wenn eine Person Kenntnis vom Aufenthaltsort einer per Haftbefehl wegen permanentem Schwarzfahren gesuchten Person hast, ist sie dann verpflichtet dieses den Polizeibehörden anzuzeigen wenn es sich dabei um einem Familienangehörigen handelt?
Kenntnis Aufenthaltsort Straftäter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Keine Anzeigepflicht, da die Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen straffrei bleibt, § 258 Abs. 6 StGB
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"Beneficia non obtruduntur..."
Selbst wenn es kein Angehöriger wäre, wäre Strafvereitelung doch wohl noch gar nicht einschlägig. Dazu gehört schon ein bißchen mehr als den Aufenthaltsort eines Straftäters nicht anzuzeigen.
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Nun ja, Verbergen des Täters genügt jedenfalls. Allerdings wäre die Nicht-Anzeige in so einem Fall wie hier ja eine Unterlassenstat, die eine Garantenstellung voraussetzt.
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"Beneficia non obtruduntur..."
Eben. Von "Verbergen" war ja aus dem Eingangsposting auch nichts zu entnehmen, der Täter könnte ja auch sonstwo wohnen.
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