Kellerraum fremdgelagertes zeug

13. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Temple123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kellerraum fremdgelagertes zeug

Guten Tag alle zusammen,
Ich habe folgendes Problem
Meine Nachbarn sind ausgezogen und hatten mich gefragt ob sie für einen Tag sachen bei mir Lagern könnten in meinen Kellerraum was ich bejahrt habe. Als ich 2 tage später in keller gegangen bin stand da immer noch das ganze zeug da aber ich dachte mir nix dabei. Jetzt waren 2 Monate vorbei und der Keller steht immer noch voll und die sind seit 2 Monaten ausgezogen und haben sich nie gemeldet. Weil ich platzt im Keller brauchte hab ich beschlossen die Sachen auf Ebay zu stellen. Als die ersten Sachen abgeholt wurden kamen aus den nicht meine Nachbarn und wollten ihr zeug haben und haben mir gedroht und so.

Wie seht ihr das ganze hätte ich nich warten sollen und ich bin schuld oder seht ihr auch das man von ausgehen konnte das sie nicht abholen wenn sie sich nicht melden und aus 1 tag 2 Monate werden

Schonmal vielen Dank für eure Nachrichten

-- Editiert von Moderator topic am 13. März 2025 15:49

-- Thema wurde verschoben am 13. März 2025 15:49

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5763 Beiträge, 2546x hilfreich)

Du hast dich strafbar gemacht.

Du kannst ja nicht einfach das Eigentum anderer Leute verkaufen. Du hättest ihnen erstmal eine Frist zur Abholung setzen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2289 Beiträge, 786x hilfreich)

Zitat (von Temple123):
Wie seht ihr das ganze hätte ich nich warten sollen und ich bin schuld

Und wie Du schuld bist.
Ersetze Deinen (Ex-)Nachbarn den entstandenen Schaden und hoffe, dass keine Strafanzeige folgt.

(Völlig unabhängig davon, dass ich das Verhalten der Nachbarn auch komplett daneben finde, nur ist Unverschämtheit rechtlich selten relevant).

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2095 Beiträge, 480x hilfreich)

Zitat (von Temple123):
Wie seht ihr das ganze hätte ich nich warten sollen und ich bin schuld

Wie schon geschrieben wurde, haben Sie sich strafbar gemacht.
Man darf fremdes Eigenetum weder veräußern noch entsorgen noch sich selbst einverleiben.

Zitat (von Temple123):
seht ihr auch das man von ausgehen konnte das sie nicht abholen wenn sie sich nicht melden

Nein, davon hat man nicht auszugehen.

Ich hatte mal eine ähnliche Situation: ich habe zum Auszug mit Erlaubnis des Nachbarn etwas in dessen Keller eingestellt.
Den Rest meines Kellerinhaltes habe ich wegsortiert, Keller leer gefegt, letztlich übergeben.
Paar Tage später kam die WhattsApp-Nachricht vom Nachbarn, ob ich mein Zeugs vergessen hätte.
So war es auch. Das wäre mir auch erst Monate später aufgefallen.

Zitat (von Temple123):
aus 1 tag 2 Monate werden

Bevor es soweit kommt, fragt man mal freundlich nach - und wenn das nicht zielführend ist, setzt man eine Frist, bis zu der abzuholen ist. Ab dann hätten Sie ggf. das Recht, die Sachen einzulagern und die Kosten dafür in Rechnung zu stellen.
Wenn die Frist verstreicht, ändert sich trotzdem nichts an den Eigentumsverhältnissen - sondern man muss ggf. gerichtlich durchsetzen, dass die Sachen abgeholt werden.

Zitat (von Temple123):
Als die ersten Sachen abgeholt wurden kamen aus den nicht meine Nachbarn und wollten ihr zeug haben und haben mir gedroht und so.

