Keine Fahrkarte - Betrug

23. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Vedammi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Fahrkarte - Betrug

Hallo, ich habe eine Frage

Ich hatte keine Fahrkarte im S-Bahn in Hamburg, und habe dann eine Falsche Name gegeben, und gesagt, ich habe keine Ausweis. Dann haben sie die Polizei gerufen um es zu prüfen, und gesagt dass ich eine Anzeige wegen Betrug kriege weil ich eine Falsche Name auf den Zettel geschrieben habe, und auch eine Falsche Unterschrift.

Was für eine Strafe kann ich erwarten ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Also als erstes haben Sie sich dem Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) strafbar gemacht.

Einen Betrug kann ich da nicht subsumieren, weil Sie dem Kontrollpersonal nunmal nicht zur Wahrheit verpflichtet sind.

Im übrigen waren / sind Sie Beschuldigte im Strafverfahren Sie können lügen was das Zeug hält. Das ist ein zulässiges Verteidigungsverhalten und kein Betrug.

Ich nehme ja an das Sie die falschen Angaben zur Person nicht gegenüber die Polizei gemacht haben.

Es macht die Sache natürlich nicht besser. Es wirkt uneinsichtig. Daher gehe ich davon aus das die StA das Verfahren entweder ohne Geldbuße sofern Sie nicht vorbelastet sind, oder gegen eine Geldauflage ca. 200-300€ einstellen würde.

Nehmen Sie das Angebot der Einstellung nicht an, würde die StA wohl Anklage erheben. Und dann gäbe es vermutlich ne Geldstrafe zwischen 20-40 TS.



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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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