Keine Garantie für Originalität - trotzdem noch strafbar?

15. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
hanspeterr
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Garantie für Originalität - trotzdem noch strafbar?

Und zwar habe ich einen Marken-Pulli verkauft.
Selber habe ich ihn nicht direkt von der Marke selbst sondern von einer Privatperson und dementsprechend habe ich beim Weiterverkauf gesagt das ich die Originalität nicht zu 100% garantieren kann, da ich den halt nicht selbst direkt bei besagter Marke bestellt habe.

Der Käufer hat halt trotzdem komplett zugestimmt weil er überzeugt ist der Pulli sei original.

Was würde passieren wenn sich im Nachhinein doch rausstellen würde das es sich um ein Plagiat handelt?
Wäre ich dann aus der Sache raus?

MfG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von hanspeterr):
habe ich beim Weiterverkauf gesagt das ich die Originalität nicht zu 100% garantieren kann

Mit welchem Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hanspeterr
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welchem Wortlaut?


"Ja ok ja frage nur weil ich den halt selbst nicht von Nike habe und dementsprechend halt nicht zu 100% versichern kann ob der echt ist"

"Garantiere das nur bei Sachen die ich selbst direkt von der jeweiligen Website etc habe"

Habe das auch 2 mal betont.

MfG

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#3
 Von 
hanspeterr
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welchem Wortlaut?


Was muss man denn schreiben bzw wie muss man´s formulieren damit man da rechtlich raus ist?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von hanspeterr):
"Ja ok ja frage nur weil ich den halt selbst nicht von Nike habe und dementsprechend halt nicht zu 100% versichern kann ob der echt ist"

"Garantiere das nur bei Sachen die ich selbst direkt von der jeweiligen Website etc habe"

Das liest sich ok.



Zitat (von hanspeterr):
Was muss man denn schreiben bzw wie muss man´s formulieren damit man da rechtlich raus ist?

Das gibt es nicht.
Wenn der Käufer Stress machen und anzeigen / klagen will, dann ist man drin.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hanspeterr
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das gibt es nicht.
Wenn der Käufer Stress machen und anzeigen / klagen will, dann ist man drin.


Ok danke für die Anworten

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Sie verkaufen offenbar öfters. Verkaufen Sie gewerbsmäßig?

Ihnen droht vor allem eine Abmahnung des Rechteinhabers, wenn die Ware gefälscht sein sollte.

Strafrechtlich bringt einem "ich garantiere für nichts" absolut nichts. Es kommt allein darauf an, ob Sie es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben, dass die Ware gefälscht sein könnte.

Kaufrechtlicht wäre dann die große Frage, ob die Ware auch dann noch mangelhaft ist, wenn darauf hingewiesen wurde, dass sie möglicherweise gefälscht ist. Diese Frage ist schon schwieriger und vielleicht auch von Einzelfall zu Einzelfall anders zu beantworten. Wenn man aber davon ausgeht, dass die Fälschung die Ware mangelhaft macht (was dem Normalfall entspricht), dann haben Sie das Problem, dass Sie entweder weiterhin die Lieferung von Originalware schulden oder dem Käufer die Kosten ersetzen müssen, die ihm dadurch entstehen, dass er sich die Originalware nun woanders beschaffen muss.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Der Verkauf gefälschter Markenware ist nach § 143 MarkenG strafbar. Eine Strafbarkeit entfällt nicht dadurch, dass man darauf hinweist, dass es sich um gefälschte Ware handeln könnte.

Kaufrechtlich sehe ich dagegen kein Problem, wenn darauf hingewiesen wurde, dass die Ware gefälscht sein könnte. Dann handelt es sich nämlich nicht um eine zugesicherte Eigenschaft der Ware.

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