Guten Tag alle zusammen,
Ich habe folgendes Problem
Meine Nachbarn sind ausgezogen und hatten mich gefragt ob sie für einen Tag sachen bei mir Lagern könnten in meinen Kellerraum was ich bejahrt habe. Als ich 2 tage später in keller gegangen bin stand da immer noch das ganze zeug da aber ich dachte mir nix dabei. Jetzt waren 2 Monate vorbei und der Keller steht immer noch voll und die sind seit 2 Monaten ausgezogen und haben sich nie gemeldet. Weil ich platzt im Keller brauchte hab ich beschlossen die Sachen auf Ebay zu stellen. Als die ersten Sachen abgeholt wurden kamen aus den nicht meine Nachbarn und wollten ihr zeug haben und haben mir gedroht und so.
Wie seht ihr das ganze hätte ich nich warten sollen und ich bin schuld oder seht ihr auch das man von ausgehen konnte das sie nicht abholen wenn sie sich nicht melden und aus 1 tag 2 Monate werden
Schonmal vielen Dank für eure Nachrichten
-- Editiert von Moderator topic am 13. März 2025 15:49
-- Thema wurde verschoben am 13. März 2025 15:49
Kellerraum fremdgelagertes zeug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Du hast dich strafbar gemacht.
Du kannst ja nicht einfach das Eigentum anderer Leute verkaufen. Du hättest ihnen erstmal eine Frist zur Abholung setzen müssen.
ZitatWie seht ihr das ganze hätte ich nich warten sollen und ich bin schuld :
Und wie Du schuld bist.
Ersetze Deinen (Ex-)Nachbarn den entstandenen Schaden und hoffe, dass keine Strafanzeige folgt.
(Völlig unabhängig davon, dass ich das Verhalten der Nachbarn auch komplett daneben finde, nur ist Unverschämtheit rechtlich selten relevant).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWie seht ihr das ganze hätte ich nich warten sollen und ich bin schuld :
Wie schon geschrieben wurde, haben Sie sich strafbar gemacht.
Man darf fremdes Eigenetum weder veräußern noch entsorgen noch sich selbst einverleiben.
Zitatseht ihr auch das man von ausgehen konnte das sie nicht abholen wenn sie sich nicht melden :
Nein, davon hat man nicht auszugehen.
Ich hatte mal eine ähnliche Situation: ich habe zum Auszug mit Erlaubnis des Nachbarn etwas in dessen Keller eingestellt.
Den Rest meines Kellerinhaltes habe ich wegsortiert, Keller leer gefegt, letztlich übergeben.
Paar Tage später kam die WhattsApp-Nachricht vom Nachbarn, ob ich mein Zeugs vergessen hätte.
So war es auch. Das wäre mir auch erst Monate später aufgefallen.
Zitataus 1 tag 2 Monate werden :
Bevor es soweit kommt, fragt man mal freundlich nach - und wenn das nicht zielführend ist, setzt man eine Frist, bis zu der abzuholen ist. Ab dann hätten Sie ggf. das Recht, die Sachen einzulagern und die Kosten dafür in Rechnung zu stellen.
Wenn die Frist verstreicht, ändert sich trotzdem nichts an den Eigentumsverhältnissen - sondern man muss ggf. gerichtlich durchsetzen, dass die Sachen abgeholt werden.
ZitatAls die ersten Sachen abgeholt wurden kamen aus den nicht meine Nachbarn und wollten ihr zeug haben und haben mir gedroht und so. :
Sie sind voll schadensersatzpflichtig. Alles was verkauft wurde, muss ausgeglichen werden. Dabei ist nicht der Verkaufserlös maßgeblich, sondern der tatsächliche Zeitwert.
Ich empfehle, keine Anzeige zu provozieren.
ZitatJetzt waren 2 Monate vorbei und der Keller steht immer noch voll und die sind seit 2 Monaten ausgezogen und haben sich nie gemeldet :
Da hätte man gerichtsfest die Räumung fordern sollen
Ich frage mich, wo der Bezug zum Mietrecht sein soll. Der Kellerraum wurde offenbar nicht an die ehemaligen Nachbarn vermietet. Es wurde ein Benutzungsrecht verliehen. Die rechtlichen Regelungen dazu finden sich in § 598 ff BGB. Abgemacht war laut Eingangspost die Leihe für einen Tag. Man kann diskutieren, ob diese konkludent dadurch verlängert wurde, dass der Teilnehmer die Sachen in seinem Keller einfach so hingenommen hat. Letztlich ist das aber egal. Er hätte jederzeit die Leihe beenden können.
Das Verkaufen fremder Gegenstände hat mit Mietrecht oder Leihe nun wenig zu tun. Das ist etwas für das Unterforum Strafrecht.
Nun ja, eine Leihe ist es auch nicht. Es geht ja nicht um die Nutzung der eingelagerten Gegenstände. Das ist aber der Charakter der Leihe. Hier ist ein Raum zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt worden. Man hätte dieses Nutzungsverhältnis kündigen müssen. Das hat man nicht getan. Das ist der gravierende Fehler.
wirdwerden
Zitat(Völlig unabhängig davon, dass ich das Verhalten der Nachbarn auch komplett daneben finde, nur ist Unverschämtheit rechtlich selten relevant). :
Es muss nicht mal daneben sein, man hatte einfach nur keine gemeinsame Vorstellung wie lange die Einlagerung ist. 1-2 Monate finde ich nicht besonders dreist. Wahrscheinlich dachte nur die eine Seite was anderes als die andere.
Da hätte auch der TE ja einfach mal kurz nachfragen können zwischendurch. Würde halt den Schaden ersetzen, sich entschuldigen und schon ist die Sache gegessen.
Zitatman hatte einfach nur keine gemeinsame Vorstellung wie lange die Einlagerung ist. :
Liest sich irgendwie anders
Zitatob sie für einen Tag sachen bei mir Lagern könnten :
ZitatDas ist etwas für das Unterforum Strafrecht. :
Richtig

Verschiebung beantragt
ZitatWie seht ihr das ganze :
Man hat fremdes Eigentum verscherbelt.
Die Eigentümer haben es gemerkt.
Wie teuer es am Ende wird, kommt darauf an, wie das
Zitatwollten ihr zeug haben und haben mir gedroht und so. :
im Detail aussieht.
Das kann richtig teuer werden, strafrechtlich wie zivilrechtlich
Zitathätte ich nich warten sollen :
Ja.
Zitatich bin schuld :
Zu 99,9%
Zitatseht ihr auch das man von ausgehen konnte das sie nicht abholen :
Nö.
ZitatLiest sich irgendwie anders :
Manchmal ist da der Wunsch Vater des Gedanken. Wer weiß ob wirklich "für ein Tag" gesagt wurde oder statt dessen "ne kurze Zeit" und in der Erinnerung wird daraus ein Tag. Ich bin da immer vorsichtig die andere Seite zu verurteilen, wenn man nur eine Seite kennt.
Nett entschuldigen .... Schaden ersetzen... Kuchen bringen und Kaffee ... und hoffen, dass keine Anzeige kommt...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen