Kinderpornographie in einem Internet Forum

17. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)
Kinderpornographie in einem Internet Forum

In einem Forum stellt einer der Nutzer ganz eigenartige Bilder von Kindern in Strumpfhosen. Es sind keine Nacktaufnahmen, aber die Posen sind eindeutig.
Es sind insgesamt 2 alben - in einem Mädchen (alter so 8-12 Jahren) und in anderen Jungs.
Zählt das schon als kinderpornographie oder nicht?
Wo kann man es melden?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Kinderpornographie sind Bilder, bei denen die Geschlechtsteile der Kinder auf den Bildern 'in den Vordergrund gerückt' sind (weiß nicht wie ich es anders ausdrücken soll). 'Normale' Bilder von (selbst) nackten Kindern an einem FKK-Strand sind z.B. keine Pornographie iSd. Gesetzes.

Wo kann man es melden?

Eine Straftat (wenn denn eine vorläge) kann man -wie immer- bei der Polizei melden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Na gut, da sieht man zwar keine Geschlechtsteile, aber dafür sind die Posen eindeutig.
Wer stellt schon solche Bilder in eigenes Album rein?

:schock:

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#3
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

@streetworker: nur zur Info:nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 2.2.2006 (NStZ 2006,394), wonach es nicht
ausreicht, dass der Täter das Kind bestimmt hat, vor ihm in sexuell aufreizender
Weise zu posieren, sondern sexuelle Handlungen am Körper des Kindes erforderlich
sind, sind das eindeutig keine kinderpornographischen Bilder.


Andererseits erscheint es mehr als seltsam solche Bilder ins Netz zu stellen. Denkbar ist von daher natürlich auch, daß möglicherweise Mißbrauchshandlungen stattfinden. Also die Seite würde ich sicherheitshalber den Polizeibehörden per Email mitteilen, die können den Sachverhalt am besten beurteilen.Vielleicht ist der Poster ja auch einschlägig bekannt.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@ Thomas.Newton

Danke. Dann 'braucht' es ja sogar noch mehr, als ich dachte...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Was sind eigentlich 'eindeutige Posen' ?

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#6
 Von 
Jaffar
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Im Zuge der Verschärfung des Sexualstrafrechts werden diese DArstellungen jedoch ab Januar 2008 ebenfalls illegal.

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#7
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Gibt es dazu auch eine Quelle? Nach der Seite des Bundestages liegt die Sache im Rechtsausschuss. Im Hinblick auf die in der Anhörung im Juni durch die Sachverständigen geäußerten Zweifel scheint mir doch sehr unwahrscheinlich, dass mit einer baldigen Gesetzesänderung zu rechnen ist. Allerdings sind die von den Sachverständigen berechtigterweise geäußerten Bedenken hinsichtlich der Gesetzesfassung schon derart, daß der Gesetzgeber sich schämen müßte.

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