Kiffen und Besitz

21. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
jayg2k1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kiffen und Besitz

Hallo,

bei uns wird zur Zeit alles in Sachen Kiffen ausseinandergenommen. Letztens wurden wir beim öffentlichen Kiffen auf einer Bank und einer von uns mit 5 Gramm Gras erwischt. Da unser "Dealer" (ist er im Prinzip nicht, da er keinen Cent daran verdient...) mit ca. 50 Gramm hochgenommen wurde, wird uns bzw. der einen Person, die 5 Gramm hatte der Verkauf vorgeworfen. Inwiefern haben die Chancen ihm überhaupt etwas anzuhängen? Ist das strafbar dass er uns den Joint angeboten hat (wir sind alle über 18).Wir hatten lediglich einen schönen Spiele- und Rauchabend vor uns...nun soll derjenige, der für uns das Zeug in der Tasche hatte als Verkäufer dran...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Auch die unentgeltliche Abgabe von BTM unterfällt dem § 29 BtmG (ebenso wie der Besitz). Solange es sich nicht um "nicht geringe Mengen" (die "nicht geringe Menge" geht bei Cannabis bei ca. 100g los) handelt, ist also -wenn man mal nur von der Strafandrohung ausgeht- kein Unterschied.

Der reale Unterschied ist aber, daß sein Verfahren, wenn man ihm "Abgabe" unterstellt, nicht nach § 31a BtmG eingestellt werden kann (wäre bei 5g noch durchaus denkbar - je nachdem welches Bundesland), weil das nur bei "Eigenbedarf" möglich ist, nicht jedoch wenn die Drogen zur Weitergabe (ob gegen Geld oder nicht) bestimmt sind.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
jayg2k1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

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