Und zwar habe ich einen Marken-Pulli verkauft.
Selber habe ich ihn nicht direkt von der Marke selbst sondern von einer Privatperson und dementsprechend habe ich beim Weiterverkauf gesagt das ich die Originalität nicht zu 100% garantieren kann, da ich den halt nicht selbst direkt bei besagter Marke bestellt habe.
Der Käufer hat halt trotzdem komplett zugestimmt weil er überzeugt ist der Pulli sei original.
Was würde passieren wenn sich im Nachhinein doch rausstellen würde das es sich um ein Plagiat handelt?
Wäre ich dann aus der Sache raus?
MfG
Keine Garantie für Originalität - trotzdem noch strafbar?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitathabe ich beim Weiterverkauf gesagt das ich die Originalität nicht zu 100% garantieren kann :
Mit welchem Wortlaut?
ZitatMit welchem Wortlaut? :
"Ja ok ja frage nur weil ich den halt selbst nicht von Nike habe und dementsprechend halt nicht zu 100% versichern kann ob der echt ist"
"Garantiere das nur bei Sachen die ich selbst direkt von der jeweiligen Website etc habe"
Habe das auch 2 mal betont.
MfG
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ZitatMit welchem Wortlaut? :
Was muss man denn schreiben bzw wie muss man´s formulieren damit man da rechtlich raus ist?
MfG
Zitat"Ja ok ja frage nur weil ich den halt selbst nicht von Nike habe und dementsprechend halt nicht zu 100% versichern kann ob der echt ist" :
"Garantiere das nur bei Sachen die ich selbst direkt von der jeweiligen Website etc habe"
Das liest sich ok.
ZitatWas muss man denn schreiben bzw wie muss man´s formulieren damit man da rechtlich raus ist? :
Das gibt es nicht.
Wenn der Käufer Stress machen und anzeigen / klagen will, dann ist man drin.
ZitatDas gibt es nicht. :
Wenn der Käufer Stress machen und anzeigen / klagen will, dann ist man drin.
Ok danke für die Anworten
MfG
Sie verkaufen offenbar öfters. Verkaufen Sie gewerbsmäßig?
Ihnen droht vor allem eine Abmahnung des Rechteinhabers, wenn die Ware gefälscht sein sollte.
Strafrechtlich bringt einem "ich garantiere für nichts" absolut nichts. Es kommt allein darauf an, ob Sie es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben, dass die Ware gefälscht sein könnte.
Kaufrechtlicht wäre dann die große Frage, ob die Ware auch dann noch mangelhaft ist, wenn darauf hingewiesen wurde, dass sie möglicherweise gefälscht ist. Diese Frage ist schon schwieriger und vielleicht auch von Einzelfall zu Einzelfall anders zu beantworten. Wenn man aber davon ausgeht, dass die Fälschung die Ware mangelhaft macht (was dem Normalfall entspricht), dann haben Sie das Problem, dass Sie entweder weiterhin die Lieferung von Originalware schulden oder dem Käufer die Kosten ersetzen müssen, die ihm dadurch entstehen, dass er sich die Originalware nun woanders beschaffen muss.
Der Verkauf gefälschter Markenware ist nach § 143 MarkenG strafbar. Eine Strafbarkeit entfällt nicht dadurch, dass man darauf hinweist, dass es sich um gefälschte Ware handeln könnte.
Kaufrechtlich sehe ich dagegen kein Problem, wenn darauf hingewiesen wurde, dass die Ware gefälscht sein könnte. Dann handelt es sich nämlich nicht um eine zugesicherte Eigenschaft der Ware.
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