Kinder und Jugendschutz in Internet

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)
Kinder und Jugendschutz in Internet

Sexfilme auf Webseiten ist in der heutigen Zeit eigentlich schon
eine ganz normale Sache. :grins: Was mir nur immer wieder sehr zu denken gibt,dass man nur mit der Maus auf
*** ich bin über 18 Jahre klick *** und schon kann man die Sexfilme sich ansehen :schock: Wäre also kein Problem für ein Kind sich diese Filme sich anzusehen !!! Ich glaube kaum,dass ein Kind sich eine Kinokarte für einen Sexfilm kaufen könnte :augenroll: Muss ein Webseitenbetreiber es nicht rechtlich irgendwie überprüfen,ob man wirklich schon 18 Jahre ist :???:
Jugendlich bekommen ja nicht mal mehr Kippen ohne Beweis,dass sie schon 18 Jahre sind auch bei Automaten muß man es beweissen






-- Editiert von net-surfer am 02.01.2008 15:15:13

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, das Problem ist, dass die Seitenbetreiber und die Domains oft nicht in Deutschland ansässig sind, sondern im (fernen) Ausland. Somit gilt dann grundsätzlich kein deutscher Jugendschutz.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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