Kenntnis Aufenthaltsort Straftäter

2. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
birdwoman
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
Kenntnis Aufenthaltsort Straftäter

wenn eine Person Kenntnis vom Aufenthaltsort einer per Haftbefehl wegen permanentem Schwarzfahren gesuchten Person hast, ist sie dann verpflichtet dieses den Polizeibehörden anzuzeigen wenn es sich dabei um einem Familienangehörigen handelt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Keine Anzeigepflicht, da die Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen straffrei bleibt, § 258 Abs. 6 StGB .

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"Beneficia non obtruduntur..."

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#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Selbst wenn es kein Angehöriger wäre, wäre Strafvereitelung doch wohl noch gar nicht einschlägig. Dazu gehört schon ein bißchen mehr als den Aufenthaltsort eines Straftäters nicht anzuzeigen.

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""

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Nun ja, Verbergen des Täters genügt jedenfalls. Allerdings wäre die Nicht-Anzeige in so einem Fall wie hier ja eine Unterlassenstat, die eine Garantenstellung voraussetzt.

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"Beneficia non obtruduntur..."

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#4
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Eben. Von "Verbergen" war ja aus dem Eingangsposting auch nichts zu entnehmen, der Täter könnte ja auch sonstwo wohnen.

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""

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