Sie sind voll schadensersatzpflichtig. Alles was verkauft wurde, muss ausgeglichen werden. Dabei ist nicht der Verkaufserlös maßgeblich, sondern der tatsächliche Zeitwert.
Ich empfehle, keine Anzeige zu provozieren.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8750 Beiträge, 1852x hilfreich)

Zitat (von Temple123):
Jetzt waren 2 Monate vorbei und der Keller steht immer noch voll und die sind seit 2 Monaten ausgezogen und haben sich nie gemeldet


Da hätte man gerichtsfest die Räumung fordern sollen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10412 Beiträge, 4621x hilfreich)

Ich frage mich, wo der Bezug zum Mietrecht sein soll. Der Kellerraum wurde offenbar nicht an die ehemaligen Nachbarn vermietet. Es wurde ein Benutzungsrecht verliehen. Die rechtlichen Regelungen dazu finden sich in § 598 ff BGB. Abgemacht war laut Eingangspost die Leihe für einen Tag. Man kann diskutieren, ob diese konkludent dadurch verlängert wurde, dass der Teilnehmer die Sachen in seinem Keller einfach so hingenommen hat. Letztlich ist das aber egal. Er hätte jederzeit die Leihe beenden können.

Das Verkaufen fremder Gegenstände hat mit Mietrecht oder Leihe nun wenig zu tun. Das ist etwas für das Unterforum Strafrecht.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40543 Beiträge, 14368x hilfreich)

Nun ja, eine Leihe ist es auch nicht. Es geht ja nicht um die Nutzung der eingelagerten Gegenstände. Das ist aber der Charakter der Leihe. Hier ist ein Raum zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt worden. Man hätte dieses Nutzungsverhältnis kündigen müssen. Das hat man nicht getan. Das ist der gravierende Fehler.

wirdwerden

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#7
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
(Völlig unabhängig davon, dass ich das Verhalten der Nachbarn auch komplett daneben finde, nur ist Unverschämtheit rechtlich selten relevant).


Es muss nicht mal daneben sein, man hatte einfach nur keine gemeinsame Vorstellung wie lange die Einlagerung ist. 1-2 Monate finde ich nicht besonders dreist. Wahrscheinlich dachte nur die eine Seite was anderes als die andere.
Da hätte auch der TE ja einfach mal kurz nachfragen können zwischendurch. Würde halt den Schaden ersetzen, sich entschuldigen und schon ist die Sache gegessen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128239 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
man hatte einfach nur keine gemeinsame Vorstellung wie lange die Einlagerung ist.

Liest sich irgendwie anders
Zitat (von Temple123):
ob sie für einen Tag sachen bei mir Lagern könnten




Zitat (von cauchy):
Das ist etwas für das Unterforum Strafrecht.

Richtig

:forum:

Verschiebung beantragt



Zitat (von Temple123):
Wie seht ihr das ganze

Man hat fremdes Eigentum verscherbelt.
Die Eigentümer haben es gemerkt.

Wie teuer es am Ende wird, kommt darauf an, wie das
Zitat (von Temple123):
wollten ihr zeug haben und haben mir gedroht und so.

im Detail aussieht.

Das kann richtig teuer werden, strafrechtlich wie zivilrechtlich



Zitat (von Temple123):
hätte ich nich warten sollen

Ja.



Zitat (von Temple123):
ich bin schuld

Zu 99,9%



Zitat (von Temple123):
seht ihr auch das man von ausgehen konnte das sie nicht abholen

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Liest sich irgendwie anders


Manchmal ist da der Wunsch Vater des Gedanken. Wer weiß ob wirklich "für ein Tag" gesagt wurde oder statt dessen "ne kurze Zeit" und in der Erinnerung wird daraus ein Tag. Ich bin da immer vorsichtig die andere Seite zu verurteilen, wenn man nur eine Seite kennt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Roboter3000
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 19x hilfreich)

Nett entschuldigen .... Schaden ersetzen... Kuchen bringen und Kaffee ... und hoffen, dass keine Anzeige kommt...

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