TS nur eine andere Frage.
"Es geht um diese Sache. Hier stellt der TS nur eine andere Frage." Da bin ich ganz Ihrer Meinung. Insofern mache ich hier dann mal dicht.
Und jetzt?
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